Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft?

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Solange Du unter 25 bist, besteht auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Du z.B. eine Berufsausbildung oder Studium machst.

Wenn Du sonst kein weiteres Einkommen hast, dann bleiben vom Bafög - pauschal 100 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die verbleibenden 70 € muss jeder für evtl. anfallende notwendige berufsbedingte oder ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten oder Studiengebühren einsetzen.

Würden diese 70 € nicht ausreichen, dann müsste das dem Jobcenter nachgewiesen werden, die Studiengebühren z.B. müssen im Monat der Fälligkeit berücksichtigt werden, dann würde sich dein anrechenbares Einkommen entsprechend mindern.

Derzeit stehen dir ab 18 und unter 25 Jahren min. 360 Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und min. noch 1/4 von der Warmmiete, wenn ihr 4 Personen im Haushalt seid.

Das anrechenbare Bafög + Kindergeld wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und wenn dieser nicht gedeckt ist, würden deine Eltern noch den ungedeckten Bedarf für dich bekommen.

Was also angerechnet und nicht mehr für dich an deine Eltern gezahlt wird, müsstest Du dann deinen Eltern im Normalfall dann selber zahlen.

Würdest Du nebenbei noch arbeiten gehen, was auch mit Bafög - möglich ist, dann würde dein pauschaler Freibetrag von 100 € entfallen, dafür stünde dir dann auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, dass sind dann zunächst 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen derzeit monatlich 450 € Brutto stünden dir 170 € an Freibetrag zu, bekommst Du diese 450 € auch Netto aufs Konto gezahlt, würden diese 170 € Freibetrag theoretisch abgezogen und ergeben das vorläufige anrechenbare Erwerbseinkommen.

Du müsstest dann auch nur max. diese 70 € pro Monat für notwendige Aufwendungen einsetzen und könntest dann auf Nachweis den übersteigenden Betrag zusätzlich absetzen.

Derzeit sind also beim Bafög - monatlich 450 € Brutto kein Problem, damit nichts auf das Bafög - angerechnet wird, oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten max. 5400 €.

Das sollte dann nach Erhöhung des Mindestlohns und der Erhöhung des Bruttoeinkommens bei einem Minijob ab Oktober auf 520 € Brutto auch geändert werden.

Dann sollte ab Oktober monatlich bis zu 520 € Brutto bzw. im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten dann bis zu 6240 € kein Problem sein.

Wenn Du aber mit deinem anrechenbarem Einkommen über deinen Bedarf kommst, würdest Du auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft raus sein und deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw. selber an deine Eltern zahlen, weil sie dann gar nichts mehr für dich bekommen würden.

Hast Du mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf, würde dieser Überschuss deinem Kindergeld zugerechnet, dieser Teil bzw. max. das volle Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen von Vater oder Mutter, je nachdem wer es bekommt und dann entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Würde das Elternteil kein anderes Einkommen haben, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann können min. 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Sollte dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf auch ohne Kindergeld decken und dein Kindergeld voll als Einkommen der Eltern zählen, dann würdest Du gegenüber dem Jobcenter auch keine Mitwirkungspflichten mehr haben und könntest dann theoretisch auch verdienen was Du willst und an die Grenze ( unter normalen Umständen, ohne Sonderregelung wegen Corona ) des ALG - 2 Schonvermögens müsstest Du dich dann auch nicht mehr halten.

isomatte  04.06.2022, 22:50

Danke dir für deinen Stern !

Ob Studierende Anspruch auf Kindergeld habe, weiß ich so nicht.

Sollte aber hier stehen:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer

Das BAföG wird unter Berücksichtigung eines mtl. Freibetrages von meines Wissens nach 100 € auf Dein ALG 2 angerechnet.