Einbauküche raus wegen Neuanschaffung?

5 Antworten

Was kann ich machen, dass wir uns eine eigene Küche kaufen können und der Vermieter seine raus nimmt?

Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, kannst Du nur auf eigene Kosten seine Küche auslagern und musst die bei Deinem Auszug dann ggf. wieder einbauen.

Der Vermieter muss dafür auch nicht die Kosten tragen.

Du schreibst

wenn wir uns mal eine eigene Küche kaufen kann die Einbauküche eingelagert werden.

und dann schreibst Du

Jetzt wollen die die Küche nicht auslagern.

Der erste Satz, wenn er wörtlich so vereinbart wurde, bedeutet, dass ihr im Falle, dass ihr eine eigene Küche kaufen wollt, diese selbst ausbauen und einlagern könnt. Das natürlich mit aller Vorsicht und so gelagert, dass auch nach langer Zeit nichts passieren kann z. B. durch Wasser, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere etc. Das kann Euch der Vermieter nicht verbieten. Nur bei Eurem späteren Auszug kann er verlangen, dass ihr Eure eigene Küche wieder ausbaut und die vorherige wieder so montiert, dass der Zustand wieder so ist, wie er jetzt ist. Also das am besten auch gut dokumentieren.

Der zweite Satz, den ich zitiert habe, drückt das genau aus. Natürlich will und wird die Hausverwaltung bzw. Vermietergesellschaft diese Arbeit nicht übernehmen. Das müßt ihr schon selbst organisieren und machen.

"Bei Einzug wurde uns zugesichert"
Solche Sachen MÜSSEN schriftlich fixiert werden im Mietvertrag oder in einer Zusatzmietvereinbarung zum MV.

Jetzt hast Du den Salat. Du kannst es nicht beweisen, von daher musst Du klären, ob Du die alte Küche überhaupt ausbauen darfst. Wenn ja, darfst Du diese selber ausbauen, einlagern und bei Auszug wieder einbauen.
Herzlichen Glückwunsch.

Da habt ihr ein Problem. Sprecht noch einmal mit dem Vermieter und erzählt ihm von dieser Zusage. Ihr hättet das im Mietvertrag eintragen lassen müssen, im nach hinein ist eine mündliche Zusage immer schwierig nachzuweisen 

Madlen1994 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 20:13

Ich merk schon. Man muss halt alles schriftlich machen -.-

klaerchen1  23.05.2016, 20:24
@Madlen1994

Ja das muß man, auch wenn man immer denkt, das ist nicht notwendig 

Steht die Küche im Mietvertrag?  Dann muss sie stehen bleiben. Gehört Sie nicht zur Miersache?  Dann setzt eine Frist zur Abholung  der Küche.

johnnymcmuff  24.05.2016, 22:24

Steht die Küche im Mietvertrag?  Dann muss sie stehen bleiben. 

Falsch, man kann sie selber auch vernünftig einlagern und bei Auszug wieder einbauen.

Auch wenn Sachen nicht im Mietvertrag stehen gleten sie als mitvermietet wenn sie bei Einzug in der Wohnung sind. nachzulesen im Mietrechtslexikon

Gehört Sie nicht zur Miersache?  Dann setzt eine Frist zur Abholung  der Küche.

Entfällt wegen obiger Begründung.

AntwortMarkus  24.05.2016, 22:31
@johnnymcmuff

Ich wollte deutlich machen, dass die Küche nicht entsorgt werden darf ohne das Einverständnis  des Eigentümers.  An einem Einlagerung habe ich  nicht gedacht. Dies ist theoretisch natürlich auch möglich.  Ob das praktikabel ist, sei dahin gestellt. 

Madlen1994 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 20:11

Sie steht mit im Mietvertrag bezahle dafür aber nix. 

AntwortMarkus  23.05.2016, 20:14
@Madlen1994

Dann muss sie auch stehen bleiben. Du hast die damit einverstanden  erklärt mit Vertragsabschluss. Es kommt jetzt auf die Kulanz  des Vermieters an. Allerdings ist der Vermieter auch  zuständig  für die Wartung  der mit gemieteten  Küche also Elektrogeräte  ect. Geht da was kaputt,  muss der Vermieter das reparieren lassen.

bwhoch2  24.05.2016, 08:41
@Madlen1994

Du zahlst schon davor als Bestandteil der Miete, die üblicherweise etwas geringer ist, wenn keine Küche eingebaut ist.