Kostenbeteiligung beiFussboden erneuerung?
Ich wohne seit 1986 in dieser Wohnung,der Fussboden ist mit Linoleum ausgelegt. Inzwischen zeigen sich überall Risse. Letztes Jahr wurde der Fussboden im Wohnzimmer erneuert, ohne Kostenbeteiligung. Jetzt sollen die anderen Räume neues Linoleum bekommen, Mein Vermieter spricht plötzlich davon,dass ICH die Hälfte der Kosten tragen müsste. Sollte ich ausziehen,kann ich ja nicht die Hälfte des Linoleums mitnehmen. Ist mein Vermieter berechtigt von mir eine Kostenbeteiligung zu verlangen ?? Danke für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Wenn ein Fußbodenbelag drin war bei Einzug dann muss der Vermieter ihn reparieren lassen oder ggf. erneuern sofern es sich um normale Abnutzung handelt und es erforderlich ist.
Der Vermieter muss die Kosten dafür tragen; es sei denn ein Schaden fällt nicht unter normaler Abnutzung.
Der Vermieter kann solche Kosten auch bei den Steuern absetzen; Du als Mieter nicht.
MfG, ein mieterfreundlicher Vermieter.
Wenn Du jedoch Wünsche bezüglich Farbe, Material usw. hättest, dann wäre eine Kostenbeteiligung denkbar.
Ich kann allen Kommentaren nur zustimmen.
Der reine Ersatz ist ausschließlich Sache des Vermieters. Ich gehe sogar noch etwas weiter: wenn ihr bzgl. des neuen Lino Wünsche habt und sich diese nicht auf den Preis oder den Charakter der Wohnung auswirken, sollte auch das nicht für eine Beteiligung durch Euch sprechen.
Nebenbei: Ein Lino mit 30 Jahre "auf dem Buckel" hat schon Seltenheitswert und ist durch Euch sicher auch gut gepflegt worden. Auch ein Argument in Richtung Vermieter.
Ansonsten exakt analog johnnymcmuff
Mein Vermieter spricht plötzlich davon,dass ICH die Hälfte der Kosten tragen müsste.
Musst du nicht, der Belag ist verschlissen, der Vermieter verpflichtet, neuen auf seine Kosten zu verlegen und damit den vertragsgerechten Zustand der Mietsache wieder herzustellen.
Also nichts unterschreiben und nichts bezahlen, die Forderung ist als unrechtmäßig zurückzuweisen.
Solange der Boden aufgrund bestimmungsgemäßer Nutzung abgenutzt ist, gehört das zum normalen Gebrauch der Wohnung und muss nicht vom Mieter bezahlt werden.
Denkbar ist eine Kostenbeteiligung, wenn der Vermieter euch an der Auswahl beteiligt und auf eure Wünsche eingeht.
Du zahlst ja mit der Miete auch für den "Verbrauch" des Fußbodens. Nach über 20 Jahren ist dieser Boden längst abgeschrieben. (das heißt DU hast ihn bereits bezahlt)