Miete einbehalten wegen Rohrbruch?
Hallo Die Nachbarn über uns hatten einen Wasserrohrbruch ohne ihn zu melden.Sie sind inzwischen ausgezogen und wir bemerkten irgendwann das es im Küchenschrank tropft.Danach die Küchenschränke abgehangen..dahinter Schwarzschimmel.Vermieterin angerufen,die bestätigte das über uns ein Rohrbruch war und woher wir das denn wüssten.Dann erst Geld angeboten zur Selbstbeseitigung,dann doch Gutachter kommen lassen von Gebäudehaftpflichtversicherung,der dann feststellte,daß 2 Wände in der Küche sowie die Decke als auch eine Wand im Flur und eine Wand im Wohnzimmer triefend nass waren.Tapeten mussten ab,auch im Wohnzimmer schwarzer Schimmel hinter Bild.3 Trocknergeräte mussten her.Nach Anfragen der Vermieterin ob wir in der Zeit ins Hotel können verneinte der Herr von der Versicherung.Also hatten wir 3 einhalb Wochen Trocknergeräte,die sehr laut und warm waren,bei der Hitze kaum auszuhalten.Zwischendurch immer wieder die Maler im Haus.Dazu kommt noch das die Küchenhängeschränke voller Schimmelbefall sind und somit hinüber.Der Mann von der Gebäudeversicherung meinte das das unsere Hausrat hätte bezahlen müssen und da wir keine haben hätten wir Pech.Die Vermieterin versicherte uns dann aber das sie das trotzdem bezahlt.als dankeschön..Wofür danke frag ich mich.Die küche wurde inzwischen komplett vom Maler renoviert,weil durch Tapetenentfernung ect alles verdreckt war.Jetzt muss sie neu aufgebaut werden wofür ich einen Freund gefragt habe um Hilfe.Der möchte natürlich auch ein paar € dafür sehen.Also das ganze ist jetzt über einen Monat her.Ich habe mir inzwischen Hängeschränke ausgesucht,die aber nicht die gleichen sind von der Küche,da es diese nicht mehr gibt bei ikea.Also passt nicht wirklich.Desweitern habe ich der Vermieterin mitgeteilt,daß ich die Miete zu 100 prozent einbehalten habe für diesen Monat,wegen der Beeinträchtigungen,und weil der Herr von der Versicherung meinte das ich dei Miete mndern könne.Darüber war sie aber anscheinend entsetzt und meinte da das Geld an ihre Mutter geht,die die Eigentümerin ist,ich auf jedenfall bezahlen solle.Sie war der Meinung das sie auch die ganze Miete kürzen würde,aber das ich warten solle bis das Geld von der Versicherung kommt und ich das dann auf jedenfall wiederbekäme weil sie auch keinen Streit mmit uns wolle.Meine Frage ist soll ich auf ihre Forderung eingehen und die Miete bezahlen? Weil die Miete muss doch der Mieter einbehalten oder?Wie sieht das mit dem Küchenmöbelschaden aus?Wäre sehr dankbar für eine baldige Antwort.
5 Antworten
Aus leidvoller Erfahrung: (Waren selbst von so einem Fall betroffen.)
Die Wohngebäudeversicherung zahlt alle Schäden, die durch das nicht bestimmungsgemäß ausgetretene Leitungswasser entstanden sind.
Trocknung der Wände und Decken Renovierung der betroffenen Wände und Decken
Sofern die Schäden nicht durch eine Hausratversicherung des Mieters gedeckt sind: Schäden an der Einrichtung des Mieters
Außerdem: Mietausfall oder Mietminderung, wenn diese aufgrund der Schäden und der Beseitigungsmaßnahmen berechtigt gekürzt wurde.
Sollte die Versicherung Zicken machen und z. B. weniger Mietminderung erstatten, dann muss man ggf. zum Rechtsanwalt gehen, um die Forderungen durch zu setzen:
- Mieter hat ggf. zum Rechtsanwalt zu gehen, um die Mietminderung rechtlich einwandfrei geltend zu machen.
- Vermieter muss ggf. zum Rechtsanwalt gehen, um die Erstattung der Mietminderung durch zu setzen.
