Darf Eigentümer das Öffnen des Fensters im Treppenhaus verbieten?
Folgende Situation: Wir leben seit mehr als 6 Jahren als Mieter in einem Neubau im 1. Stock. Im Treppenhaus herrscht sehr schlechte Luft und setzten das Fenster auf Kippe. In der Nacht blieb es geschlossen und draußen herrschten zweistellige Temperaturen. Der Eigentümer im Altbau (Alt- und Neubau sind in einem Haus, nicht durch eine Wand oder ähnliches getrennt!) schließt das Fenster immer wieder, erst noch ohne Begründung, irgendwann mit der Begründung, dass durch die „kalte“ Luft seine Pflanzen im Treppenhaus kaputt gehen würden. Wir haben es dennoch weiterhin das Fenster immer wieder auf Kippe gesetzt, aber nach 3 Minuten wird es immer wieder geschlossen. Nun hatte er den alten Griff am Fenster gegen einen Griff mit Schloss ersetzt, sodass wir nun nicht mehr in der Lage sind das Fenster überhaupt zu öffnen. Es ist auch nur das Fenster in unserer Etage. Alle anderen Fenster haben weiterhin den gleichen Griff, der sich jederzeit öffnen lässt. Wir sehen das als nötigend und diskriminierend an. Ein Kompromiss mit dem Eigentümer ist leider nicht möglich, da wir in der Vergangenheit schon öfters mit dem Eigentümer Probleme hatten, z. T. sogar gerichtliche. Der Verdacht besteht, dass er nur erreichen will, dass wir ausziehen. Und unser Vermieter kümmert sich auch nicht darum.
Darum meine Frage, darf er als Eigentümer das Fenster mit einem Schloss versehen, sodass ich nicht mehr das Recht habe, das Fenster zu öffnen?
16 Antworten
Wenn es sein Haus ist, darf er das Fenster auch mit durchsichtigen Steinen zumauern. Warum nicht?
Wenn ihr unbedingt das Treppenhaus lüften müsst, könnt ihr für wenige Minuten die Haustür öffnen, das sollte reichen.
Wo er Recht hat, da hat er Recht!
Hallo das Problem haben wir mit einer Mieterin im Haus sie haßt es wenn einer das Fenster aufmacht egal ob im feuchten Waschraum oder im Treppenhaus sie knallt es zu haben dadurch schon einen Schimmel schaden/ flecken. Keinen Juckt es die HV natürlich auch nicht. Sobald einer es aufmacht wegen schlechter Luft knallt sie es zu. Ein unmögliches Weib. Wenn sie mal außer Haus geht (was selten vorkommt) dann reissen wir im HAus alles auf sie dreht dann immer total durch.
Natürlich,es gehört im ja auch.Kein Mieter hat das Recht fremdes Eigentum zu benützen.Grundsätzlich solltest Du froh sein,das er es noch nicht zugemauert hat.Im Mietvertrag wird meiner Meinung nach woll nicht drinnen stehen,das das Treppenhaus Bestandteil des Mietgegenstandes ist.Sohin auch nicht das Fenster.Also Fazit,er hat Recht. Eure Sorgen möchte ich haben.
Ihr koennt pruefen, ob das nicht ein Sicherheitsmangel ist, wenn das Fenster nicht zu oeffnen ist 9Feuer). Und dann schriftlich zur kenntnis geben, dem Vermieter, dass ihr das der Bauaufsicht melden werdet. sonst...giesst seine Pflanzen mit was, das die killt. Dann merkt er, am offenen Fenster ahts nicht gelegen. Kloreiniger oder so, das killt alles.
ja, das ist dem haussegen bestimmt zuträglich. der kommt doch direkt drauf wer das war, und den pflanzen gegenüber isses gemein
Bei einem Feuer sollte man Fenster möglichst verschließen, damit die Sauerstoffzufuhr unterbunden wird. (Verbrennung benötigt Sauerstoff)
Das wird wohl nichts helfen!
Kein Richter wird das Fenster als Fluchtweg ansehen.
Und was ist mit der Begründung bei einem Gasleck? Das gesamte Haus wird mit Gasheizung betrieben. Was ist, wenn der Fall eintritt, dass mal Gas aus dem Kellerraum nach oben zieht. Da muss man meines Wissens nach das Fenster öffnen.
Pflanzen haben eigentlich in einem Treppenhaus das gleichzeitig Flucht-und Rettungsweg ist nichts zu suchen. Nur mal so als Tipp.
Sie stehen bestimmt auf dem Fensterbrett und nicht auf dem Boden.
Wenn wir die Haustür öffnen, dann hätte man bestimmt auch wieder was dagegen, wegen Einbruch oder wir würden den Eintritt von fremden Personen ermöglichen.