Drittschuldnererklärung abgeben ?

4 Antworten

Ja unbedingt ausfüllen und innerhalb der Frist (14 Tage) an den Gläubiger (Finanzamt) zurücksenden und zunächst den Gläubiger befriedigen, der die Forderung (Miete) als erster gepfändet hat.

In die Gefahr doppelt zu zahlen würden Ihr allenfalls dann geraten, wenn Ihr die Miete trotz Pfändung direkt an den Vermieter zahlen würdet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AK911 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 13:06

Ok, vielen Dank für deine Nachricht. Nein, der Vermieterin überweisen wir seit 3 Jahren keine Miete. Wir überweisen der Hausverwaltung die Miete.

Unterfranke61  19.11.2018, 13:13
@AK911

Was hat die Hausverwaltung mit eurer Miete zu tun?

Diese steht der Hausverwaltung doch gar nicht zu!

AK911 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 13:19
@Unterfranke61

Doch leider schon. Die Hausverwaltung hat unsere Vermieterin angezeigt, weil sie ca. 7.000 € Schulden hat. Die Summe haben wir der Hausverwaltung abbezahlt. Bis wir wieder ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, das wir die Miete weiter an die Hausverwaltung zahlen müssen, weil unsere Vermieterin das Geld nicht erhalten darf. Das heißt, bei der Hausverwaltung liegen über 7.000€ auf dem Konto. Für die Summe, kann man locker die Schulden abbezahlen.

Unterfranke61  19.11.2018, 13:23
@AK911

Lies bitte deinen Text mal durch.

Dann müsste dir auch auffallen, dass du Unsinn schreibst.

AK911 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 13:30
@Unterfranke61

Wieso ? Vllt hilfst du mir bei meinem Unsinn ;)

Unterfranke61  19.11.2018, 13:32
@AK911

Tipp: lasse dir beim Augenarzt eine neue Brille verschreiben.

AK911 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 13:36
@Unterfranke61

Naja, wenn du mir nicht helfen willst, dann lass es einfach sein. Es gibt genug Menschen die einem helfen.

Unterfranke61  19.11.2018, 13:37
@AK911

Wenn dir auch dies nicht hilft, empfehle ich die Deutsche Sprache zu erlernen.

AalFred2  19.11.2018, 13:57
@Unterfranke61

Von welchem Baum bist denn gerade heruntergeklettert? Ist ja unmöglich dein Auftreten.

Unterfranke61  20.11.2018, 11:15
@AalFred2

Scheinbar bist du auch des Lesens nicht mächtig!

AalFred2  20.11.2018, 11:56
@Unterfranke61

Scheinbar hast du immer noch nicht begriffen, was für einen gequirlten Unsinn du verzapfst!

Unterfranke61  21.11.2018, 10:24
@AalFred2

Und deinen Blödsinn den du hier verzapfst - was ist damit?

Wenn du einen Text nicht verstehst solltest du dich einfach aus der Diskussion heraus halten.

Denke einfach mal über die geschriebenen Sätze nach!

Die Hausverwaltung hat unsere Vermieterin angezeigt, weil sie ca. 7.000 € Schulden hat. 
 Die Summe haben wir der Hausverwaltung abbezahlt.

Soweit ist noch alles klar!

Und nun erkläre mir bitte, was mit diesem Satz gemeint ist:

Bis wir wieder ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, das wir die Miete weiter an die Hausverwaltung zahlen müssen, weil unsere Vermieterin das Geld nicht erhalten darf.

Und was ist mit den folgenden Sätzen?

 Das heißt, bei der Hausverwaltung liegen über 7.000€ auf dem Konto. Für die Summe, kann man locker die Schulden abbezahlen.
AalFred2  21.11.2018, 11:36
@Unterfranke61

Was ist denn an den simplen Sätzen so schwer?

Die Hausverwaltung hat erneut geklagt und erneut die Mietzahlungen pfänden lassen. Wahrscheinlich sind die Schulden inzwischen gewachsen. So komplex ist das nicht.

