Wer kann mir helfen, bei einer Frage zum Hauskauf?

9 Antworten

Wenn Du ein Haus mt einer einwandfreien Heizung gekauft hast, hast Du bei der Übergabe auch einen Anspruch darauf. Hast Du darüber was Schriftliches?

Ist das Geld schon geflossen? Evenutell über ein Notar-Anderkonto? Dann kannst Du da vielleicht noch was geltend machen. Hängt aber von dem Vertrag ab, den Ihr geschlossen habt. - Sprich mit dem Notar darüber, bei dem Ihr den Vertrag gemacht habt. Der ist für alle Fragen drumherum zuständig - ist im Preis inbegriffen. (Laß Dir vorher ein Angebot von einem Heizungsbauer machen.)

Erster Teil der Antwort: Kommt auf den Kaufvertrag an. Bei uns z.B. steht drin (Standardsatz): Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen offener und verborgener Sachmängel sind ausgeschlossen, einschließlich solcher, die zwischen Vertragsschluß und Besitzübergabe entstehen sollten. Letztes gilt jedoch nicht für versicherbare Brand- Elementar- und Wasserschäden und Schäden, die nachweislich durch unsachgemäßen Gebrauch oder schuldhafte Vernachlässigung der Sache entstehen sollten. ... dann noch ein Hinweis, dass der Verkäufer versichert, nichts von verborgenen Sachmängeln zu wissen (wichtig für spätere Ansprüche, wenn der VK wider bessereren Wissens Sachmängel verheimlicht hat; dann ist er regresspflichtig!).

So, jetzt müsstest Du praktisch dem Verkäufer nachweisen, dass er unsachgemäß mit der Heizung umgegangen ist bzw. schuldhaft vernachlässigt hat, dann könntest Du ihm die Reparaturkosten vom Kaufpreis einbehalten. So oder so brauchst Du dafür einen Anwalt, das ist das Sicherste! Ist die Aussage der Bank schriftlich fixiert, beruht sie auf einem Expose eines Sachverständigen? Wenn nein, dann ist es dummes Verkäufergewäsch und nicht verwertbar.

schelm1  21.07.2010, 13:12

Das gilt für Bestandsobjekte, die älter als fünf Jahre sind. Ist das so ein Altbau?

AndyMu97  21.07.2010, 13:35
@schelm1

Meins oder seins? Unseres ja, seines höchstvermutlich auch, wobei eine Heizung auch innerhalb von 5 Jahren kaputt gehen kann. Aber gibt es dann nicht auch entsprechend Gewährleistung?

Hast du das Haus von dem ehemaligen Besitzer gekauft oder ist dein Vertragspartner die Bank?

Keks500 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:54

Vom ehemaligen Besitzer.

Was steht in dem KV, wann gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über? Im KV ist hierzu eine Klausel zu finden.

AndyMu97  21.07.2010, 12:51

Eher wäre interessant, was über Sachmängel drin steht... Nutzen ist "wann zieht einer ein", "Lasten" siehe anderer Kommentar

Keks500 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:55
@AndyMu97

Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und des Gebäudes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Randberlinerin  21.07.2010, 12:58
@Keks500

Selbst wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden ist, sollte überprüft werden ob dies wirksam erfolgte. Dazu muss der Vertrag eingesehen werden und müssen die genauen Umstände des Kaufs bekannt sein. Nimm umgehend mit Eurem RA/ Notar Kontakt auf..

Keks500 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:59
@Randberlinerin

Werde ich gleich machen, danke.

Keks500 
Beitragsersteller
 21.07.2010, 12:45

Nutzen und Lasten gehen zum 30.07. auf den Käufer über.

Randberlinerin  21.07.2010, 12:48
@Keks500

Sofern im KV nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass Ihr ein Haus mit defekter Heizung kauft, ist der VK verantwortlich dafür, dass das Haus mit intakter Heizung übergeben wird. = Die Heizung ging vor dem 30.07. kaputt, also muss er sie reparieren/ ersetzen. Anjanni hat dazu (auch) eine gute Antwort gegeben.

AndyMu97  21.07.2010, 12:50
@Keks500

Mit "Lasten" sind in der Regel aber nur öffentliche und privatrechtliche Abgaben wie Grundsteuer, Müllgebühren e.t.c. gemeint...

Ansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer. Ist da nichts zu holen, dann werfen Sie kein gutes Geld schlechtem hinterher, sondern machen Sie den Mangel geltend und kürzen Sie den Kaufpreis dementsprechend. Eine Bank hat mit Ihrem Haus nichts zu schaffen, wenn sie selber nicht als Verkäuferin aufgetreten ist!