Fahren ohne Führerschein auf gepachteten Gebieten?

11 Antworten

Hallo,

wie dir die anderen schon mitgeteilt haben, reicht die Jagdpacht dafür auf keinen Fall aus. Auch wenn man Land gepachtet hat unterliegt dies den Bestimmungen und Vorschriften des Eigentümers.

Aber selbst wenn der Wald Eigentum ist, darf man dort nicht machen, was man will!

Zum einen ist er dennoch für jeden öffentlich zugänglich und man darf dort auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis fahren. Das ist auch dort eine Straftat.

Zum anderen wurde ein viel wichtigerer Aspekt hier noch nicht angesprochen.

In (fast) allen Bundesländern ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen außer für den forst- und landwirtschaftlichen Betrieb im Wald und auch auf Waldwegen verboten.

Das regeln die jeweiligen Naturschutz- und / oder Waldgesetze der Bundesländer.

Zuwiderhandlungen können ein kleines 5stelliges Vermögen kosten und für so manchen den finanziellen Ruin bedeuten.

Viele Grüße

Michael

Da das Waldgebiet wohl kaum komplett durch einen Zaun abgeschlossen ist können dort Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein, genau wie auf einer öffentlichen Straße. --> Du darfst NICHT.

Außerdem darf man auch in gepachteten Wäldern nur forstwirtschaftlich notwendige Fahrten unternehmen.

Nur weil dein Vater dort Jagdpacht hat ist es kein Privatgrundstück. Dort haben immer noch Forstarbeiter, Radfahrer und Spaziergänger öffentlichen Zugang. Außerdem gehört das Land nicht deinem Vater. Er darf dort nur Jagen. 

Es versteht sich von selbst, dass du da mit einem Auto ohne Führerschein nichts zu suchen hast. 

ProfDrBrainy 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 14:58

danke so eine Antwort habe ich gesucht :) sachlich und klar

wurzlsepp668  26.03.2017, 15:35
@ProfDrBrainy

komisch ....

eigentlich ALLE Antwortgeber haben das gleiche gesagt ....

Salue

Vermutlich steht auch bei Euch im Gesetz, dass das Areal der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein darf. Eine Umfriedung würde diese Zugänglichkeit verhindern.

Interessant die Auslegung bei uns in der Schweiz. Hat ein Häuserblock einen grossen Parkplatz, der von Aussenstehenden nicht betreten oder befahren werden darf (z.B. Schild: Parkplatz nur für Bewohner), gilt dies als nicht öffentlich zugänglich. Hat es aber ein einziges Besucherparkfeld, gilt es als der Öffentlichkeit zugänglich.

Ein gepachtetes Waldstück darf durch Fremde betreten werden, wenn es nicht klar abgegrenzt ist. Fahren darfst Du dort, ohne Zulassung und ohne entsprechenden, Fahrausweis nicht.

Grüss

Tellensohn

Privat oder Öffentlich ist da nicht die Frage der Besitzverhältnisse, es geht darum ob es zugänglich ist (öffentlich) oder ob es nicht zugänglich ist (privat).

Wenn also um diesen Wald (oder wenigstens dem Bereich in dem Du fahren willst) herum kein geschlossener Zaun ist gehört es zum öffentlichen Verkehrsraum und auch da dürfte man nicht ohne Fahrerlaubnis Autofahren.