Schwanger von WG-Mitbewohner, Geld von ARGE?
Zunächst möchte ich einmal los werden, dass es nicht um mich, sondern um eine Bekannte geht, die sich das Leben so einfach vorstellt.
Folgendes ist der Fall, die besagte Bekannte lebt in einer WG ( es ist keine Bedarfsgemeinschaft, sie bekommt ihre vollen Leistungen ), bei einem Partyunfall wurde sie von ihrem Mitbewohner schwanger ( sie haben immer noch getrennte Kosten/Ausgaben, Betten, Zimmer etc.) Die ARGE möchte nun zwecks Unterhaltsansprüche die Daten des zukünftigen Vaters haben. Ist es nicht in dem Fall dann eine Bedarfsgemeinschaft? Meine Bekannte meint, es ändert sich nichts und sie bekommt ihre Leistungen, ich sehe das allerdings anders.
3 Antworten
Sobald Unterhaltsansprüche bestehen - also spätestens ab Geburt des Kindes, werden sie praktisch zur BG mit Anrechnung.
Auf den Mitbewohner werden dann wohl Unterhaltsforderungen zukommen.
Da macht die Arge keine Bedarfsgemeinschaft raus. Nur weil man mal Sex hat, ist man doch noch keine Bedarfsgemeinschaft.
Der Sex nicht - aber das gemeinsame Kind erzeugt die BG.