Bin im ALG II-Bezug: Habe nun Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung
Habe meine Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Diese weist ein Guthaben auf. Nun ist es so, dass ich im Bezug von ALG II bin, kriege vom jobcenter halt 364€ plus meine Miete.
Wie verhält es sich nun mit dem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung? Bin nämlich erst seit 1. Juli 2010 im ALG II-Bezug. Fair und gerecht ist es, wenn das zwischen mir und dem jobcenter aufgeteilt wird. Was soll ich machen?
13 Antworten
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Bei der ARGE/Jobcenter gilt das Zuflussprinzip. Wenn Du Geldeinnahmen während Deiner Hilfebedürftigkeit hast, musst Du diese dem Jobcenter mitteilen und die werden sie mit Deinem ALG2 verrechnen. Ausnahme wäre z.B. die oft zitierte Haushaltsenergie - sprich der verbrauchte Strom. Denn da zahlst Du ja alle Monatsraten aus Deinem normalen ALG2 und kriegst das nicht extra vom Jobcenter erstattet. Daher ist sowohl eine Nachzahlung als auch ein Guthaben Dein Privatvergnügen.
Bei der Nebenkostenabrechnung sieht das anders aus, denn die bekommt man ja vom Jobcenter extra zum ALG2. Wenn Du nun eine Nachzahlung gehabt hättest, hättest Du damit zur ARGE marschieren und eine Erstattung beantragen können. Eben laut Zuflussprinzip, da Dir die Forderung erst während der Hilfebedürftigkeit zugegangen ist. Nur gilt das eben auch umgekehrt, wenn Du ein Guthaben hast. Du wirst Dein Guthaben nicht behalten dürfen - und mach Dir keine Illusionen: wenn Du die NK-Abrechnung nicht von allein einreichst, wird sie irgendwann angefordert werden. Und dann könnte es Ärger geben, weil Du eine Einnahme verschwiegen hast.
Das Zuflussprinzip ist natürlich ärgerlich, wenn es zum persönlichen Nachteil gereicht (da gibt es viele Beispiele, z.B eine verspätete Zahlung des letzten Arbeitgebers), aber wer hat denn behauptet, dass das Leben immer fair wäre? ;o)
Ich zahl zurück, ich zahl zurück!!!
Habe ja schon genügend Geld schmarotzt! 364€ sind die Welt, dafür lohnt es sich nicht arbeiten zu gehen.
Nein Guthaben aus der Betriebskostenrechnung werden immer mit deiner ALG II Leistung verrechnet!!! Du weisst doch, das Zuflussprinzip kommt zur Anwendung, leider!!!!
es wird anteilig verrechnet. aber du solltest die abrechnung gleich einreichen. wenn du es erst zum ende des bewilligungszeitraumes machst, werden die sauer.
Hallo und vielen Dank, Du hast die Frage verstanden. O.K., ich reiche das ein. Wollte gleich eh noch zum Kiosk Zigaretten und die BILD holen.
Du mußt die Betriebskostenabrechnung der Arge überreichen(zusenden).Das Geld gehört der Arge zu 100%,hättest du nachzahlen müssen würdest du auch nicht zur Hälfte teilen wollen.
Das ist meistens der Fall,dürfte bei dir bestimmt nicht anders sein.
Stimmt. Und arbeiten will ich auch nicht. Die Mühen meines Universitätsstdium habe ich nur aus Spaß gemacht.
Träume weiter.
Leg das Guthaben bei Seite... dass gehört dir nicht. Denn das Amt hat das ja bezahlt. Wenns nicht auffällt, ist es deins. Aber die wollen doch immer die Abrechnungen sehen. Deswegen Vorsicht. Nicht ausgeben. Wenn du in dem Zyklus bist, dass sich das überschneidet haste Glück.
Woher willst du letzteres bitteschön so genau wissen?