Strafe für "Einbruch" in ein Fußballstadion?

5 Antworten

Das Vorgehen erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs gem. § 123 Abs. 1 StGB. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor.

Die Tat ist allerdings ein absolutes Antragsdelikt. Das heißt die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird nicht tätig, soweit der Inhaber des Hausrechts keinen Strafantrag stellt.

Sollte dies passieren kann man als nicht vorbestrafter Ersttäter mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Im Wiederholungsfalle kann es auch mal zu kleineren Geldstrafen kommen.

Hallo ,

du wirst mindestens eine Anzeige bekommen. Wahrscheinlich auch eine Geldstrafe. Mit der Polizei musst du auf jeden Fall rechnen müssen. Mach das lieber nicht:(.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

LG Barack

Ja das ist Hausfriedensbruch oder Einbruch,  ob Fussballstadion oder Privatwohnung oder KölnerDom ist da eher Nebensache. 

Mikkey  15.12.2016, 21:15

Duchaus nicht,

...in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind...

Grundstücke, die in öffentlichem Bestiz stehen, können straffrei betreten werden, selbst wenn dazu ein Zaun o.Ä. überklettert wird.

alsim  15.12.2016, 21:19
@Mikkey

Gut dass beimStadion idR öffentlicher Besitz nicht zutrifft! 

das gleiche wie bei jedem anderen einbruch auch

Es kommt darauf an ob sich das Stadion in offentlichem Besitz oder in privatem befindet.

In ersten Fall geschieht nichts, im zweiten handelt es sich um Hausfriedensbruch -

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(§123 StGB)