Kann ich als Student auch ein gebraucht gekauftes Notebook von den Steuern absetzen, oder geht dies nur bei neuwertigen Investitionen?

6 Antworten

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Und welche Lohnsteuern zahlst du... ?

Yogi851 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:28

naja bis jetzt noch nicht sonderlich viel. Ich habe letztens bei Daimler für 2 Monate gearbeitet, also das wären schon einmal 285€/Monat Lohnsteuern, also 570€ Lohnsteuern insgesamt. Damit sollte ich das Notebook für 410€ wohl absetzen können oder?

grubenschmalz  21.08.2016, 19:54
@Yogi851

Gut, okay. Aber das bedeutet nicht, dass du 410 EUR zurückbekommst, sondern dein zu versteuerndes Entgelt verringert sich um diese Summe.

Falls es  aber bei maximal knapp 9000 EUR Einkommen im Jahr bleibt, bekommts du sowieso deine gesamte Lohnsteuer zurück. Da bringt dir der Laptop nichts. 

Willst Du das Notebook als Werbungskosten geltend machen?

Da sind aber 410,00 € ziemlich wenig, denn jedem Arbeitnehmer steht ein Pauschbetrag von 1.000,00 € zu, und wenn Du nicht mehr Werbungskosten hast, hilft das nicht.

Abgesehen davon: Ein Notebook "von den Steuern absetzen" geht nicht so einfach, und zwar egal, ob neu oder gebraucht gekauft.

Das Finanzamt wird mit Sicherheit fragen, welche Programme installiert sind.

Und wenn da auch private Programme vorhanden sind (Spiele und so), ist es schlecht mit der Anerkennung.

Und noch etwas: Wenn Du bei Daimler 2 Monate gearbeitet hast und dabei 570,00 € Lohnsteuer einbehalten wurden, kannst Du natürlich die Kosten des Notebooks nicht von der Lohnsteuer abziehen nach dem Motto: Lohnsteuer 570,00 € abzüglich 410,00 € Kosten für das Notebook = Erstattung 410,00 €.

Du solltest Dir aber darüber klar sein, dass Du die Lohnsteuer auch so vom Finanzamt erstattet erhältst, wenn Du im Jahre 2014 eine Einkommensteuererklärung für 2016 abgibst.

Natürlich kannst du auch gebrauchte Waren steuerlich geltend machen.

Aber woher hast du als Student so viele Einkünfte, daß du überhaupt Steuern zahlen mußt?
Das muß ja ein toller Studentenjob sein.

Dackodil  21.08.2016, 19:49

Glückwunsch.

kevin1905  21.08.2016, 19:20

Meine Ex-Freundin hatte in ihrer Studentenzeit für eine Werkstudentenstelle über 2.000,- € Netto rausgehabt.

Leg mal Steuerklasse I an und rechne die RV dazu. ;-)

Geht alles!

Das Thema Verlustvortrag erwähne ich nicht.

Yogi851 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:20

Naja. Als Flexi bei Daimler verdient man eben nicht schlecht :)

Du mußt erst mal irgendwo (Lohn) Steuern zahlen, um etwas absetzen zu können. In bestimmten Fällen ist ein Verlustvortrag möglich, diese Frage wurde hier schon mehrfach beantwortet

Yogi851 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:29

naja bis jetzt noch nicht sonderlich viel. Ich habe letztens bei Daimler für 2 Monate gearbeitet, also das wären schon einmal 285€/Monat, also 570€ insgesamt. Damit sollte ich das Notebook für 410€ wohl absetzen können oder?

kevin1905  21.08.2016, 19:21

In bestimmten Fällen ist ein Verlustvortrag möglich

Wenn Werbungskosten > Einkünfte --> Verlust.

wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung dafür hast,ja.