Miete kürzen weil Hausmeister Arbeit verweigert?

9 Antworten

Bei mir ist es so: - Ich informiere den Vermieter - Vermieter wendet sich an die Hausverwaltung - Die Hausverwaltung gibt den Auftrag an den Hausmeister oder wenn er nicht dafür zuständig ist an eine Firma weiter.

anitari  06.02.2015, 11:54

So ist es auch richtig. Dem Hausmeister ist allein der Vermieter bzw. Verwalter weisungsbefugt, nicht der Mieter.

AmeliaEichhorn 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 11:59
@anitari

Na wenn das so ist. Mich verdonnern die immer, den selbst anzurufen! Ich bin dann auf seine "Güte" angewiesen.

Gibt es irgendeine Quelle über dieses Thema? Habe nichts gefunden im Netz über dieses Thema! Habe es bevor ich diesen Beitrag gepostet habe, in allen Variationen "gegoogelt".

Hausmeister kümmern sich nicht um private Belange, sondern die, die sich um seine Aufgaben drehen, bzw. die des Hauses. Wenn Du ihn als privaten Handlanger missbrauchen willst, dann ist es kein Wunder, wenn er aggresiv reagiert. Du schreibst leider nicht, um was es genau geht.

AmeliaEichhorn 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 11:50

??

wenn der Hausmeister sich stets weigert sich um meine Belange zu kümmern

Um "Deine Belange" hat sich der Hausmeister nicht zu kümmern. Damit musst Du Handwerker beauftragen. Wenn es Belange sind, die vom Hausmeister zu erledigen sind musst Du die Hausverwaltung informieren, um was es geht / wo der Mangel ist. Am besten schriftlich. Wenn die dann zurück schreiben (per Email) oder Dir mitteilen, dass dies vom Hausmeister erledigt wird, sollten entweder sie diesen damit beauftragen oder wenn Du bei ihm nachfragst und er dies verweigert, Dich wieder schriftlich an die Hausverwaltung wenden.

"Wie von Ihnen gewünscht habe ich Herrn xy gebeten, den von mir am Datum gemeldeten Mangel zu beheben. Leider erfolglos. Ich bitte Sie hier unterstützend einzugreifen. Besten Dank."

albatros  07.02.2015, 09:40
Damit musst Du Handwerker beauftragen. 

und dann selber bezahlen! Mängelanzeigen sind an die HV bzw. den Vermieter mit Fristsetzung zu richten. Erst wenn innert der Frist nix passierte, dürfte/sollte der Mieter selbst Handwerker rufen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete auifrechnen. So wird ein Schuh draus.

Gerneso  09.02.2015, 09:00
@albatros
dann selber bezahlen!

Selbstverständlich selber bezahlen. Der Fragesteller hat ja lediglich von "persönlichen Belangen" gesprochen und nicht von Mängelbehebung. Sollte er also in seiner Wohnung handwerkliche Dienstleistungen benötigen, muss er diese auf eigene Rechnung beauftagen.

Wenn es sich um Mängelbehebung handelt hat er (wie ich in meiner Antwort weiter ausgeführt hatte) den Weg über Hausverwaltung / Vermieter zu gehen, die dann den Hausmeister beauftragen oder ihm das grüne Licht geben, sich direkt an den Hausmeister zu wenden.

BGB ( Verjährung ) Prinzipel ist der Vermieter Zuständig, nicht der Hausmeister

AmeliaEichhorn 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 11:46

Soll ich dann den Vermieter persönlich kontaktieren und nicht die HV, oder den Hausmeister?

Um welche Tätigkeiten handelt es sich?

Eine Mietminderung wäre hier falsch und nicht möglich, da das kein Mangel an der Mietsache ist, wenn der HM faul ist. Vielmehr ist es bei der Jahresabrechnung möglich, die Hausmeisterkosten zu reduzieren mit entspr. Begründung.