Darf mir mein Arbeitgeber am Arbeitsplatz das trinken verbieten?
Ich arbeite im Einzelhandel, Beratung im Elektrohandel. Mein AG verbietet mir auf der Verkaufsfläche zu trinken. Ich muss immer in den Pausenraum, also zwei Etagen nach oben. Darf er das?
13 Antworten
Zu einem "ordentlichen " Auftreten eines Verkäufers zählt auch, dass er im Verkaufsraum - also vor den Kunden - nichts isst oder trinkt. Dazu kann man in den "privaten" Bereich gehen.
Ich persönlich hätte allerdings nichts gegen einen Schluck Wasser aus einem Glas einzuwenden. Die "Pulle" am Hals hingegen "gehört sich nicht".
Das ist meines Wissens im Einzelhandel ganz normal. Ich habe noch nie irgendwo Verkäufer bei der Arbeit / am Arbeitsplatz trinken sehen. Was ist das Problem? Ist Euer Laden nicht klimatisiert oder hast Du ein ärztliches Attest, dass Du alle paar Minuten trinken musst?
Arbeitgeber dürfen das Trinken und Essen in den für Kunden einsehbaren Bereichen untersagen (u. a. im Einzelhandel).
stimmt genau
Er hat hier leider das Direktionsrecht und kann bestimmen, dass nur in den Pausen gegessen und getrunken werden darf.
Ob das gesund für das Betriebsklima ist, ist natürlich wieder eine andere Frage. Das muss der AG mit sich selbst ausmachen.
Direktionsrecht des AG