Wie kann ich benötigte Unterschriften bei gemeinsamen Sorgerecht "erzwingen"?
Hallo!
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen. Seit einem Jahr bin ich von dem Vater meiner Tochter getrennt. Seit der Trennung hat er sich überhaupt nicht mehr um die kleine gekümmert bzw. irgendwelches Interesse gezeigt. Leider besitzen wir das gemeinsame Sorgerecht da er damals nach ihrer Geburt darauf pochte. Und auch während der Zeit des zusammen lebens kümmerte er sich sehr geringfügig um sie. Sie war wohl eher ein „Gegenstand“ für Ihn als sein Kind. Zudem bin ich mit der kleinen rund 400 km weg gezogen. Jedoch habe ich das Problem das ich von ihm Unterschriften bezüglich Kitaplatz und ähnlichem brauche. Jedoch reagiert er nicht auf Anrufe, e-mails und ähnliches was seine Tochter betrifft. Was kann ich tun damit ich die nötigen Unterschriften erhalte. Kann ich ihm eventuell auch das halbe Sorgerecht streitig machen? Zudem muss ich sagen das ich versucht habe ihn zu erreichen, ich habe ihn niemals den Umgang mit der kleinen verboten oder ähnliches. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
5 Antworten
Du solltest tatsächlich beim Familiengericht einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Dafür braucht man nicht einmal einen Anwalt.
Das Sorgerecht soll immer einem Elternteil alleine zugesprochen werden, wenn die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht möglich ist. Und das kann auch der Fall sein, wenn der andere Elternteil keinerlei Interesse zeigt. Und das scheint nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt der Fall zu sein. Es ist hier ja kaum möglich, die von ihm benötigte Mitarbeit zu bekommen. Und da wären die Voraussetzungen m.E. gegeben.
Die Frage des Sorgerechts hat im Übrigen weder Einluß auf Unterhaltsansprüche und -zahlungen noch auf das Umgangsrecht.
Nimm dir einen Anwalt!
Du kannst du die fehlenden Unterschriften ihm per Post schicken und er soll dir das dann wieder zurückschicken nachdem er sie unterschrieben hat.
das musst du bei einem familiengericht/vormundschaftsgericht beantragen.kommst also nicht dran vorbei,einen anwalt zu nehmen,der deine intressen durchsetzt.
Du kannst das auch ohne seine Unterschrift machen.
Leider bin ich von meiner Ex so verarscht, belogen und betrogen worden, das sich mir die Nackenhaare sträuben.
Alles was zum Schutz des Kindes ist kannst Du auch ohne seine Unterschrift machen. Gemeinsam bedeutet, das Du das darfst und musst ihn aber vorweg informieren, denn er darf eine Zustimmung erzwingen.
In meinem Fall war die EX mit einem Kerl schon während der Ehe der im Gemeinderat war und auch Straftaten (Kindesentzug, Briefegeheimnis etc.) blocken konnte. Meine Rache war süß und personifiziert. Ich hoffe das es Dir erspart bleibt.
Inzwischen habe ich wieder sehr guten Kontakt mit meinen Kindern, müssen aber das Thema auslassen.
Scheidung ist meist sehr schmutzig und Weiber sind da der Hit in Ekelhaftigkeit. Fahr runter und versuche es aussergerichtlich.
hmmm...
rechtsanwalt... gericht