Meine Frau will mich aus ihrem Haus werfen

10 Antworten

GEHT DAS SO OHNE WEITERES??

Nein. Auch wenn Deine Frau alleinige Eigentümerin des Hauses ist, so handelt es sich dennoch um die gemeinsame eheliche Wohnung. Da kann einer den anderen nicht so einfach vor die Tür setzen.

michi89  27.12.2010, 12:02

blödsinn, einzig und allein der name im grundbuch zählt, mehr nicht

ErsterSchnee  27.12.2010, 12:05
@michi89

Das ist so nicht richtig.

thxhot  27.12.2010, 12:08
@ErsterSchnee

Das ist doch kein Diskussionsforum - wenn man hier teilnimmt ist Wissen gefragt, nicht Glauben. Er muss raus!!! Wenn sie das verlangt!!! Aber alle sollten daraus was lernen!!!

Saarland60  27.12.2010, 12:11
@michi89

Falsch.

Für die gemeinsame eheliche Wohnung und deren Nutzungsbedingungen, auch im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, gelten die BGB-Regelungen und insbesondere die HausrVO. Hier gibt es in der Rechtsprechung auch Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der unbilligen Härte.

ErsterSchnee  27.12.2010, 12:11
@thxhot

Wie gesagt, wir haben das auch im Freundeskreis. Sein Haus, sie wohnt weiterhin drin, er kann sie erst nach Ende des Trennungsjahres rausklagen. Sagt auch der Anwalt - und dem vertraue ich mehr als dem Möchtegernwissen mancher User hier.

Saarland60  27.12.2010, 12:14
@ErsterSchnee

Richtig! Einen Besucher kann ich einfach vor die Tür setzen, einen Ehepartner nicht.

robinhood64 
Beitragsersteller
 27.12.2010, 12:16
@ErsterSchnee

also...der anwalt, mit dem ich kontakt aufgenommen habe, hat mir bestätigt, dass ein rauswurf nur in bestimmten fällen möglich ist...ich habe mir hier nichts zu schulden kommen lassen, sie geht fremd und wir sind immerhin noch verheiratet...nach dem trennungsjahr sieht es dann anders aus...

Ja. Sie kann das. Du bist ja nicht einmal Mieter in diesem Haus. Halte dich an ihre Regeln. Sie wird ja bestimmt nichts Unmögliches verlangen.
Ich denke, es gibt jetzt einges zu regeln. Da bist du auf ihren Goodwill angewiesen. Wenn du die Konfrontation suchst, dann wirst du als der große Verlierer ausziehen.
Jetzt gilt: Mach das beste draus. Für dich und deine Kinder.

Warum sollte das nicht gehen?Rechtlich ist das ihr Haus und da hat sie das Hausrecht.

Ich fürchte, sie kann das. In dieser Konstellation kannst du sogar von Glück reden, wenn sie dich wohnen lässt. Warum bist du auf so eine Regelung eingegangen?

wenn sie allein im grundbuch steht hast du keine besitzansprüche und sie kann dich jederzeit vor die tür setzen. allerdings kann sie durch ihr verhalten bereits ihren unterhaltsanspruch verwirkt haben

Hardy3  27.12.2010, 12:02

Unterhalt ist ja keine Einbahnstraße mehr - offenbar ist sie ja wirtschaftlich unabhängig. Evtl. könnte er Ansprüche geltend machen.

michi89  27.12.2010, 12:03
@Hardy3

klar, das weiß man nicht" ich wollte damit nur sagen: der ehepartner der sich während der ehe einem anderen partner zuwendet und dadurch die ehe mutwillig kaputt macht hat unter umständen seinen anspruch verwirkt

DerHans  27.12.2010, 12:35
@michi89

Das ist aber nun sehr antiquiert.