Briefkastenschlüssel ist abgebrochen, wer zahlt?
Mir ist der Briefkastenschlüssel abgebrochen und wüßte gerne, ob dies unter normale Abnutzung fällt und insofern meine Vermieterin den Schaden ausbessern muß. Oder ob das doch eher ein Fall für meine Hausratversicherung ist? Da ich bald ausziehe, möchte ich das Ding endlich wieder in Ordnung bringen.
11 Antworten
Das ist in der Tat eine eher lächerliche Frage. Wenn Ihnen der Schlüssel durch Ihr Zutun abgebrochen ist, dann ist es doch überhaupt kein Thema und Aufwand sich für ein paar Euro einen Neuen machen zu lassen. Wo liegt da das Problem? Schlüssel unterliegen dem täglichen Gebrauch der Mietsache und müssen vom Mieter ersetzt werden, wenn sie kaputt gehen. Ausnahme: Der Schlüssel war von Anfang an schon schief und krumm.
wenn der briefkastenschlüssel an altersschwäche eingegangen ist, muß der vermieter ihn ersetzen. hast du ihn aber abgebrochen, mußt du für diesen enormen schaden aufkommen.
im übrigen kann man min solch wichtigen anliegen um einen streitwert unter 5 euro gern auch mal ein mietverhältnis vergiften.
deine hausratversicherung wird dich rauswerfen nach 2 solcher schäden. auch wenn beide schäden zusammen nicht mal 10 % der jahresprämie ausmachen.
Wenn die mich rausschmeißen, freu ich mich. Da hab ich nämlich zu schnell eine zu hohe Versicherung abgeschlossen.
Hast du denn nur einen Schlüssel bekommen? Regulär stehen dir zwei zu, dann hättest du auch einen Nachschlüssel anfertigen lassen können. Allerdings so ohne weiteres bricht ein Schlüssel auch nicht ab. Da muss schon etwas gewaltsam passiert sein oder das schloss war total vergammelt. Insofern du eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV vereinbart haben solltest, müsstest du sicherlich den Schaden begleichen, wenn nicht, der Vermieter. Ich gehe dabei davon aus, dass sich das Schloss nicht mehr schließen ließ, weil verschlissen.
Ist dir das denn selbst passiert? Also ist er dir abgebrochen, oder bei jemand andrem. Ich glaub wenns jemand andrem passiert ist, könnt man es über die versicherung machen, bin mir aber ned ganz sicher. Ich kann mir ned so richtig vorstellen das das unter abnutzung fällt und dein mieter dafür aufkommt. Ich schätze der wird sich da sträuben, ausser er ist sehr entgegenkommend.
Normalerweise zählt sowas zu den kleinen Schäden die Du selbst zahlen musst, genauso wenn der Haustürschlüssel kaputt geht. Zum Glück dürfte der Birefkastenschlüssel bzw Schloss ja kaum mit der Schliessanlage verbunden sein und ist deshalb wohl günstig, oder?