Welche Strafe könnte auf mich zu kommen?
hallo also ich wurde mit meinem Roller geknickt der offiziell nur 25 fahren darf, aber knapp 60 Uhr dazu kommt das ich das Kennzeichen noch nicht amgeschraucht hatte weil ich das Kennzeichen neu hatte und der Halter dafür am Roller kaputt ist und das 3 ist weil die Betriebserlaubnis erloschen ist die Frage ist jetzt wie schlimm ist das alles zsm?
3 Antworten
Sorry, aber die Sprache ist nicht deutsch oder du hast diverse Autokorrekturen übersehen. Was hat 60 Uhr damit zu tun und was ist geknickt? Ich vermute mal du meinst er FUHR 60 und du wurdest erwischt.
Du hast keinen Führerschein, der wäre erforderlich. Du hast ein Fahrzeug bautechnisch so verändert, dass die allgemeine Erlaubnis erloschen war und es trotzdem benutzt. Du hast nicht die notwendige Versicherung gehabt (ok, die hättest du gar nicht gekriegt).
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, es kommt darauf an, wie alt du bist, welche Vorstrafen bekannt sind oder wie deine Sozialprognose lautet, Schüler, Azubi usw. Zu erwarten sind bei Jugendlichen Sozialstunden bei Erwachsenen eine Geldstrafe, allerdings nicht ganz wenig. Wieviel hängt vom Einkommen ab. Wichtig ist auch noch, dass das Urteil in der Regel eine Sperre des Führerscheins enthält, also du vielleicht erst 1 oder 2 Jahre später diesen machen kannst.
Ob und inwiefern die sonstigen Ordnungswidrigkeiten nach der StVO und der StVZO noch eine Rolle spielen, kann ich dir nicht sagen. In der Regel wird das zusammengefasst. Aber auch das ist vom Gericht abhängig und von den oben genannten Möglichkeiten.
Fahren ohne Versicherungsschutz - zusätzlich ohne Fahrerlaubnis - Fahren ohne Betriebserlaubnis ......
das dürfte Dich langfristig teuer zu stehen kommen.
Über einen Führerschein der Klasse B brauchst Du erst einmal gar nicht nachzudenken.
Ansonsten - ich vermute mal Du bist minderjährig - dürfte eine höhere Anzahl an Sozialstunden auf Dich zukommen.
Warte ab wie der Richter "gelaunt" ist.
Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.
Zusätzlich kann der Roller eingezogen und entsorgt werden.