Hallo, brauche Rat zur Haftung/Schadenersatz nach BGB durch Arbeitgeber?
2012 kaufte ich mittels Bezuschussung durch die Rentenversicherung einen höhenverstellbaren Schreibtisch.Nun sollte ich in ein neues Büro ziehen und der Schreibtisch wurde durch männliche Angestellte in mein neues Büro transportiert. Nach dem Transport war der Schreibtisch kaputt. Die Versicherung des Arbeitgebers (KSA) zahlt nicht, da der Arbeitgeber meinte, der Tisch wurde umsichtig, pfleglich behandelt. Nun habe ich meinen Arbeitgeber aufgefordert, mir einen neuen höhenverstellbaren Tisch hinzustellen. Das will er auch tun, jedoch soll der Tisch dann in seinem Eigentum verbleiben. Ich fühle mich veräppelt und bin der Auffassung, der Arbeitgeber ist Schadenersatzpflichtig und der Tisch dann wieder mein Eigentum. Allerdings weiß ich nicht welche Rechtsgrundlage im BGB maßgeblich ist. Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
§ 280 I, 241 I BGB
Das Verschulden wird hierbei vermutet und der Arbeitgeber muss beweisen, dass seine Leute nicht dafür verantwortlich waren, was er sicher nicht kann.
Umsichtige Handhabung nutzt ihm hierbei nichts, er kann sich nicht exculpieren.
Da bin ich jetzt nicht überrascht, aber vielleicht hilft das Olaf weiter ;)
Also der Herr an der Hotline hat sich zumindest als Anwalt vorgestellt 🤔
Na ich gebe dann ne Info, was letztlich aus der Sache geworden ist... schönen sonnigen Tag
Die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers versucht sich mit im Verkehr erforderliche Sorgfalt der Verrichtungsgehilfen wurde beachtet „herauszulügen“...wobei mir das Banane ist, dann haftet halt der Arbeitgeber...scheint ihm nur noch nicht ganz klar zu sein...immer wieder neues skurriles...Tisch schon 10 Jahre alt...brauchen nur anteilig zahlen, ist die neueste Idee 😡
Das wird aber bei einem Prozeß rauskommen
Ja keine Ahnung was Sie beruflich machen, doch Sie sind im Bilde 👍
Leider aber nicht relevant, da sich die Haftung des AG gegenüber den AN eben NICHT aus diesen beiden BGB-Paragraphen ergibt.Außerdem in dem Fall des FS sowieso irrelevant, da der AG ja Ersatz leisten will auf seine Kosten.Mithin fehlt es also ganz konkret an einem Klagegrund.
Dann erkläre mir bitte einmal, warum der AG, wenn er Leute beauftragt die Sachen des AN zu transportieren nicht aus den allgemeinen Vorschriften haftet. Der Ausschluss geht anders herum, der AN haftet nicht nach den Normen, warum sollte der AG dies nicht tun ?
Und den Sachverhalt hast du auch nicht verstanden. Das Eigentum des AN wurde beschädigt, der AG ist nur bereit ihm Besitz an Ersatz einzuräumen. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Der AG hat EIGENE AN mit dem Transport beauftragt und damit bleibt salopp gesagt, das ganze "in der Familie".Denn im Arbeistrecht gilt nun einmal das besondere Haftungsrecht und zwar für BEIDE Seiten (AG und AN).
Und wie du richtig bemerkt hast, der Schreibtisch wurde nur beschädigt,mithin hätte der AN also nur Anspruch auf anteiligen Ersatz (Reperaturkosten).Demgegenüber biette ihm der AG jedoch einen funkelnagelneuen Schreibtisch an.Damit fehlt es aber an einem Klagegrund.
Und die Arbeitsmittel (zu der auch ein Schreibtisch gehört) stellt nun einmal der AG zur Verfügung, ein Recht auf einen "eigenen" Schreibtisch gibt es nicht.
Seltsam, dass der Anwalt des Fragestellers auf die selbe Antwort gekommen ist wie ich .. ;)
seit wann ist eine Hotline ein Anwalt ?? :-)
Anwaltshotline meiner Rechtsschutzversicherung
Seitdem "Anwalt" vor der Hotline steht :P
ja und ? loool offensichtlich hast du noch nie mit Callcenterm zu tun gehabt .Da wirst du in 12 Tagen Schulung zum "Staranwalt" mit 10 € Stundenlohn
Das klappt überall, nur nicht bei der Rechtsberatung … gibt da so ein Gesetz …
Ganz herzlichen Dank für die Antwort und ein schönes Wochenende
Hallo,
so ganz kann ich dein Problem nicht verstehen.
Schon alleine warum du überhaupt auf eigene Kosten einen Arbeitstisch kaufst.
Denn wenn die RV schon dafür einen Zuschuß gewährt hatte,wäre der komplette Schreibtisch über das Integrationsamt bezahlt worden.
Den Arbeitsplatz stellt der AG und wenn speziell Hilfsmittel wegen Körperlicher Beeinträchtigungen notwendig sind, bekommt er sie über die BG bzw. sogar direkt vom Integrationsamt.
Der AG braucht auch keinen Schadenersatz zu leisten, denn der Schreibtisch gehört zum Betrieb (siehe Zuschuß durch die RV).
Denn der AG ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit des AN zu schützen und dazu gehört halt eben auch die Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit speziellen Möbeln für einegschränkte AN.
Hallo, danke erstmal für deinen Rat. Habe 2008 beim Rentenversicherungsträger den Tisch beantragt und 1200 Euro bekommen. Der Tisch kostete aber ne Ecke mehr und den Rest habe ich dazugelegt. Es ist also mein Tisch (gewesen) und nicht von meinem Arbeitgeber.
Reparatur des Tisches ist nicht mehr möglich, da Lt Hersteller keine Ersatzteile mehr. Also muss ein neuer Tisch her. Das will mein Arbeitgeber auch tun (soll allerdings vorab n Antrag bei der Rentenversicherung stellen). Wenn die nicht oder nicht alles zahlen, übernehmen sie das - dann allerdings soll es Tisch des Arbeitgebers werden. Und das sehe ich nicht ein. Habe inzwischen die Anwaltshotline meiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und dort auch die Auskunft 280 BGB erhalten