Meine EX-Frau plant mit meiner Tochter (5) in die Schweiz zu ziehen
Guten Morgen, lebe jetzt seit einem Jahr getrennt von meiner Frau. Unsere Tochter ist gesehen über 2 Wochen immer eine Woche bei mir. Jetzt hat sich meine Frau neu verliebt und plant mit unser Tochter ca. 1000 km weg in die Schweiz zu ziehen. Nach unserer Trennung haben wir erst mal nix getrennt . sprich ich habe die selben Rechte wie Sie bezüglich unserer Tochter. Wenn meine Tochter entscheiden dürfte würde Sie ständig bei mir wohnen wollen. Wie sollte ich mich verhalten, darf Síe den ohne meine Zustimmung ins Ausland mit meiner Tochter umziehen?
16 Antworten
Wenn Deine Frau das alleinige Aufenthaltsrecht hat, kannst Du gar nichts machen. Geht es Dir wirklich nur um das Kind oder gönnst Du Deiner Frau ihren neuen Mann nicht? Ich finde, auch wenn man verheiratet WAR und ein Kind hat, sollte man die Chance auf einen Neuanfang haben. In der heutigen Zeit gibt es Flugzeuge, Autos, Züge und Hotels. Darüber hinaus Webcamps, wo man sich beim Telefonieren live sieht. Wenn Die Entferung zu weit ist (ist ja auch ne Kostenfrage) kann man vielleicht die allzweiwöchigen Wochenenden auf die Ferien verlegen.... Vielleicht springt dann für Dich un die Kinder sogar mehr Zeit raus ;-).
UND BEDENKE: Jeder Streit für Gericht zwischen Dir und Deiner Ex schadet den Kindern.
Nein, seh ich ganz und gar nicht so. Eine E-Mail und dem Internet ist es egal, ob Du zum Nachbarn telefonierst oder 1000 km weit weg.... Mit Webcamps sieht man sich sogar. Und wen man 2 Mal pro Jahr mehrere Wochen die Kinder hat, kann man gut Kontakt halten.
Ach ja, gesetzten Fall die Mutter verzichtet auf ihren neuen Mann und bleibt in Deutschland. Meinst Du das Kind bekommt vom Frust der Mutter nichts mit? Meinst Du, es tut dem Kind gut, eine unglückliche Mutter zu haben? Ich hab beim Anwalt gelernt und dabei den Eindruck gewonnen, dass es bei Sorgerechtsstreitigkeiten meist nicht um das Kind geht, sondern nur darum, dem Ex eins auszuwischen. Eine unglückliche Mutter jedenfals KANN nicht zum Wohle des Kindes sein. Außerdem würde das Kind wieder eine komplette Familie haben und keine alleinerziehende Mutter.
nun, wenn es einen neuen lebensgefährten gibt, ist es für das Kind wohl auch nicht das Schlechteste den leiblichen Vater zu vergessen. Die Mutter wird sich nicht ohne Grund von ihm getrennt haben.
blödsinn. ich finde es echt scheiße die kinder hier so mit reinzuziehen.
Ihr schreibt hier alle als wolle der Vater um jeden Preis dafür sorgen das die Mutter das Kind hergeben muss. Stellt die Mutter als ach so Böse dar weil Sie ihr Leben weiter führen möchte. Dann stellt der nächste den vater als Bösen dar, umsonst hätte sich die Mutter nciht getrennt etc.
Ich habe nirgends gelesen das die Mutter sich getrennt hat, die Tatsache das keine Regelung nach der Trennung stattgefunden hat und alles so gelaufen ist, spricht für die Mutter und für den Vater, ich habe den Eindruck das die Trennung ohne größeren Schwierigkeiten von Statten ging.
Ich habe nicht den Eindruck das der TE seiner Frau einen rein würgen möchte, er schreibt den Text auch sehr behutsam.
Ich denke lieber TE rede mit ihr darüber und versucht eine Einigung zu erwirken, notfalls beim Jugendamt um diese festzuhalten. Bei einer solchen Distanz würde ich die Frage stellen ob man sich die Kosten teilen könnte.
Ferien eventuell immer für sich raus holen wenn das geht, das Kind wird sicher nicht mehr jedes WE da sein, aber in den Ferien kann man hier ja noch Verhandeln. Die meißten Mütter freuen sich wenn auch Sie mal Urlaub haben und etwas alleine unternehmen können.
Versuch ersteinmal auf neutralen Boden mit ihr zu sprechen nimm ihr nicht übel das Sie neue Ziele im Leben hat das ist Ihr recht. Und das sollte Sie auch wissen, bekommt Sie das Gefühl der Ex will Sie ärgern wird die Tür geschlossen und dann ist es schwer da noch eine für alle Seiten vernünftige Lösung zu finden.
Warum muss immer jeder schreiben Nehmt ihr das Kind weg? Habt ihr euch mal überlegt was eine Frau alles durchlebt von der ersten Sekunde der Schwangerschaft bis zur letzten Sekunde des Moments? Was für Angst eine liebende Mutter hat ihr ein und alles verlieren zu können?
Wenn ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt darf Sie so ohne weiteres nicht. Allerdings kann Sie wenn es verboten wird, das alleinige Sorgerecht /Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und die Wahrscheinlichkeit das Sie es erhällt ist nicht gering.
Das wäre aber zunächst sehr dumm, den dadurch verbaust du dir den Zugang eventuell.
