Einbauküche und Nutzungsgebühr als Mietgrundlage?
Liebe Community,
für den Einbau einer Küche in unserer Wohnung liegt uns ein Vertrag vor. Bei 4000 Euro Anschaffungswert und der Formel Anschaffungswert/Nutzungsdauer+Kapitalzinsen liegen wir bei um die 50,- Euro (Nutzungsdauer 10 Jahre).
Ist die Nutzungsdauer vorgeschrieben? Oder gibt es Möglichkeiten, den Betrag geringer zu halten und den Vermieter trotzdem zu überzeugen? Bitte mit ggf. Gesetzesauszügen. Vielen Dank an euch vorab!!
5 Antworten
Eigentlich sollte Euch der Vermieter so etwas überhaupt nicht vor rechnen.
Egal, ob die Küche 4000 oder 10000 € kostet oder gar nur 2000 €. 50 € pro Monat sind ein normaler Preis für eine neue Einbauküche, den jeder Mieter akzeptieren sollte, der in diesem Fall nicht selbst investieren muss.
Im Übrigen zählen zu den von Dir genannten Kosten ja auch noch die Reparaturen der Geräte, evtl. sogar deren vorzeitiger Austausch nach Ablauf der Garantie.
Mieter, die da noch verhandeln wollen, würde ich als extrem undankbar wahrnehmen und sofern es schon einen Mietvertrag gibt, die Miete für die Wohnung baldmöglichst erhöhen.
Danke für die Auszeichnung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/695150/
Das BMF hat zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 16.05.2017 - IV C 1 - S 2211/07/10005 :001).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Einbauküche ist ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung zu berücksichtigen sind (BFH, Urteil vom 03.08.2016 - IX R 14/15).
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das kommt aus dem Steuerrecht
Oder gibt es Möglichkeiten, den Betrag geringer zu halten und den Vermieter trotzdem zu überzeugen?
Nein. Entweder akzeptiert ihr das IMHO transparente und faire Angebot, das erwartbare Intsandsetzungen oder gar Ersatz der kostspieligen E-Geräte beinhaltet, die in den seltensten Fällen 10 Jahre störungsfrei arbeiten oder kauft euch eure eigene Küche :-O
Selbst mit Wert-Garantie gegen Reparaturkosten und als Online-Kredit werdet ihr kaum billiger zu einer Küche kommen :-)
In der Phase würde ich als Mieter nicht mit Paragraphen oder Rechtsprechung um die Ecke kommen. Solche Mieter will niemand. Macht mit der Küche und der Wohnung ein Gesamtpaket und wenn ihr euch auf einen Mietpreis einigen könnt, mietet und wenn nicht, dann nicht.
Es gilt hier weitestgehend Vertragsfreiheit.
Die Nutzungszeit für eine Küche im Wert von 4000€ von 10 Jahren anzunehmen ist sehr realistisch.
ja, natürlich, gehört doch auch zur Küche.
Müssen dazu auch die Montagekosten der Küche übernommen werden? Die wurden nämlich beim Anschaffungswert mit drauf gerechnet.