Wer ist im Recht? Wir oder der Postbote?
Folgendes: Der Postbote ist einfach ins Grundstück ohne zu klingeln und die Hunde haben ihn "angefallen" Darf der Postbote das einfach so?
7 Antworten
Ja, natürlich. Es sei denn, der Zugang ist verschlossen und er springt über den Zaun.
Beispiel: Trunkenheitsfahrt auf dem eigenen privaten Grundstück und der PB wird umgenietet. Führerschein ist weg und der Staatsanwalt kommt auch noch. Eigentlich ganz einfach.
Ich bin selber Postbote, ja wir dürfen Grundstücke betreten, Hundebesitzer müssen darauf hinweisen ( Schriftlich oder per Schild) das sich ein Hund frei auf dem Hof bewegt... Wenn möglich in der Zustellzeit Hund im Haus behalten.
Wenn ihr so gefährliche Hunde habt, dann müßt ihr dafür sorgen, dass am Gartenzaun ein Hinweisschild befestigt ist, auf dem steht:
Warnung: Freilaufende bissige Hunde! Bitte das Grundstück nicht ohne Klingeln betreten!
Im übrigen müßtet ihr dann den Briefkasten wegen der Sicherheit vorne am Gartenzaun anbringen.
Und : Das Gartentor müßte verschlossen sein.
Es ist nämlich ganz landes- und berufsüblich, dass Zeitungsjungen, Werbeverteiler und Postboten das Grundstück ohne zu Klingeln betreten....
und wer Recht oder Unrecht hatte, darüber wird wohl ein Gericht , bzw. eure Hundehaftpfllichtversicherung entscheiden, die müßte dann wohl auch zahlen...
Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden. Am Zugang zum Grundstück oder der Wohnung muss ein Schild "Vorsicht, gefährlicher Hund" angebracht werden.
gehe mal davon aus, dass eure Hunde unter gefährlich einzustufen sind, wenn sie Menschen anfallen
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.2757.de
Der Postbote darf regelmäßig das Grundstück betreten ohne zu klingeln, wenn kein Briefkasten außen angebracht ist. Ansonsten haften Sie sowieso unabhängig von Ihrem Verschulden nach § 833 BGB, es sei denn bei den Tieren handelt es sich um Haustiere, die ihrem Erwerb, etc. dienen. Der Postbote darf auf Schadensersatz klagen. Tiere sind nun mal gefährlich.
Kommt drauf an wo euer Briefkasten ist.
Ist er auf dem Grundstück, bspw an eurem Haus, MUSS er ja über das Grundstück. Ob er jetzt nicht geklingelt hat, weil er meinte, ihr seid nicht zu Hause oder aus anderen Gründen, das hast du jetzt hier nicht aufgeführt.
Ist der Briefkasten nicht auf dem Grundstück, bzw zu erreichen, ohne das Grundstück zu betreten...dann seid ihr im Recht.