Mietbeginn 15. und volle Miete?
Hallo zusammen,
ich habe nun endlich eine Wohnung gefunden und werde vsl. morgen den Vertrag unterschreiben. Nun bekam ich die Info, morgen gleich die volle Miete und 1/3 der Kaution mitzubringen.
Warum die volle Miete? Heißt das nun, dass ich
1.) für den halben Monat die ganze Miete zahlen muss? 2.) die Miete dann immer am 15. abgeht 3.) der halbe Monat bei der nächsten Miete verrechnet wird?
Ich bin verwirrt, ich dachte, ich müsse den halben Monat bezahlen?
3 Antworten
ich habe nun endlich eine Wohnung gefunden und werde vsl. morgen den Vertrag unterschreiben
Unterschreiben heißt ja nicht das der Vertrag sofort beginnt. Mietbeginn kann ja auch erst der 1. April oder 1. Mai sein.
Dann mußt Du bei Unterschrift weder 1/3 der Kaution noch die Miete zahlen. Das solltest Du aber erst erwähnen wenn der Vermieter den Vertrag unterschrieben hat;-)
Schau in den Mietvertrag was da zur Fälligkeit der Miete steht.
Wenn zu beginn des Monats oder gar nichts, mußt Du jetzt, sofern Du die Wohnung auch gleich in Besitz nehmen kannst, nur die halbe Märzmiete zahlen und dann immer bis spätestens dem 3. Werktag des Monats.
Steht aber im (sinngemäß) im Vertrag das die Miete immer am 15. des Monats fällig ist, wäre die volle Miete für den Zeitraum 15.3. - 14.4. zu entrichten.
Letzteres halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich.
Klär das also genau mit dem Vermieter.
Nein, du musst nicht für den Restmonat die volle Miete bezahlen. Dann ist eben die nächste Miete am 15. des Folgemonats fällig.
Außerdem schreibt Lobbyy
und werde vsl. morgen den Vertrag unterschreiben.
Was noch lange nicht heißt das dann auch der Vertrag beginnt.
Nein, das ist nicht unwahrscheinlich. Ich habe das mit vermieteten Objekten schon so gehandhabt.
Richtig. Mein Mietvertrag wurde auch an einem 15. abgeschlossen. Das heißt die Miete ist immer zum 15. fällig.
korrekt.
Üblich ist, dass die Miete am dritten Werktag des Monats gezahlt wird. Das ist in diesem Fall ja nicht mehr möglich.
Wenn der Mietvertrag erst ab 15. läuft, zahlst du selbstverständlich erst ab dem 15. anteilig.
Allerdings solltest du am besten den Vermieter fragen, wie das gemeint ist; das kann nur er dir beantworten.
Das ist eher unwahrscheinlich. Üblich ist der dritte Werktag des Monats.