Meldebescheinigung für das Jobcenter bei Zuzug des Lebenspartners?

2 Antworten

Der Tag des Einzugs bzw.das Datum welches auf der Meldebescheinigung steht ist natürlich relevant, denn ab diesem Zeitpunkt steht dir dann ja zumindest weniger für die Wohnkosten zu, in der Regel bei 2 Personen dann nur noch 50 % der Warmmiete und wenn er gleich als Mitglied deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angesehen würde, dann stünde dir / euch dann derzeit auch keine 424 €, sondern nur noch jeweils 382 € für den Regelbedarf des Lebensunterhalts zu.

Einafets88 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 08:36

Vielen Dank für deine Antwort

Genau das ist ja der springende Punkt, zu diesem Zeitpunkt haben wir für ihn natürlich noch nach Arbeitstechnischen Lösungen gesucht. Die Voraussetzungen, wie sich später herausstellte, fielen utopisch aus und selbst dann nur eine 50/50 Chance.

Nunja, da wir dachten das es mit dem Arbeitsvisum und dem Arbeitsplatz schon klappt haben wir nazürlich keine ALG2 Leistungen für ihn beantragt, zumal auch wegen seines z.d.Zeitpunkt ,,Touristen Visums,, auch nicht in Anspruch genommen hätte werden können. Auch hat er keine sonstigen anderen Staatlichen Leistungen Inanspruch genommen. Sein ,,Vermögen,, mit dem er eingereist ist fiel leider auch recht nüchtern aus.

Erwähnenswert ist auch, dass wie oben im Hauptpost schon erwähnt die Anmeldung aufgrund der Eheschließung erfolgen musste, er aber in der Zeit von November bis Dato einige Wochen bei Freunden verbracht hat. Die Frage stellt sich da nun ob dies für das Jobcenter Angaben sind welche berücksichtigt werden können oder eben nicht.

Ich weiss langsam echt nicht mehr weiter. 1000 Steine die einem in den Weg gelegt werden, für einen Arbeitswilligen Amerikanischen Zuwanderer. Die die arbeiten wollen dürfen nicht, die wo arbeiten sollen/können, wollen nicht.

Hat jemand Ideen wie man da, ohne Schwierigkeiten zu bekommen, vorgehen kann?

Hallo, das Einzugsdatum deines Partners ist natürlich für das Jobcenter interessant. Denn daraus ergibt sich die Frage. Wovon hat er seit seinem Einzug gelebt? Hat er irgendwelche Hilfen in Anspruch genommen oder hat er ausreichend Vermögen mitgebracht? Dann wird dieses nämlich rückwirkend zu deinem Einkommen hinzugerechnet. Schließlich seid ihr ja mit Einzug deines Partners eine Bedarfsgemeinschaft gewesen.

Einafets88 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 08:39

Danke für deine Antwort.

Eine ausführliche zusammengefasste Antwort habe ich unter die erste Antwort verfasst.