getrennt lebend, nicht geschieden, vermögend, bei Pflegebedürftigkeit Heimkosten zahlen??
Ich lebe seit 3 Jahren getrennt von meiner ( Ex)- Frau, wir sind aber nicht geschieden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit meiner ( Ex)- Frau, müßte ich mich trotz Trennung finanziell an den Pflegekosten beteiligen?
5 Antworten
Das getrennt lebend entbindet dich von all den gesetzlichen Verpflichtungen als Ehepartner keinesfalls!
Würdest du dich scheiden lassen, dann bist du natürlich zu nichts mehr verpflichtet.
Danke fürs Sternchen
Solange ihr (noch) miteinander verheiratet seid besteht im Bedarfsfall ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch im Rahmen des "Familienunterhaltes".
aber sicher, noch seid ihr verheiratet - wenn auch in Trennung - Sie hätte auch Erbanspruch
Klar. Da Ihr euch habt nicht scheiden lassen seid Ihr aus der Sicht des Staates immer noch verheiratet.
jawohl ..... wenn man nicht "zahlen" will - sollte man sich scheiden lassen