Meine ehemalige Angestellte hat immer noch Firmeneigentum, dessen Empfang sie unterschrieben hat,
Suche rechtlichen Rat und einen Rat, wie ich nun mein Eigentum, bzw. das der Firma, wieder zurückerhalten kann, oder ob ich dies anzeigen kann oder in Rechnung stellen kann. Welche weitere Verfahren sind möglich.
4 Antworten
Wenn sie für das erhaltene Firmeneigentum unterschrieben hat, muß sie es zurückgeben. In meien Branche ( Stahlbau )läuft das zum beispiel so - ich erhalte Werkzeug für das ich den Erhalt quittieren muß und wenn ich ausscheide oder das Werkzeug z.B. Maschienen zurückgebe dann werden sie ausgetragen. Bei Beendigung des AV muß ich alles zurückgeben und hab eventuell eine bestimmte Zeit noch etwas nachzureichen, ansonsten bekomm ich sehr schnell eine Rechnung . Das Heißt eigentlich der Person eine Frist setzen, um ihr die Möglichkeit zu geben die Sachen ordnungsgemäß zurückzugeben und wenn das nicht geht die sachen in Rechnung stellen.
Rechtlichen Rat darf Dir hier keiner geben...
Ich würde es erst mal mit der Aufforderung zur Rückgabe mit einem Einschreiben versuchen...
Du könntest es von zwei unabhängigen Personen gemeinsam einwerfen lassen (also auf jeden Fall einer mit einem Zeugen - könntest auch Du sein, aber der andere sollte UNBEDINGT unabhängig (nicht parteiisch) sein, besser ist es aber per Post Einschreiben - dann hast Du was in der Hand uns sie kann es nicht abstreiten... vllt. am besten nur ein Einwurf Einschreiben - weil wenn sie vermutet das es von Dir ist holt sie es vllt. nicht bei der Post ab und alles wird nur unnötig verzögert...
Und ihr darin auch eine Frist setzen und sagen wann und wo sie es abzugeben hat... und wahrscheinlich am besten auch direkt das es sonst eine vermeidbare Anzeige wegen
?Unterschlagung? Einbehalten von Firmeneigentum? geben wird. Aber dennoch erstmal noch freundlich, also das es eben soweit gar nicht kommen muss.
Du kannst Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten. Das bringt Dir zwar Dein Eigentum noch nicht zurück, steigert aber in der Regel die Motivation zur Herausgabe meist ganz erheblich.
Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Hier müßtest Du auf Herausgabe klagen. Wenn die Angestellte die Sachen nicht mehr hat, müßte sie entsprechend Schadenersatz leisten. Und sie muß dann natürlich sämtliche Verfahrenskosten tragen.
Würde die Mitarbeiterin ein letztes mal anschreiben und ne Frist geben,sowie ne kostenaufstellung für das Material und den Ausfall und wenn sie dann nicht reagiert dem Anwalt übergeben,soll der sich damit rumärgern....
Anwalt übergeben und das mit dem klären. Notfalls vor Gericht gehen wenns anders nicht machbar ist.