Meine 80-jährige Mutter ist ins betreute Wohnen gekommen?Nun habe ich vom Sozialamt die Aufforderung bekommen,meine Vermögens-/Einkommensverhältnisse zu nenne?
7 Antworten
Ja, das hat schon seine Richtigkeit.
Wenn deine Mutter es nicht von ihrem Ersparten und ihrer Rente zahlen kann, müssen halt die Kinder dafür aufkommen.. oder wer sollte es sonst bezahlen?
Wenn die Rente und sonstige Einkommen deiner Mutter nicht ausreichen, um das betreute Wohnen zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt den Rest. Sprich der Steuerzahler.
Da du als Kind deiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bist, holt sich das Sozialamt das Geld von dir wieder. Je nachdem, wie hoch dein Einkommen ist, wie deine Familienverhältnisse sind usw. hast du aber Freibeträge, die von deiner Unterhaltspflicht abgezogen werden.
na klar, die Kinder müssen doch zahlen und die Differenz zahlt dann eventuell das Sozialamt.
Und deshalb werden alle Kinder angeschrieben und keiner kann mogeln,weil das überprüft wird.Und mehr bazahlt dann,wer am meisten vedient.
Dann mach mal. Du musst ja für deine Mutter aufkommen.
das betruete wohnen muss auch jemand bezahlen. da wird zuerst mal bei den kindern geprüft was die denn da zahlen können
nun meine Frage, weiß jemand wie hoch das eigene Vermögen sein darf, bzw. wieviel als Grundsicherung davon unangetastet bleibt ?