Einbruch im Schwimmbad
Meine Frage wäre welche Strafen auf mich zukommen könnten, wenn ich mit paar Freunden in ein Freibad einbrechen würde ohne was kaputt zu machen? (Wir sind 18+) und könnte ein Alkoholisierter Zustand eine große Rolle spielen?
5 Antworten
Der Eigentümer könnte dich wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB anzeigen.
Das muss er spätestens 3 Monate ab Kenntnis der Tat machen, danach wäre es verjährt. Wohlgemerkt ab Kenntnis der Tat, nicht 3 Monate ab der Tat selbst.
Beispiel: ihr seid am 8.02.2017 in das Freibad eingebrochen. Am 1.03.2017 benachrichtigt die Polizei den Eigentümer. Nun hat der Eigentümer bis 1.06.2017 Zeit euch anzuzeigen.
Hausfriedensbruch ist mit die harmloseste Straftat, die das StGB vorsieht. Nämlich maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe. Natürlich auch alles darunter. Also Bewährungsstrafe, Geldstrafe, Auflagen, Sozialstunden usw. .
Wenn du zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt gewesen bist, dann kommt nur das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Geldstrafen sind dann nicht möglich.
Ist das Freibad von der Stadt, so kann eventuell auch die Polizei, meistens aber ein privater Wachschutz ermächtigt/bevollmächtigt sein, anstatt des Eigentümers Anzeige/Strafantrag zu stellen.
Ist das Bad in Privatbesitz, so muss der Eigentümer selbst euch anzeigen. Kann aber auch hier eine Vollmacht zum anzeigen auf einen beauftragten Wachschutz übertragen.
Ganz ehrlich: steigt nicht alle auf diese Clickbaiter verseuchten YouTuber wie Relodiak oder It`sMarvin auf.
Lost Places sind nun dann cool, wenn man mit Genehmigung irgendwo in fremde Gebäude eindringt.
Ihr wollt doch auch nicht, dass irgendwelche Wildfremden mal ebenso in eure Zimmer herein spazieren und eure Julien Bam Poster "bewundern" . Also kommt klar und bleibt in Zukunft straffrei.
Ach, ihr seid schon über 18 . Jetzt erst gelesen. Ob ihr eine geringere Strafe bekommen könntet, weil ihr betrunken gewesen seid?
Glaube ich nicht. Auch noch Alkis. Was für ***** ! Reißt euch mal zusammen.
Strafrechtlich wäre das als Hausfriedensbruch zu bewerten. § 123 StGB sieht hierfür einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Soweit das Bundeszentralregister ansonsten sauber ist, sollte man beim ersten Mal noch glimpflich davon kommen. Das Verfahren würde wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Im Wiederholungsfall wäre mit einer überschaubaren Geldstrafe zu rechnen.
Der alkoholisierte Zustand kann sich grundsätzlich strafmildernd auswirken (§§ 20, 21 StGB). Hierfür müssten allerdings schon beachtliche Promillewerte rrreicht werden. Wenn man vor Ort von der Polizei aufgegriffen wird, verbringt man dann wohl erst einmal eine Nacht im Keller der Wache.
Nur dann, wenn man so dicht ist, dass man eine Gefahr für sich oder Dritte darstellt.
Ohne was kaputt zu machen, wäre es haus friedens Bruch. Da könnt ihr mit einen Hausverbot rechnen und vielleicht auch mit einer Anzeige.
Dennoch, wie wollt ihr irgendwo einbrechen, ohne was kaputt zu machen? Ihr müsstet doch die Tür aufbrechen?
Bei einem Freibad kann man einfach über den Zaun klettern :D
Achso ja, daran habe ich nicht gedacht xD
Da das Schwimmbad ja Privatbesitz ist, ist sogar der Versuch schon strafbar. Wenn du Glück hast und Ersttäter bist, bekommst du nur sehr langen Hausverbot.
Das stimmt. Der Versuch ist nicht strafbar.
sorry hab mich wohl irgendwo verlesen xD
laßt den schmarr`n bleiben. das ist nur dumm....und du kennst bestimmt den spruch : "dummheit schützt vor strafe nicht" !
sauber bleiben ist cooler !
Der Versuch des Hausfriedensbruchs ist natürlich nicht strafbar!