Miete einbehalten wegen Rohrbruch?

5 Antworten

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Aus leidvoller Erfahrung: (Waren selbst von so einem Fall betroffen.)

Die Wohngebäudeversicherung zahlt alle Schäden, die durch das nicht bestimmungsgemäß ausgetretene Leitungswasser entstanden sind.

Trocknung der Wände und Decken Renovierung der betroffenen Wände und Decken

Sofern die Schäden nicht durch eine Hausratversicherung des Mieters gedeckt sind: Schäden an der Einrichtung des Mieters

Außerdem: Mietausfall oder Mietminderung, wenn diese aufgrund der Schäden und der Beseitigungsmaßnahmen berechtigt gekürzt wurde.

Sollte die Versicherung Zicken machen und z. B. weniger Mietminderung erstatten, dann muss man ggf. zum Rechtsanwalt gehen, um die Forderungen durch zu setzen:

  1. Mieter hat ggf. zum Rechtsanwalt zu gehen, um die Mietminderung rechtlich einwandfrei geltend zu machen.
  2. Vermieter muss ggf. zum Rechtsanwalt gehen, um die Erstattung der Mietminderung durch zu setzen.

Sollte es am Ende unmöglich sein, alles durch zu setzen, kann man sich nach einem so langen Mietverhältnis immer noch zwischen Mieter und Vermieter absprechen, wie man mit dem Rest umgeht, den die Versicherung nicht erstattet.

Lexi46 
Beitragsersteller
 08.08.2014, 15:05

Dankeschön für ihre Information.Genauso habe ich mir das auch gedacht.Wenn ich die Miete nicht einbehalte dann kann die Vericherung ja auch nichts erstatten,oder?Und was die Küchenschränke angeht,gebe ich mich ja schon mit unterschiedlichen Hängeschränken zufrieden anstatt eine komplett neue Küche zu verlangen,von den Gesundheitsgefährdungen wegen des Schimmels der vorher unerkannt ja auch schon da war,ganz zu schweigen.Habe mich schon gewundert wieso das Brot immer nach einem Tag komplett durchgeschimmelt war.Habe auch eine Schimmelallergie.Mal sehen wies weitergeht.

eine Mietkürzung muss man beim Vermieter ankündigen

einfach kürzen geht nicht

ab zum Mieterverein

oder zur öffentlichen Rechtsauskunfstelle der Stadt

100 % geht in gar keinem Fall völliger Quatsch

  1. Mangel schriftlich anzeigen
  2. Mietkürzung ankündigen
  3. Miete kürzen 10-30 % von der Nettokaltmiete sind das meistens frage den Mieterverein
Lexi46 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 13:37

Habe Minderung vorher angekündigt.Mängel haben wir auch angezeigt. bzw.sie wusste vorher bescheid hat uns aber nicht informiert.Kaltmiete ist auch verkehrt denn es geht immer um die Bruttomiete

Lexi46 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 14:19
@Lexi46

Natürlich gehen 100 %, selbst die Vermieterin denkst so.Und wie gesagt geht es immer um die Bruttomiete.Du scheinst nicht so gut informiert zu sein.Aber trotzdem danke für deine Tips und Bemühungen.Meine Frage bezog sich nur darauf ob ich das recht habe einzubehalten oder auf das Geld von der Versicherung warten soll,welches an sie geht ,da es ihre ist,denn sie bekommt den Mietausfall von der Versicherung erstattet.

albatros  08.08.2014, 01:48

Nee, kein Quatsch. Hier ist tatsächlich die Quote 100 % berechtigt.

Ich würde um das scheinbar nicht all zu schlechte Verhältnis nicht zu zerstören, nach geben und das Geld vorstrecken. Lassen sie sich das dann aber auf jede Fall schriftlich und mit Unterschrift geben! Mfg

Lexi46 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 23:52

ja in diese Richtung tendiere ich auch obwohl ich meines Erachtens andere Rechte habe.Wir wohnen hier seid 15 Jahren und haben die Miete immer pünktlich bezahlt.Werde ihr dann wohl bei Übergabe der Schränke die Miete in bar bezahlen und behalte mir eine weitere Kürzung für den nächsten Monat vor,auch wenn ich gelesen habe das man es immer zeitgleich und nicht rückwirkend machen soll.Aber danke für die Antwort.

Ma12345t  08.08.2014, 12:49
@Lexi46

Ich würde es auch so formulieren, dass sie die Miete kürzen und ihrer Vermieterin, dann das Geld Leihen bis sie es von der Versicherung hat. Damit wäre es nämlich auf jeden fall zeitgleich/zeitnah.

Für den fall, dass es später doch zu einer Auseinandersetzung kommt. Darum meinte ich auch auf jede Fall schriftlich geben lassen.

Mfg

Du musst so gestellt werden, als hätte das Ereignis nicht stattgefunden. Das heißt Mietminderung, Renovierung und Schadenersatz. Den Mietausfall und die Schadenersatzleistungen bekommt die V. doch wohl von ihrer Versicherung ersetzt. Das Geld darf dann die Versicherung von der Verursacherin wiederholen.

Deine Vermieterin bezahlt doch "alles", wieso willst du dann die Miete einbehalten?

albatros  08.08.2014, 01:49

Keine Ahnung, net?

Lexi46 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 13:36

Also nicht meine Vermieterin bezahlt alles,sondern deren Versicherung,denn dazu sind die verpflichtet.

Lexi46 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 13:38
@Lexi46

Es ist ja wohl selbstevrständlch das der Schaden der verursacht wurde,durch zu alte Rohre wiederhergestellt wird.Die Miete behalten wir ein,weil wir einen Monat in unzumutbaren Wohnverhältnissen sprich Baustelle leben mussten und für diese Zeit keine Miete bezahlen müssen.Dafür gibt es zahlreiche Fallbeispiele.Sonst hätte sie wohl kaum selber vorgeschlagen in ein Hotel zu gehen oder ?