Kein Hausmeister - Was tun?

5 Antworten

Am besten auch nach einer neuer Hausverwaltung suchen, denn die haben die Angelegenheit wohl nicht im Griff.

Normal kündigt man dem Hausmeister usw. erst dann, wenn man jemanden neuen gefunden hat.

Alles was nicht erledigt wird - einschließlich dem Verwalter - kürzen und zwar ganz gewaltig.

Zum Thema - Treppenhausreinigung - diese können die Mieter auch schlicht und ergreifend selbst erledigen.

Selbst das Rausstellen der Müllbehälter sollte nicht zwingend ein Problem darstellen.

Im Rahmen der Nebenkostenvorauszahlung kann mindestens der Betrag, der auf die Hausmeistertätigkeiten entfällt, gekürzt werden.

Ansonsten sollten sich die Mieter gemeinschaftlich an die Verwaltung wenden und diese Missstände monieren und zur Abhilfe auffordern.

saru96 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 15:52

Wir haben bereits mit dee Verwaltung besprochen ob wir dies selbst übernehmen sollten und diese sagten nein, da sie wieder wen anstellen werden, jedoch wurde seit 5 monaten wenn nicht länger schon keiner angestellt

Als Eigentümer der Wohnung:

Der Verwalter verletzt seine Pflichten einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Den Verwalter offiziell anschreiben und den Punkt in die nächste ETV einbringen. Zudem den Verwalter auf ggfs. Mietminderung hinweisen, die ihm u.U. anzulasten wären. Auf jeden Fall bei der nächsten ETV die Entlastung verweigern (auf die er sowieso keinen Anspruch hat).

Als Mieter:

Gleich den Vermieter schriftlich informieren, auch die vergeblichen Kontakte mit der Verwaltung erwähnen und ihm eine Frist setzen (mit Datum).

Was sagt die Hausordnung? Die Kommentare zum Thema NK-Abrechnung sind alle vollkommen richtig, aber Ihnen geht es ja primär darum, dass etwas gemacht wird.

Es sollte zumindest mal geklärt werden, ob in deinen Nebekosten auch Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten mit abgerechnet werden. Wenn ja, wäre das auf jeden Fall ein strittiger Punkt, denn dann würdest Du für eine Leistung zahlen, die nicht erbracht wird.

schleudermaxe  13.01.2018, 06:07

.... was ja bei diesen Kostenstellen möglich ist, so leider der BGH.

.... wir haben die Damen und Herren in meinem Bestand auch abgeschafft, denn Mieter müssen für einen Hausmeister nicht bezahlen, so die Urteile gegen mich.

Einer hatte im Treppenhaus eine Glühbirne getauscht, die ich gekauft habe. Dieses Tauschen ist eine Reparatur, so stehts im Urteil.