Auto wurde ohne Fahrzeugbrief verkauft, mögliche rechtliche Schritte?
Hallo,
von einem Bekannten von mir wurde das Auto durch die Ex-Freundin entwendet. Der Fahrzeugbrief, Anmeldung und Versicherung laufen auf seinen Namen. Besagte Ex-Freundin hat laut eigenen Angaben nun das Auto verkauft und droht meinem Bekannten mit körperlicher Gewalt durch deren Familie, sollte er den Fahrzeugbrief nun nicht ohne weiteres übergeben.
Ich bin mir dessen bewusst, dass man mit Besitz des Fahrzeugbriefs den Eigentümer darstellt, aber wie will man gegen diesen angeblichen Verkauf vorgehen, wenn besagtes Auto wahrscheinlich schon im Ausland ist?
Hat jemand einen Rat?
9 Antworten
Die Geschichte ist ziemlich schräg.
Warum hat der Freund denn den Diebstahl des Autos nicht gleich bei der Polizei angezeigt. Es ist doch seine Ex, also warum soll er da zurückhaltend sein. Und die Androhung von körperlicher Gewalt ist auch etwas merkwürdig. Und wenn das Fahrzeug ins Ausland verschoben wurde, braucht man den Fahrzeugbrief nicht mehr.
Vielmehr hätte Dein Freund nach der Anzeige bei der Polizei eher das Fahrzeug abmelden und auch die Versicherung beenden sollen. Das kann nur mit dem Fahrzeugbrief erfolgen. Die Diebstahlsanzeige hätte das Fehlen der Kfz-Nummernschilder bei der Abmeldung begründet.
Jetzt bleibt ihm nur der schnelle Gang zur Polizei und die Anzeigerstattung. er kann hoffentlich als diese Taten und Drohungen beweisen.
"Ich bin mir dessen bewusst, dass man mit Besitz des Fahrzeugbriefs den Eigentümer darstellt,"
Da irrst du dich. Der Fahrzeugbrief, seit einigen Jahren als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet, ist kein Eigentumsnachweis.
Es kann daher durchaus sein, dass die Ex-Freundin tatsächlich die Eigentümerin war
In Deutschland jedenfalls nicht über die Zulassungsbescheinigung.^^
Wenn dein Bekannter das Auto gekauft hat, dann sollte er einen Kaufvertrag besitzen. Das ist zwar immer noch kein richtiger Beweis für sein Eigentum an der Sache, aber es ist zumindest ein Indiz.
Zum Eigentumsübergang siehe § 929 BGB.
Ein Indiz ist der Fahrzeugbrief auch ;)
Wie die anderen schon geschrieben haben, zur Polizei gehen und Anzeige wegen Diebstahl und Bedrohung, dann einen Anwalt nehmen und das Auto oder den Gegenwert durch rechtliche Schritte einfordern.
Wenn sie das Geld zahlt, was das Auto wert ist, kann sie den Brief haben. Und natürlich sofort von Versicherung und Kfz-Steuer abmelden.
Hallo.
Der Fahrzeugbrief (jetzt Zulassungsbescheinigung II) sind seit Jahren kein Eigentumsnachweis mehr. Das wird zwar immer behauptet ist aber falsch.
Das ist ein Indiz ebenso wie ein Kaufvertrag sollte vorhanden sein.
Der Unterschriebene Kaufvertrag ist das Eigentumsindiz. § 929 BGB Eigentumsübergang.
Der Fahrzeugbrief (jetzt Zulassungsbescheinigung II) sind seit Jahren kein Eigentumsnachweis mehr.
Nicht nur seit Jahren, sondern noch NIE !
Noch nie. Zufrieden.Wird aber oft so hier geschrieben , deshalb nur ein Hinweis..
Der Fragesteller bzw die Freundin wahrscheinlich auch.
Wenn das Auto bereits im Ausland ist, wieso braucht sie unbedingt den Fahrzeugbrief?
Abmelden kann sie das Auto in Deutschland auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil2. Nur nicht neu anmelden.
Der SFR bleibt beim VN.
Der Halter bekommt die Steuerrückerstattung nach Abmeldung. Folglich müßte dein Bekannter Post vom Finanzamt erhalten, wenn sein Fahrzeug abgemeldet wird.
Wer kauft ein Auto ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil2??
Deine Freundin lügt!
Wie wird denn sonst der Eigentum dort geregelt? Man unterscheidet doch zwischen Besitzer und Eigentümer. Und mein Bekannter ist wirklich Eigentümer, also hat das Auto gekauft und alles läuft auf ihn.