Zweitwohnsitz (Steuer) auch wenn man keine Miete zahlt?
Hallo liebe Leute,
Und zwar fange ich am 8 Mai eine Stelle in einer weiter entfernten Stadt an, wo ich mit meinem Freund und seinen Eltern leben werde. Ich zahle dort keine Miete, beteilige mich aber an den Einkäufen und Haushalt usw. Muss ich da trotzdem diese Steuer zahlen? Deren Miete beträgt 2.000€ davon 10% Kaltmiete? Das gleiche ist wenn ich meine Heimat als zweitwohnsitz angegeben muss. Bei meiner Familie bezahle ich ebenfalls keine Miete, da ich da nur ein Zimmer beziehe.
Danke im voraus.
3 Antworten
Die Anmeldung des Wohnsitzes, ob nun Haupt- oder Zweitwohnsitz ist egal, hat mit Miete zahlen bzw. einem Mietverhältnis nicht das geringste zu tun.
Auch wenn die Höhe anhand der Kaltmiete ermittelt wird.
In dem Fall wird man wohl den Mietspiegel oder Vergleichsmieten als Grundlage nehmen.
Die Städte und Gemeinden erhalten von den Ländern Schlüsselzuweisungen. Die Höhe hängt ab von der Zahl der Einwohner mit Erstwohnsitz.
Für Einwohner mit Zweitwohnsitz gehen die Kommunen leer aus. Deshalb verlangen sie in ihrer Satzung zum Ausgleich eine Zweitwohnungssteuer.
Das hat übrigens nichts damit zu tun, ob Du Miete zahlst oder nicht.
Denn von der Miete hat die Kommune nichts.
Dann wird geschätzt anhand von Vergleichsmieten oder die ortsübliche Miete als Maßstab genommen.
.... aber das Melderecht ist doch brutal einfach und es kann somit doch gar kein Zweitwohnsitz sein.
Ja, ich weiß aber diese Steuer soll 10% der Kaltmiete kosten aber ich zahle keine Miete.. Wie rechnet sich das ohne Miete?