Sollte es am Ende unmöglich sein, alles durch zu setzen, kann man sich nach einem so langen Mietverhältnis immer noch zwischen Mieter und Vermieter absprechen, wie man mit dem Rest umgeht, den die Versicherung nicht erstattet.
Dankeschön für ihre Information.Genauso habe ich mir das auch gedacht.Wenn ich die Miete nicht einbehalte dann kann die Vericherung ja auch nichts erstatten,oder?Und was die Küchenschränke angeht,gebe ich mich ja schon mit unterschiedlichen Hängeschränken zufrieden anstatt eine komplett neue Küche zu verlangen,von den Gesundheitsgefährdungen wegen des Schimmels der vorher unerkannt ja auch schon da war,ganz zu schweigen.Habe mich schon gewundert wieso das Brot immer nach einem Tag komplett durchgeschimmelt war.Habe auch eine Schimmelallergie.Mal sehen wies weitergeht.
eine Mietkürzung muss man beim Vermieter ankündigen
einfach kürzen geht nicht
ab zum Mieterverein
oder zur öffentlichen Rechtsauskunfstelle der Stadt
100 % geht in gar keinem Fall völliger Quatsch
- Mangel schriftlich anzeigen
- Mietkürzung ankündigen
- Miete kürzen 10-30 % von der Nettokaltmiete sind das meistens frage den Mieterverein
Natürlich gehen 100 %, selbst die Vermieterin denkst so.Und wie gesagt geht es immer um die Bruttomiete.Du scheinst nicht so gut informiert zu sein.Aber trotzdem danke für deine Tips und Bemühungen.Meine Frage bezog sich nur darauf ob ich das recht habe einzubehalten oder auf das Geld von der Versicherung warten soll,welches an sie geht ,da es ihre ist,denn sie bekommt den Mietausfall von der Versicherung erstattet.
Nee, kein Quatsch. Hier ist tatsächlich die Quote 100 % berechtigt.
Ich würde um das scheinbar nicht all zu schlechte Verhältnis nicht zu zerstören, nach geben und das Geld vorstrecken. Lassen sie sich das dann aber auf jede Fall schriftlich und mit Unterschrift geben! Mfg
ja in diese Richtung tendiere ich auch obwohl ich meines Erachtens andere Rechte habe.Wir wohnen hier seid 15 Jahren und haben die Miete immer pünktlich bezahlt.Werde ihr dann wohl bei Übergabe der Schränke die Miete in bar bezahlen und behalte mir eine weitere Kürzung für den nächsten Monat vor,auch wenn ich gelesen habe das man es immer zeitgleich und nicht rückwirkend machen soll.Aber danke für die Antwort.
Ich würde es auch so formulieren, dass sie die Miete kürzen und ihrer Vermieterin, dann das Geld Leihen bis sie es von der Versicherung hat. Damit wäre es nämlich auf jeden fall zeitgleich/zeitnah.
Für den fall, dass es später doch zu einer Auseinandersetzung kommt. Darum meinte ich auch auf jede Fall schriftlich geben lassen.
Mfg
Du musst so gestellt werden, als hätte das Ereignis nicht stattgefunden. Das heißt Mietminderung, Renovierung und Schadenersatz. Den Mietausfall und die Schadenersatzleistungen bekommt die V. doch wohl von ihrer Versicherung ersetzt. Das Geld darf dann die Versicherung von der Verursacherin wiederholen.
Deine Vermieterin bezahlt doch "alles", wieso willst du dann die Miete einbehalten?
Keine Ahnung, net?
Also nicht meine Vermieterin bezahlt alles,sondern deren Versicherung,denn dazu sind die verpflichtet.
Es ist ja wohl selbstevrständlch das der Schaden der verursacht wurde,durch zu alte Rohre wiederhergestellt wird.Die Miete behalten wir ein,weil wir einen Monat in unzumutbaren Wohnverhältnissen sprich Baustelle leben mussten und für diese Zeit keine Miete bezahlen müssen.Dafür gibt es zahlreiche Fallbeispiele.Sonst hätte sie wohl kaum selber vorgeschlagen in ein Hotel zu gehen oder ?
Habe Minderung vorher angekündigt.Mängel haben wir auch angezeigt. bzw.sie wusste vorher bescheid hat uns aber nicht informiert.Kaltmiete ist auch verkehrt denn es geht immer um die Bruttomiete