Für die Frau ist es so: Warum sollte Sie für den Ex wohnen bleiben damit er die Tochter sieht? Warum soll Sie auf ihr Glück verzichten?
Gehst du jetzt her und verbietest es, denkt sie: Er will mir das nicht können er will das ich hier sitze alleine und dahin vegetiere.
Sie wird dann Unternehmungen machen die Dir nicht gefallen, das nennt man auch Verteidigung ihres Willens ihres Lebens. Was würdest du den sagen wen dir das Recht auf Umzug genommen wird? Nicht schön nicht wahr?
Es klingt hart aber du kannst erst einmal nur versuchen eine gute Lösung mit ihr zu finden. Das diese nicht mehr so herrlich sein wird wie es jetzt ist ist klar aber das beste draus machen gilt jetzt.
Das deine 5j Tochter lieber bei Dirsein möchte ist normal, allerdings sieht die Realität anders aus. Ist ein Kind nur WE bei dem Vater geniesst es meißtens größere Aufmerksamkeit wie sonst, da ja nur selten da. Das ist wie wen Papa abends von der Arbeit kommt das Kind freut sich Mama ist gestorben, mama war ja den ganzen Tag da. Denoch ist die Bindung von dem Kind stärker zur Mutter (ich rede nicht von Ausnahmeerscheinungen).
Das Kind selbst würde es aber wneiger witzig finden wenn Mama auf einmal nicht mehr da wäre und bei Papa der normale Alltag läuft wie es vorher bei Mama war.
Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Wenn ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt darf Sie so ohne weiteres nicht. Allerdings kann Sie wenn es verboten wird, das alleinige Sorgerecht /Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und die Wahrscheinlichkeit das Sie es erhällt ist nicht gering.
Das wäre aber zunächst sehr dumm, den dadurch verbaust du dir den Zugang eventuell.
Für die Frau ist es so: Warum sollte Sie für den Ex wohnen bleiben damit er die Tochter sieht? Warum soll Sie auf ihr Glück verzichten?
Gehst du jetzt her und verbietest es, denkt sie: Er will mir das nicht können er will das ich hier sitze alleine und dahin vegetiere.
Sie wird dann Unternehmungen machen die Dir nicht gefallen, das nennt man auch Verteidigung ihres Willens ihres Lebens. Was würdest du den sagen wen dir das Recht auf Umzug genommen wird? Nicht schön nicht wahr?
Es klingt hart aber du kannst erst einmal nur versuchen eine gute Lösung mit ihr zu finden. Das diese nicht mehr so herrlich sein wird wie es jetzt ist ist klar aber das beste draus machen gilt jetzt.
Das deine 5j Tochter lieber bei Dirsein möchte ist normal, allerdings sieht die Realität anders aus. Ist ein Kind nur WE bei dem Vater geniesst es meißtens größere Aufmerksamkeit wie sonst, da ja nur selten da. Das ist wie wen Papa abends von der Arbeit kommt das Kind freut sich Mama ist gestorben, mama war ja den ganzen Tag da. Denoch ist die Bindung von dem Kind stärker zur Mutter (ich rede nicht von Ausnahmeerscheinungen).
Das Kind selbst würde es aber wneiger witzig finden wenn Mama auf einmal nicht mehr da wäre und bei Papa der normale Alltag läuft wie es vorher bei Mama war.
Ich hoffe du verstehst was ich meine.
solltet ihr gemeinsames sorgerecht haben darf sie nur mit deiner zustimmung selbst innerhalb deutschlands umziehen. ist nichts vereinbart, gehe sofort morgen früh zum jugendamt, beantrage das sorgerecht für deine tochter, die das jugendamt befragen kann. sollte die tochter zustimmen wird deine ex allein in die schweiz ziehen. deine ex hat offenbar keine ahnung wie SEHR DIE SCHWEIZER die Deutschen mögen wenn die in die Schweiz zum arbeiten und leben ziehen. unabhängig davon kannst du sowieso das alleinige sorgerecht für deine tochter beantragen.
beim jugendamt kann man kein sorgerecht beantragen. das gemeinsame hat er ja schon, das alles kann nur ein gericht klären. alleiniges sorgerecht wird er nicht bekommen, weil es keinen grund gibt. es ergibt sich nur die möglichkeit der beantragung des abr. wenn die mutter innerhalb dtl. zieht dann kann er auch nix machen 150-200km sind zu tolerieren.
Da stimme ich Dir zu. Gut geschrieben :o)
Wenn du auch das Sorgerecht hast dann kannst du auch darüber entscheiden.
Wende die 50/50 Formel der männerpartei.ch und papi.li an - Das bedeutet Einrschänkungen beider Elternteile und zurücknehmen des Egoismus des Wegziehen wollenden Elternteils. Die Trennung vom einen Elternteil schadet dem Kind erwiesenermasse und hat teils schwere Traumata zur Folge.
50/50 heisst: Gemeinsame Obhut, gemeisamer Unterhalt, geimeinsagem Erziehung (in getrennten Wohnung oder allenfalls das Nestprinzip) und gemeinsames Sorgerecht.
bei einer entfernung von 1000 km ergibt sich weder umgang noch weiterer kontakt auf dauer. sei doch mal ganz realistisch. der kontakt ist in wenigen wochen auf null runter gefahren u. nach einem jahr hat das kind vergessen das es einen leiblichen vater hatte.