Deine sinnfreien Anwürfe sind dadurch zumindest nicht gerechtfertigt.

Unterfranke61  21.11.2018, 16:22
@AalFred2

Wenn du dich in den entsprechenden Gesetzen nicht auskennst, einfach Ruhe bewahren und nichts schreiben.

Wenn du Texte nicht lesen kanst, einfach Ruhe bewahren.

Auf deine blödsinnigen Kommentare kann ich nicht mehr antworten!

AalFred2  22.11.2018, 08:08
@Unterfranke61

Na, dass von dir nicht mehr als sinnfreies Rumgepöbelk kommt, hatte ich nach dem bisherigen Verlauf auch nicht erwartet. War wohl doch zu komplex für dich.

Schön, dass du das erkannt hast.

Unterfranke61  22.11.2018, 11:17
@AalFred2

Ein Glück, dass es nur wenige solcher Dummschwätzer wie dich hier gibt!

AalFred2  23.11.2018, 09:14
@Unterfranke61

Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.

Unterfranke61  23.11.2018, 14:10
@AalFred2

Wie kindisch kann ein Mensch wie du noch sein.

Gesetzeskunde - Note 6.

AalFred2  23.11.2018, 14:10
@Unterfranke61

Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.

Unterfranke61  23.11.2018, 14:21
@AalFred2

Schon auf Grund deiner ständigen dummen Wiederholungen erkennt jeder Gesetzeskundige, welchen Blödsinn du hier verzapfst.

Du bist mir viel zu dumm, um dir weiter zu antworten!

AalFred2  23.11.2018, 14:22
@Unterfranke61

Und mehr sinnfreies Geseier. Ändert nichts an dem Stuss, den du verzapfst. Aber du bist schon irgendwie knuffig in deiner Ahnungslosigkeit. Fühl dich gedrückt.

Wenn das amtlich tatsächlich vom Finanzamt kommt, könnt ihr nicht befreiend die Miete an die Vermieterin zahlen. Sonst zahlt ihr am Ende doppelt.

Also. Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr also einen Gerichtsbeschluss vorliegen, dass die Miete auch jenseits der Pfändungsmaßnahmen weiter an die Hausverwaltung gezahlt werden muss. Die Begründung ist jetzt mal völlig egal. Das Gericht wird sich dabei etwas gedacht haben.

In so einem Fall seid ihr erst mal dem Gerichtsbeschluss verpflichtet. Ich würde folgendes machen:

Ihr geht morgen zum örtlichen Amtsgericht. Beantragt dort eine sogenannte Hinterlegung. Als Begründung: Ihr wisst nicht, wem das Geld nun zusteht. Ihr bekommt dann eine Kontonummer und ein Aktenzeichen vom Gericht und zahlt fortan die Miete darauf ein.

Dem Finanzamt schreibt ihr, wie hoch die Miete ist und dass ihr das Geld unter Aktenzeichen ABC bei Gericht hinterlegt, da es einen konkurrierenden Gerichtsbeschluss gibt und ihr nicht entscheiden könnt, wer Zugriff haben darf. Auch informiert ihr die Hausverwaltung, dass wegen weiteren Pfändungen das Geld nun bei Gericht hinterlegt wird.

Das Wichtige: Kraft Gesetz sind eure Hinterlegungen bei Gericht schuldbefreiend. Euch kann also weder Vermieterin, noch Hausverwaltung, noch Finanzamt etwas. Darüber hinaus dürfen sich diese Parteien dann vor Gericht streiten, wem das Geld wirklich zusteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, da müsst ihr nicht doppelt zahlen.

Füllt die aus, seid ihr eh zu verpflichtet.

AK911 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 12:59

Ok, dankeschön. Ja, auf dem Brief steht, das ich innerhalb von 2 Wochen die Erklärung ausfüllen soll. ..sonst Schadenersatz.

mepeisen  19.11.2018, 15:55
@AK911

Der Schadensersatz bezieht sich darauf, dass ihr dann ggf. via Anwalt/Gericht zur Auskunft gezwungen werden müsstet und diese Zusatzkosten müsstet ihr zahlen.