Darf alleinerziehender Vater mit Tochter im Zimmer schlafen?
Hallo, es gab eine Trennung im Bekanntenkreis, der Mann ist ausgezogen und wird nun alleinerziehender Vater für seine 11-jährige Tochter sein. Leider gestaltet sich die Wohnungssuche sehr schwierig, hier in der Stadt ist es sowieso schon fast utopisch, eine bezahlbare Zwei-Zimmer-Wohnung zu finden. In diesem Fall sind zudem die finanziellen Mittel leider sehr beschränkt. Nun hätte er die Möglichkeit, in eine Einzimmerwohnung zu ziehen. Darf er das, auch wenn dann er und das Mädchen im gleichen Zimmer schlafen müssen? Natürlich mit dem Ziel, langfristig doch noch eine größere Wohnung zu finden. Er ist sich nicht sicher bezüglich der Rechtslage und online haben wir nicht so viel dazu gefunden. Vielleicht sind ja welche unter euch, die sich da auskennen.
LG und danke im Voraus
13 Antworten
Hallo Gummibaerchen08,
zuerst einmal bin ich mir relativ sicher, dass es kein Gesetz gibt, welches es verbietet, dass er als Vater, gemeinsam mit seiner Tochter, im gleichen Zimmer schläft.
Was allerdings möglich ist, dass es Gesetze/Regelungen gibt, die vorgeben, wie groß die Wohnung mindestens sein muss. Allerdings muss ich sagen, dass ich mich da nicht wirklich damit auskenne, allerdings glaube ich, mal davon gehört zu haben.
Vielleicht wäre es in diesem Falle ratsam, wenn sich der Vater sich da (beispielsweise beim zuständigen Jugendamt) schlau machen würde.
Für den Übergang, also bis eine größere Wohnung gefunden ist, sollte es aber völlig in Ordnung sein.
Ich würde dem Vater raten, wenn es irgendwie möglich ist, eventuell einen Umzug in eine Wohnung außerhalb der Stadt in Erwägung zu ziehen. Dort sind die Mieten meist deutlich geringer und somit ist vielleicht auch eine (deutlich) größere Wohnung bezahlbar.
Vor allem aber sollte er gemeinsam mit seiner Tochter eine Lösung für die aktuelle Situation finden, die für beide in Ordnung ist.
Ich weiß ja nicht, wie das Verhältnis zwischen den beiden ist, aber gerade in dem Alter der Tochter (meist kurz vor der Pubertät, oder bereits am Anfang dieser), könnte es eben gut sein, dass sie ein sehr ausgeprägtes Bedürfnis auf Privatsphäre hat. Muss aber natürlich, je nach Voraussetzungen nicht zwangsläufig sein.
Sollte dieses Bedürfnis aber da sein, sollte der Vater da auf jeden Fall versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen.
Aber wie bereits erwähnt, spricht eigentlich nichts dagegen, vorübergehend im gleichen Raum zu schlafen.
LG Sascha
Ich denke, bei einem 3m² Zelt würde wohl das Jugendamt wegen dem Verdacht auf "Kindeswohlgefährdung" einschreiten. Es gibt vielleicht keine strikten gesetzlichen Regelungen, aber zumindest gibt es Vorgaben für "angemessenen Wohnraum".
Ein Vorhang von den Betten, der tagsüber zurückgezogen werden kann, wäre z.B: nicht schlecht. So könnte man sich auch mal auf sein Bett außer Sicht setzen.
Ja genau, etwas in der Art wäre mit Sicherheit nicht schlecht, und auch einfach/günstig umzusetzen.
Daher ja auch gemeinsam mit der Tochter eine Lösung suchen/finden. Vielleicht ist das Verhältnis ja auch so gut, dass sie das noch gar nicht will/braucht.
So ein Schmarrn.
Was genau ist daran jetzt (deiner Meinung nach) Schmarrn, und warum?
Manche Vermieter sehen es als Überbelegung an und sehen es nicht gerne, bzw. würden es nicht gestatten, wenn offiziell zwei Personen in einer Einzimmerwohnung gemeldet sind.
Ich finde, es sollte auch davon abhängen, wie groß die Einzimmerwohnung ist und wie sie insgesamt geschnitten ist, ob man sie auch mit zwei Personen belegen könnte. Bei einem großen Zimmer kann man ja auch Raumteilungselemente verwenden.
Oder meinst du die Problematik, die durch eine unzureichende Intimsphäre entstehen könnte, dass also Vater und Tochter es nicht unbedingt immer vermeiden könnten, einander nackt zu erblicken?
Das hängt davon ab, wie verschämt das Mädchen ist, bzw. sich in der Pubertät dahin entwickelt. Aber es gibt ja schließlich auch eine FKK-Kultur, Saunen und Thermen, wo Menschen unbekleidet herumlaufen, ohne dass dies ein Problem darstellt, selbst wenn sie einander nicht kenne.
Warum soll er das nicht können? Also rechtlich spricht gar nichts dagegen.
Und nur weil er jetzt alleinerziehend ist, macht ihn das jetzt doch wirklich nicht verdächtig. Er ist immerhin der Vater.
Gleichwohl sollte ein solches Wohnverhältnis wirklich nur vorübergehend sein. Das Mädel kommt bald in die Pubertät und braucht dann einen eigenen Rückzugsraum, sprich ein eigenes Zimmer.
es gibt keine rechtslage dazu, wie eine wohnung auszusehen hat für zwei personen. es ist allerdings blauäugig zu glauben, dass diese wohnsituation lange funktionieren wird. sollte hier noch eine mutter im spiel sein, von der er ausgezogen ist - wird eine solche konstellation nicht stattfinden.
warum hat er die mutter des kindes nicht ausziehen lassen und wo befindet sich die tochter gerade? wo lebt er gerade im moment mit dem kind?
Wenn er die Wohnung bekommt, darf er das. Früher sind ganze Familien in einem Raum geschlafen. Vater, Mutter und Kinder. Und wenn neue Kinder gemacht wurden, haben die anderen das live mit erlebt.
Vom Idealzustand ist das natürlich weit entfernt! Aber legal.
Früher war einiges anders.
Außerdem macht es schon einen Unterschied, ob Vater und Mutter zusammen mit den Kindern in einem Raum schlafen oder nur der Vater und seine 11jährige Tochter.
Ich will niemandem was Böses unterstellen, aber was man heutzutage immer wieder in den Zeitungen liest bzw. von den Betroffenen selber hört, gibt doch teilweise Anlass zu derartigen Befürchtungen.
Nein, das macht nur bei ganz schlechten Menschen einen Unterschied.
Wenn die Mutter so etwas in einem gerichtlichen Verfahren auch nur andeutet, kann das gegen ihr Sorgerecht gehen.
Sexuellen Mißbrauch zu unterstellen ist ebenfalls sexueller Mißbrauch.
Nein, es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie groß das Zimmer sein muss.
Es darf sogar ein 3m² Zelt sein...