getrennt lebend, nicht geschieden, vermögend, bei Pflegebedürftigkeit Heimkosten zahlen??

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Das getrennt lebend entbindet dich von all den gesetzlichen Verpflichtungen als Ehepartner keinesfalls!

Würdest du dich scheiden lassen, dann bist du natürlich zu nichts mehr verpflichtet.

amdros  26.06.2017, 15:52

Danke fürs Sternchen

Solange ihr (noch) miteinander verheiratet seid besteht im Bedarfsfall ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch im Rahmen des "Familienunterhaltes".

aber sicher, noch seid ihr verheiratet - wenn auch in Trennung - Sie hätte auch Erbanspruch

Klar. Da Ihr euch habt nicht scheiden lassen seid Ihr aus der Sicht des Staates immer noch verheiratet.

jawohl ..... wenn man nicht "zahlen" will - sollte man sich scheiden lassen