Drittschuldnererklärung abgeben ?
Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Vermieterin hat Schulden bei der Hausverwaltung. Die Schulden wurden abbezahlt, trotzdem müssen wir weiter zahlen, weil die Vermieterin die Miete nicht erhalten darf. Nun haben wir vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, das unsere Vermieterin auch dort Schulden hat und das wir die Miete dem Finanzamt schicken sollen. In dem Schreiben lag auch eine Drittschuldnererklärung. Sollen wir die Ausfüllen? Nicht das wir dann die Miete doppelt zahlen müssen.
4 Antworten
Ja unbedingt ausfüllen und innerhalb der Frist (14 Tage) an den Gläubiger (Finanzamt) zurücksenden und zunächst den Gläubiger befriedigen, der die Forderung (Miete) als erster gepfändet hat.
In die Gefahr doppelt zu zahlen würden Ihr allenfalls dann geraten, wenn Ihr die Miete trotz Pfändung direkt an den Vermieter zahlen würdet.
Was hat die Hausverwaltung mit eurer Miete zu tun?
Diese steht der Hausverwaltung doch gar nicht zu!
Doch leider schon. Die Hausverwaltung hat unsere Vermieterin angezeigt, weil sie ca. 7.000 € Schulden hat. Die Summe haben wir der Hausverwaltung abbezahlt. Bis wir wieder ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, das wir die Miete weiter an die Hausverwaltung zahlen müssen, weil unsere Vermieterin das Geld nicht erhalten darf. Das heißt, bei der Hausverwaltung liegen über 7.000€ auf dem Konto. Für die Summe, kann man locker die Schulden abbezahlen.
Wieso ? Vllt hilfst du mir bei meinem Unsinn ;)
Tipp: lasse dir beim Augenarzt eine neue Brille verschreiben.
Naja, wenn du mir nicht helfen willst, dann lass es einfach sein. Es gibt genug Menschen die einem helfen.
Wenn dir auch dies nicht hilft, empfehle ich die Deutsche Sprache zu erlernen.
Von welchem Baum bist denn gerade heruntergeklettert? Ist ja unmöglich dein Auftreten.
Scheinbar bist du auch des Lesens nicht mächtig!
Scheinbar hast du immer noch nicht begriffen, was für einen gequirlten Unsinn du verzapfst!
Und deinen Blödsinn den du hier verzapfst - was ist damit?
Wenn du einen Text nicht verstehst solltest du dich einfach aus der Diskussion heraus halten.
Denke einfach mal über die geschriebenen Sätze nach!
Die Hausverwaltung hat unsere Vermieterin angezeigt, weil sie ca. 7.000 € Schulden hat.
Die Summe haben wir der Hausverwaltung abbezahlt.
Soweit ist noch alles klar!
Und nun erkläre mir bitte, was mit diesem Satz gemeint ist:
Bis wir wieder ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, das wir die Miete weiter an die Hausverwaltung zahlen müssen, weil unsere Vermieterin das Geld nicht erhalten darf.
Und was ist mit den folgenden Sätzen?
Das heißt, bei der Hausverwaltung liegen über 7.000€ auf dem Konto. Für die Summe, kann man locker die Schulden abbezahlen.
Was ist denn an den simplen Sätzen so schwer?
Die Hausverwaltung hat erneut geklagt und erneut die Mietzahlungen pfänden lassen. Wahrscheinlich sind die Schulden inzwischen gewachsen. So komplex ist das nicht.
Deine sinnfreien Anwürfe sind dadurch zumindest nicht gerechtfertigt.
Wenn du dich in den entsprechenden Gesetzen nicht auskennst, einfach Ruhe bewahren und nichts schreiben.
Wenn du Texte nicht lesen kanst, einfach Ruhe bewahren.
Auf deine blödsinnigen Kommentare kann ich nicht mehr antworten!
Na, dass von dir nicht mehr als sinnfreies Rumgepöbelk kommt, hatte ich nach dem bisherigen Verlauf auch nicht erwartet. War wohl doch zu komplex für dich.
Schön, dass du das erkannt hast.
Ein Glück, dass es nur wenige solcher Dummschwätzer wie dich hier gibt!
Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.
Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.
Schon auf Grund deiner ständigen dummen Wiederholungen erkennt jeder Gesetzeskundige, welchen Blödsinn du hier verzapfst.
Du bist mir viel zu dumm, um dir weiter zu antworten!
Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.
Wenn das amtlich tatsächlich vom Finanzamt kommt, könnt ihr nicht befreiend die Miete an die Vermieterin zahlen. Sonst zahlt ihr am Ende doppelt.
Also. Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr also einen Gerichtsbeschluss vorliegen, dass die Miete auch jenseits der Pfändungsmaßnahmen weiter an die Hausverwaltung gezahlt werden muss. Die Begründung ist jetzt mal völlig egal. Das Gericht wird sich dabei etwas gedacht haben.
In so einem Fall seid ihr erst mal dem Gerichtsbeschluss verpflichtet. Ich würde folgendes machen:
Ihr geht morgen zum örtlichen Amtsgericht. Beantragt dort eine sogenannte Hinterlegung. Als Begründung: Ihr wisst nicht, wem das Geld nun zusteht. Ihr bekommt dann eine Kontonummer und ein Aktenzeichen vom Gericht und zahlt fortan die Miete darauf ein.
Dem Finanzamt schreibt ihr, wie hoch die Miete ist und dass ihr das Geld unter Aktenzeichen ABC bei Gericht hinterlegt, da es einen konkurrierenden Gerichtsbeschluss gibt und ihr nicht entscheiden könnt, wer Zugriff haben darf. Auch informiert ihr die Hausverwaltung, dass wegen weiteren Pfändungen das Geld nun bei Gericht hinterlegt wird.
Das Wichtige: Kraft Gesetz sind eure Hinterlegungen bei Gericht schuldbefreiend. Euch kann also weder Vermieterin, noch Hausverwaltung, noch Finanzamt etwas. Darüber hinaus dürfen sich diese Parteien dann vor Gericht streiten, wem das Geld wirklich zusteht.
Nein, da müsst ihr nicht doppelt zahlen.
Füllt die aus, seid ihr eh zu verpflichtet.
Ok, dankeschön. Ja, auf dem Brief steht, das ich innerhalb von 2 Wochen die Erklärung ausfüllen soll. ..sonst Schadenersatz.
Der Schadensersatz bezieht sich darauf, dass ihr dann ggf. via Anwalt/Gericht zur Auskunft gezwungen werden müsstet und diese Zusatzkosten müsstet ihr zahlen.
Ok, vielen Dank für deine Nachricht. Nein, der Vermieterin überweisen wir seit 3 Jahren keine Miete. Wir überweisen der Hausverwaltung die Miete.