Miet und Pachtrecht

7 Antworten

Der Pächter hat das Hausrecht, wenn im Miet-/ Pachtvertrag nichts anderes geregelt ist. Schau da also nochmal rein. Hausrecht bedeutet, dass der Pachter allein bestimmen kann, wen er im Lokal haben will und wem nicht. Wenn also (die Frage der anderweitigen vertragliche Regelung mal ausgenommen) der Vermieter das Lokal betritt, ihn dass du ihm das erlaubt hast- und schon gar, wenn niemand da ist - begeht er Hausfriedensbruch und das ist eine Straftat. Rede also mit deinem Vermieter und stell das klar.

Nein darf er nicht ! Er muss sich anmelden wenn er das Lokal überprüfen will und ohne dich darf der garnicht rein. Es denn es wäre sowas wie wichtiger Grund ! Also Rauch aus dem Lokal, Wasser läuft raus dann darf er in seiner Eigenschaft als Hausmeister gucken ! Sag ihm das er das zu lassen hat ! Wenn das nochmal passiert Schlüssel austauschen und gut ist !

Aber dann ist natürlich euer Verhältnis belastest was auch doof ist. Da musste halt genau abwegen was dir wichtiger ist !

sportlydi 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 14:02

Das sagte ich, darauf bekamm ich die Antwort auf so was läst er sich nicht ein und wenn uns das nicht past dann kündigt er uns den Pacht vertrag . Stehe ein bisschen fraglos da. Habe das Lokal erst seit Okt.11

StephN  03.03.2012, 21:29
@sportlydi

Was steht den im Pachtvertrag drin von wegen Kündigungs frist und Grund ?

Als Gast oder Kunde darf er die Räume betreten. Falls du ihm Hausverbot erteilen würdest, würden ihm Zweifel kommen, das bei dir etwas nicht stimmt.

Nein, nur wenn Du dabei bist.

sportlydi 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:57

Das sagte ich, darauf bekamm ich die Antwort auf so was läst er sich nicht ein und wenn uns das nicht past dann kündigt er uns den Pacht vertrag . Stehe ein bisschen fraglos da. Habe das Lokal erst seit Okt.11

Wenn niemand da ist, also das Ladenlokal abgeschlossen ist darf der Verpächter dieses ohne Zustimmung nicht betreten. Ein sog. Not-Schlüssel bedeutet nicht auch Zutrittserlaubnis ohne Not.