Einbauküche raus wegen Neuanschaffung?
Wir wohnen in einer Mietswohnung und haben eine Einbauküche vom Vermieter (Unternehmen - nicht privat) Bei Einzug wurde uns zugesichert, wenn wir uns mal eine eigene Küche kaufen kann die Einbauküche eingelagert werden. Jetzt wollen wir uns eine eigene Küche kaufen und ich habe nochmal den Vermieter gefragt. Jetzt wollen die die Küche nicht auslagern. Der zuständige Mitarbeiter ist ein anderer als bei unserem Einzug. Was kann ich machen, dass wir uns eine eigene Küche kaufen können und der Vermieter seine raus nimmt?
5 Antworten
Was kann ich machen, dass wir uns eine eigene Küche kaufen können und der Vermieter seine raus nimmt?
Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, kannst Du nur auf eigene Kosten seine Küche auslagern und musst die bei Deinem Auszug dann ggf. wieder einbauen.
Der Vermieter muss dafür auch nicht die Kosten tragen.
Du schreibst
wenn wir uns mal eine eigene Küche kaufen kann die Einbauküche eingelagert werden.
und dann schreibst Du
Jetzt wollen die die Küche nicht auslagern.
Der erste Satz, wenn er wörtlich so vereinbart wurde, bedeutet, dass ihr im Falle, dass ihr eine eigene Küche kaufen wollt, diese selbst ausbauen und einlagern könnt. Das natürlich mit aller Vorsicht und so gelagert, dass auch nach langer Zeit nichts passieren kann z. B. durch Wasser, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere etc. Das kann Euch der Vermieter nicht verbieten. Nur bei Eurem späteren Auszug kann er verlangen, dass ihr Eure eigene Küche wieder ausbaut und die vorherige wieder so montiert, dass der Zustand wieder so ist, wie er jetzt ist. Also das am besten auch gut dokumentieren.
Der zweite Satz, den ich zitiert habe, drückt das genau aus. Natürlich will und wird die Hausverwaltung bzw. Vermietergesellschaft diese Arbeit nicht übernehmen. Das müßt ihr schon selbst organisieren und machen.
"Bei Einzug wurde uns zugesichert"
Solche Sachen MÜSSEN schriftlich fixiert werden im Mietvertrag oder in einer Zusatzmietvereinbarung zum MV.
Jetzt hast Du den Salat. Du kannst es nicht beweisen, von daher musst Du klären, ob Du die alte Küche überhaupt ausbauen darfst. Wenn ja, darfst Du diese selber ausbauen, einlagern und bei Auszug wieder einbauen.
Herzlichen Glückwunsch.
Da habt ihr ein Problem. Sprecht noch einmal mit dem Vermieter und erzählt ihm von dieser Zusage. Ihr hättet das im Mietvertrag eintragen lassen müssen, im nach hinein ist eine mündliche Zusage immer schwierig nachzuweisen
Ja das muß man, auch wenn man immer denkt, das ist nicht notwendig
Steht die Küche im Mietvertrag? Dann muss sie stehen bleiben. Gehört Sie nicht zur Miersache? Dann setzt eine Frist zur Abholung der Küche.
Steht die Küche im Mietvertrag? Dann muss sie stehen bleiben.
Falsch, man kann sie selber auch vernünftig einlagern und bei Auszug wieder einbauen.
Auch wenn Sachen nicht im Mietvertrag stehen gleten sie als mitvermietet wenn sie bei Einzug in der Wohnung sind. nachzulesen im Mietrechtslexikon
Gehört Sie nicht zur Miersache? Dann setzt eine Frist zur Abholung der Küche.
Entfällt wegen obiger Begründung.
Ich wollte deutlich machen, dass die Küche nicht entsorgt werden darf ohne das Einverständnis des Eigentümers. An einem Einlagerung habe ich nicht gedacht. Dies ist theoretisch natürlich auch möglich. Ob das praktikabel ist, sei dahin gestellt.
Sie steht mit im Mietvertrag bezahle dafür aber nix.
Dann muss sie auch stehen bleiben. Du hast die damit einverstanden erklärt mit Vertragsabschluss. Es kommt jetzt auf die Kulanz des Vermieters an. Allerdings ist der Vermieter auch zuständig für die Wartung der mit gemieteten Küche also Elektrogeräte ect. Geht da was kaputt, muss der Vermieter das reparieren lassen.
Du zahlst schon davor als Bestandteil der Miete, die üblicherweise etwas geringer ist, wenn keine Küche eingebaut ist.
Ich merk schon. Man muss halt alles schriftlich machen -.-