Meine Nachbarin erlaubt ihren Gästen, vor unserer Garage zu parken, was tun?

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Bring ein Schild an der Garage an "Einfahrt Tag und Nacht freihalten".

Dann versuche nochmal ein Gespräch mit der Nachbarin. Lade sie auf einen Kaffee ein, auch wenn es dir zuwider ist. In dem Gespräch sagst du ihr dann freundlich aber bestimmt, dass du nicht möchtest, dass IHRE Gäste vor DEINER Garage parken. Sag ihr, dass du das nächste mal die Falschparker wegen Nötigung anzeigen wirst. Macht Fotos von den Falschparkern (mit Nummernschild) und schickt das an euer Ordnungsamt.

Vielleicht solltet ihr auch zweigleisig fahren und noch einmal den Vermieter anschreiben und das Problem ausführlich schildern. Fordert ihn auf, Abhilfe zu schaffen (Frist setzen mit konkretem Datum, 2 Wochen dürften da angemessen sein) und kündigt an, dass ihr andernfalls die Miete für die Garage mindern werdet. Ob ihr das dann umsetzt und ob eine solche Umsetzung Sinn macht, ist eine andere Frage. Oft hilft aber auch schon eine solche Androhung, wenns ans Geld gehen soll.

Snatiline 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 19:34

Hallo,

das mit dem zweigleisig fahren ist ein guter Tipp. Ein Bekannter meines Mannes isst Polizist, und eine Nachbarin von mir ist Richterin und macht im Moment Verkehrssachen. Sie kennt sich aber auch gut mit Mietrecht aus. Ich habe die beiden gefragt, und beide sagten unabhängig voneinander, es sei Nötigung, wenn unsere Garage so zugeparkt ist, dass wir nicht ausfahren können, sprich, es ist sogar strafbar, und wir könenn die Polizei rufen. Und da wir die Garage gemietet haben, haben wir außerdem automatisch das Recht, diese rund um die Uhr zu nutzen, sprich rein- und rauszufahren.

Ich habe dann mit der Nachbarin gesprochen und habe ihr klar und deutlich gesagt, dass ich nicht möchte, dass ihre Gäste vor unserer Garage parken. Darauf schaute sie wie ein Auto und fragte, wo sie denn dann parken sollen. Ich sagte, auf den Besucherparkplätzen oder der Straße. Da meinte sie, diesen weiten Weg (es sind maximal 50 m) könne sie ihren Gästen nicht zumuten, und am einfachsten für alle sei es, wenn wir auf der Straße parken. Ich dachte, ich höre nicht richtig. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich das nächste Mal, wenn wir rausfahren wollen und die Garage zugeparkt ist, gerne die Polizei rufen kann, wenn ihr das lieber ist. Nun ist sie mir beleidigt und grüßt mich nicht mehr, aber jedenfalls hat der letzte Besuch von ihr nicht vor unserer Garage geparkt.

Ein Schild haben wir auch schon angebracht.

Wenn es wieder einreißt, schreiben wir den Vermieter nochmal an und rufen ggf. auch unseren Freund une Helfer.

Hatten das Problem kürzlich auch. Straßenfest und prompt war unser Hoftor zugeparkt. Also haben wir(erlaubterweise) vor dem Tor der Nachbarn geparkt, dumm nur, dass bei so einem Straßenfest gerne mal Randalierer im Spiel sind und unser Auto ein Garagenwagen ist. Es zahlt also keiner im Zweifelsfall.... Wir also bei der Polizei angerufen: Schau im Internet nach dem Zuständigen Diensthabenden, die sind in Bezirke eingeteilt(Zumindest bei uns). Wenn eine Streife frei ist(war bei uns nicht der Fall) kommen die vorbei und stecken ein hübsches Knöllchen unter den Scheibenwischer. Mehr machen die aber nicht. Sonst kannst du auch gleich ein Bild von der Situation machen und ans zuständige Ordnungsamt schicken. Wichtig: Foto auf dem das Nummernschild und die zugeparkte Garage gut zu sehen sind Datum Und Parkdauer Dann bekommen die einen Brief und müssen 15Euro blechen.

Vielleicht bekommst du sie so los, weil sie irgendwann keine Lust mehr dazu haben.

Wenn sie natürlich Geld wie Heu haben hast du Pech, dann macht ihnen das nämlich nichts.

Abschleppen kostet dich was um die 250 Euro. Das musst du bezahlen und kannst das Geld später einklagen. Du bekommst es aber nur wieder wenn du beweisen kannst, dass der Schaden, der durch dein nicht wegfahren können entstanden ist über den besagten Abschleppkosten liegt. zB. Du bist Arzt und kannst nicht zum Notfalleinsatz fahren o.ä. Für Ottonormalverbraucher also kaum möglich sich zu wehren.

Ich verstehe deinen Ärger! Das ist aber das Einzige was du tun kannst.

Viel Erfolg

Ich würde noch mal ein Gespräch mit der Nachbarin suchen und wenn das nicht fruchtet, dann würde ich jedes Mal, egal um welche Uhrzeit dort anläuten und die Leute auffordern, den Platz vor deiner Garage zu räumen. Ansonsten, wenn du für die Garage einen Mietvertrag hast und Miete dafür bezahlst, dann denn Vermieter nochmals bitten, dass dieser dafür sorgt, dass die Einfahrt frei bleibt; wenn nicht, dann teile ihm mit, dass du die Miete angemessen kürzt. Sollte doch möglich sein, dass da Ruhe einkehrt. Du kannst auch deinen Wagen vor der Einfahrt deiner Garage parken, wenn Besuch da ist; Sie auffordern, ihre Fahrzeuge wo anders zu parken und dann den Platz belegen. Manche Menschen habe keine Erziehung genossen und nicht unterscheiden gelernt, was mein und dein ist...Dann müssen sie es eben im Erwachsenenalter lernen.

Ich würde knallhart die Polizei anrufen und Anzeige wegen Nötigung erstattet. Ich würde nicht mal mehr eine Warnung aussprechen, sondern schon beim nächsten mal genau das tun.

Stell dir mal vor du hast einen Notfall und musst jemand ganz schnell ins Krankenhaus bringen und dann steht jemand vor deiner Garage. So eine Argumentation sieht auch die Polizei ein.

Schild anbringen "Einfahrt Tag und Nacht freihalten" und eventuell mal die Polizei verständigen.

FordPrefect  23.10.2014, 10:33
Schild anbringen "Einfahrt Tag und Nacht freihalten"

Das ist ungefähr genauso relevant wie ein Schild "Heute nur in gelb".

Oedelfaenger  23.10.2014, 10:46
@FordPrefect

Es gibt doch auch die schönen Schilder, die ein Abschleppen des Falschparkers androhen....Vielleicht würde ein solches Schild deine Nachbarin nicht beeindrucken, die Besucher aber womöglich schon.

Falls ihr Miete für die Garage zahlt, dann sollte der Vermieter euch zumindestens unterstützen, indem er den anderen Mieter ggf. mal eine Abmahnung o.ä. zukommen lässt. Ansonsten gäbe es da noch die Möglichkeit der Mietminderung (immer schriftlich ankündigen!), welche in aller Regel eine Reaktion des Vermieters zur Folge hat.