Miet-Küche in Mietwohnung?

10 Antworten

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Die Nutzungsgebühr ist nichts anderes als Miete. Die Miete ist eine Gebrauchsüberlassung gegen ein bestimmtes Entgelt. Die 50,00 € monatlich sind vollkommen in Ordnung und nicht überteuert.

Zur Verständnis der Mietkosten für die Küche:

Waschmaschine: 500,00 € ; Spülmaschine: 500,00 € ; Herd: 700,00 € ; Kühlschrank: 400,00 € ; Küchenzeile: 3.000,00 €

Bei den durchschnittlichen Preisen kommst du auf etwa 5.100 € Anschaffungskosten für die komplette Küche. Da ist dann nicht wirklich viel hochwertiges dabei, sondern nur eine mittelmäßige Ausstattung. 5.100 € / 50,00 € p. Monat / 12 Monate p.a = 8,5. Somit wäre die komplette Kücheneinrichtung nach 8,5 Jahren abbezahlt.

Die Küchenzeile muss nach 10 Jahren und die E-Geräte nach 5 - 7 Jahren abgeschrieben werden. Somit müsste theoretisch nach 5 Jahren bereits ein Teil der Einrichtung aufgrund von Altersschwäche getauscht werden (z.B. Defekte).

Diese erneuten Anschaffungskosten, welche irgendwann definitiv anfallen werden, müssen natürlich auch über die Mietzahlung rein geholt werden.

Du kannst ja auch nicht vom Vermieter verlangen, nur weil du 30 Jahre lang in der selben Wohnung wohnst und monatlich 500,00 € Kaltmiete an den Vermieter zahlst (180.000,00 €), die Wohnung aber nur ein Wert von 150.000,00 € hat, dass diese nun in dein Eigentum übergeht oder du Mietfrei wohnen darfst.

Hallo,

ich bin zwar Rechtsanwältin, mache aber kein Mietrecht.

Ich würde anraten, das ganze mal anwaltlich prüfen zu lassen. Es kann durchaus sein, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt unwirksam ist und möglicherweise sogar ein Rückforderungsanspruch besteht.

Grundsätzlich sind Küchengeräte, soweit vorhanden, mit vermietet. Diese Regelung hier ist jedenfalls unüblich.

Ist es hier eine gesonderte Vereinbarung oder eine Klausel in dem Mietvertrag selbst? Findet sich eine Regelung zur gesonderten Kündigungsmöglichkeit?

 

Viele Grüße

 

HungrigerHugo04 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 14:43

§3 Miete, Betriebskosten

1. Die Nettokaltmiete beträgt monatlich 240 €

zuzüglich einer Vorauszahlung für die Betriebskosten von         monatlich 55 €

zuzüglich einer Vorauszahlung für die Heiz und Warmwasserkosten von  monatlich 50 €

zuzüglich Möblierung ( Küche ) monatlich 50 €

Gesamtbetrag der Miete monatlich 395 €

CarolinaR  19.01.2017, 14:46
@HungrigerHugo04

Du, lass es prüfen!

Das Mietrecht dient insbesondere dem Mieter- , nicht dem Vermieterschutz.

Die Klausel verstößt eventuell gegen § 242 BGB (Treu und Glauben).

Wenn es sich um einen Formularvertrag des Vermieters handelt, unterfällt er zusätzlich der AGB-Kontrolle.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel einer gerichtlichen Überprüfung stand halten würde.

bwhoch2  20.01.2017, 09:56
@HungrigerHugo04

Die Kaltmiete ist relativ günstig, vermutich mal und sie wäre je m² wesentlich höher, wenn in der Kaltmiete auch die Küche enthalten wäre. Der Mietpreis je m² beläuft sich auf 4,80 € bei 50 m² und 5,80 € wenn man Kaltmiete incl. EBK zusammen im Mietpreis ausdrücken würde.

Somit hat sich der Vermieter bei dieser Vertragsgestaltung Luft für evtl. notwendige Mieterhöhung verschafft. Würde z. B. ein Mietspiegel gelten, bei dem zwar eine Wohnung mit Küche etwas mehr Wert wäre, als ohne, hätte er aber bei einem m²-Preis von 5,80 € vermutlich dennoch schon das Ende der Fahnenstange erreicht, während bei 4,80 € Kaltmiete je m² durchaus noch ordentlich Luft nach oben besteht. Das könnte der Grund dafür sein, dass die Küche separat mit 50 € je Monat ausgewiesen wird.

Das ist legitim und durch nichts anfechtbar, denn Du hast das so mit Unterschrift auf den Mietvertrag akzeptiert.

Wenn du für die Nutzung der Küche Miete zahlst, ist der Vermieter nicht nur für die Instandhaltung sondern auch für den Ersatz der Küche zuständig, sollte ein Austausch notwendig werden.

HungrigerHugo04 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 14:24

Die Notwendigkeit besteht ja erst wenn die Küche hinüber ist :/ Die Geräte Funktionieren ja leider tadellos. Die Sache ist ja wenn ich weitere Jahre hier Wohne habe ich die Küche ja im Prinzip 3 mal abgezahlt und dann wäre es schön wenn ich einen Anspruch darauf hätte mal Neuere Geräte zu bekommen :D

DerHans  19.01.2017, 14:56
@HungrigerHugo04

Das ist richtig. Aber das Haus als solches, wird ja auch im Laufe der Jahre nicht weniger wert, weil du darin gewohnt hast.

Das ist prinzipiell das gleiche

solange die geräte funktionieren muss der vermieter da auch nichts ersetzen.

HungrigerHugo04 
Beitragsersteller
 19.01.2017, 14:12

Danke, das habe ich mir schon gedacht. Hätte ja sein können das es da mal ein Urteil zugunsten der Mieter gegeben hat

Solang die Küche mit den Geräten funktioniert, hast du keinen Anspruch auf deren Modernisierung.