Mietbürgschaft für meinen Bruder übernehmen, wie viel könnte man von mir verlangen?
Hallo :) ich bin momentan am überlegen und am googeln, was mir für Nachteile bei einer Mietbürgschaft entstehen bzw. was die Höchstgrenze ist, was man von mir verlangen kann. Nun habe ich bisher herausgefunden, dass es im Normalfall so ist, dass die Mietbürgschaft eine Obergrenze von 3 Nettokaltmieten hat. Dies gilt aber nur, wenn es um ein neues Mietverhältnis geht also wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird. Ich habe allerdings noch nicht so ganz rausgefunden, ob man mir, falls mein Bruder nicht bezahlen kann, noch mit anderen Dingen kommen kann? Wie zum Beispiel Kosten für Wohnungsschäden (Kaution müsste sowieso bezahlt werden) oder irgendwelche anderen Kosten. Ich denke zwar nicht, dass es soweit kommt, aber ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein. Die Situation ist so, dass mein Bruder eine neue Wohnung braucht, da er momentan mit seiner Freundin nicht mehr unter einem Dach leben kann (die Gründe sind etwas kompliziert). Er hat leider keine Arbeit, um welche er sich aber derzeit kümmert. Daher benötigt der Vermieter eben einen Bürgen. Dazu kommt, dass mein Bruder eine bestimmte Krankheit hat, weshalb ich mir sicher sein will, dass, falls er wieder "ausfällt" und das Arbeitsamt nicht mehr zahlt oder so, ich wenigstens "nur" auf den 3 Nettokaltmieten sitzen bleibe. Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder eine ganz genaue Ahnung wie das abläuft? Ich danke schon mal ganz dolle! :)
4 Antworten
Als Bürge musst Du nicht nur für ausstehende Nettokaltmieten aufkommen, sondern auch für ausstehende, zur Wohnung gehörende Betriebskosten (also Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Steuer und Versicherung etc.pp), die monatlich gezahlt werden müssen, und für die nach Ablauf des Abrechnungsjahres auch eine Nachzahlung erfolgen kann.
Verursacht Dein Bruder Schäden in der Wohnung, musst Du als Bürge dafür auch finanziell gerade stehen. Je nachdem, wie kreativ Dein Bruder in diesem Bereich ist, würde ich Dir eine gute Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung empfehlen. Übrigens fallen eventuelle Schäden, die Besucher Deines Bruders in der Wohnung verursachen, auch in seinen bzw. dann Deinen Verantwortungsbereich.
Wenn Dein Bruder - aus welchen Gründen auch immer - immer wieder mal "ausfällt", so dass ihn sogar das Arbeitsamt sperrt, würde ich mich darauf nicht einlassen. Es sei denn, Du kannst Dir das leisten und bist sehr gut versichert. Für Leute, die krankheitsbedingt immer wieder mal "ausfallen", gibt es spezielle Einrichtungen mit Unterkunft und Verpflegung :-O Ich würde mich, ehrlich gesagt, mit dieser Bürde nicht nur finanziell überfordert fühlen - auch wenn es mein Bruder wäre. Lass ihn ggf. 3-4 Wochen bei Dir auf dem Sofa schlafen, bis er sich wieder einigermaßen gesammelt und eine neue Perspektive gefunden hat. Vielleicht findet er in dieser Zeit auch wieder zu seiner Freundin zurück, denn gerade die kompliziertesten (Liebes-)Geschichten nehmen manchmal eine überraschend einfache Wendung.
Mit einer Bürgschaft heftest Du für alle Kosten, für die dein Bruder nicht aufkommt. Das sollte man sich 3x überlegen, ob man so etwas macht.
Nun ja, ich überlege ja schon zum gefühlten 100sten mal ;-) daher wäre ich dankbar über ein Beispiel von jemandem, der sowas evtll. schon mal mitgemacht hat.
Auch, wenn es Dein Bruder ist: Lass die Finger davon.
Er könnte sich beim Jobcenter erkundigen, ob ihm eine Wohnung zusteht.
Dann ist der Vermieter nicht koscher.
Dein Bruder könnte im Jobcenter angeben, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird - dann ist der Vermieter auf der sicheren Seite.
ich kann meinen Bruder ja nun mal nicht auf der Straße sitzen lassen
Du willst Dich aber bestimmt auch nicht verschulden, nehme ich an.
Ich kann den Vermieter verstehen. Würde ich in dem Fall auch verlangen.
Das Jobcenter überweist i.d.R. an den Leistungsempfänger (ALG + Miete). Und selbst wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, kann dies jederzeit wieder umgestellt werden. Also Sicherheitsfaktor Null für den Vermieter.
Ich kann den Vermieter verstehen
Ich nicht. So werden Geringverdiener von vornherein ausgegrenzt und/oder evt. Bürgen in die Schuldenfalle getrieben.
Was hat das mit einer Ausgrenzung von Geringverdienern zu tun? Warum soll ich als Vermieter die Wohn- und Betriebskosten inkl. Verbrauch eines Mieters bezahlen? Hab diesen doch nicht adoptiert, dass ich für seine Kosten aufkommen müsste, für die ich sowieso schon in Vorkasse gegangen bin. Man hat schließlich selber seine Rechnungen zu bezahlen, damit man nicht in die Schuldenfalle gerät.
Komm als Vermieter (?) erst mal in eine solche Situation, wenn Du auf Deinen Kosten wegen Arbeitslosigkeit des Mieters sitzen bleibst, dann reden wir weiter.
Das ist eben meine Meinung als Mieter.
Du haftest für alle von deinem Bruder nicht bezahlten Forderungen. So wie es im Vertrag steht.
Das Jobcenter bezahlt ihm ja die Wohnung, dass ist ja aber dem Vermieter egal...der benötigt trotzdem eine Bürgschaft... :( ich kann meinen Bruder ja nun mal nicht auf der Straße sitzen lassen, falls er keine Wohnung bekommt...