Wohnsitz ummelden (Kindergeld)?

4 Antworten

Auf das Kindergeld nicht, da deine Eltern die Bezugsberechtigten sind. Wolltest du es per Abzweigungsantrag an dich auszahlen lassen, dann benötigst du natürlich eine eigene Wohnung. Und die hast du ja mit dem Zweit- oder eben Erstwohnsitz.

Auch für das BAföG ist es nicht relevant, da du ja eine eigene Wohnung hast.

Klar sollte man sich dort anmelden mit Erstwohnsitz, wo der Lebensmittelpunkt ist. Aber mir war so, als wenn es auch möglich ist den Studienort als Zweitwohnsitz zu melden, da man ja nur vorübergehend studiert und z.B. am Wochenende oder in den Semesterferien nach Hause fährt.

Man muss halt überlegen was weniger "Aufwand" verursacht. Wählen geht dann nur am Erstwohnsitz und die Steuererklärung gibt man auch dort ab (wenn man eine macht bzw. machen muss). Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für Studenten beachten! Muss beantragt werden u.U.

https://studiblog.net/meldepflicht-wohnsitz-student/

Das kann man sich nicht aussuchen.

Hauptwohnsitz ist bei mehreren Wohnsitzen immer der, an dem ich mich am meisten aufhalte. Ist man verheiratet ist der Wohnsitz der Familie der Hauptwohnsitz. Alles andere ist dann immer Nebenwohnsitz.

daniel0804 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 15:08

Meine Frage ist ja ob ich mich einfach ummelden oder einen neuen Wohnsitz anmelden soll.

PissedOfGengar  16.09.2021, 15:09
@daniel0804

Eine "Ummeldung" gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Man meldet immer eine Wohnung an. Dabei wird die alte Wohnung abgemeldet, oder auch nicht, wenn man diese weiter bewohnt.

Wenn du dich zB immer am Wochenende und in den Semesterferien bei deinen Eltern aufhältst, dann bleibt das dein Nebenwohnsitz.

daniel0804 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 15:31
@PissedOfGengar

Okay danke. Also einfach „ummelden“? Hat keinen Einfluss auf Kindergeld oder Bafög?

PissedOfGengar  16.09.2021, 15:33
@daniel0804

Soweit ich weiß nicht, nein. Kindergeld und Bafög sind abhängig vom Alter bzw. vom Einkommen.

Spielt aber keine Rolle, da du unabhängig davon verpflichtet bist dich entsprechend zu melden. Meldest du einen Wohnsitz nicht an, kannst du dafür ein Bußgeld bekommen.

Gratuliere, Studienort ist aber der 1. Wohnsitz, wenn es da eine Unterkunft gibt, so die Spielregeln.

Und wenn die Eltern Geld auf den Tisch legen, kann es, obwohl das Kindergeld eigentlich nicht angerechnet wird, als Zahlung der Eltern einfließen in Deinen Bedarf.

Tipp, nichts verraten, nichts auf Dein Konto.

Zudem, wurde ein Stipendium abgelehnt oder ist das nicht gewollt? Die Leistungen sind doch meist sogar deutlich besser und komplett geschenkt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du benötigst keinen Zweitwohnsitz im elterlichen Haushalt, um weiterhin berechtigt Bafög bzw. Kindergeld beanspruchen zu können.