Betreutes Wohnen gegen den Willen der Mutter (2/2)?

8 Antworten

Dazu muesste man jetzt wissen um was es in diesem "Betreuten Wohnen" nun letzendlich gehen soll. Allerdings ist deine Art der Abhandlung hier schon "mehr als seltsam". Das Ziel der Soziotherapie ist "das Komplettpaket" - selbstverständlich gehört da der eigenständige, im Bedarfsfall aber auch "angeleitete" Umgang mit Finanzen ( Hilfe zur Selbsthilfe ) übergeordnet dazu. Es steht dir frei, dich bei der angedachten Einrichtung selbst zu informieren. Das sollte der ERSTE Weg sein. Ansonsten ist jemanden in diesem Alter durch zuzutrauen, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. RECHTLICH gesehen beginnt diese Entscheidungsfreiheit schon deutlich früher als mit 17. AUSSER: Es stehen Gründe entgegen, wo bei deiner Tochter nicht anzunehmen ist, dass sie "Altersentsprechend" reagieren / agieren kann. Aber auch das kann auf alles mögliche angewendet werden, NICHT aber auf die positive Zielsetzung einer "Strukturierungsmassnahme".

Seppi385 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 20:02

Ok, danke Dir recht herzlich, auch für die Mühe die Du Dir für mich gemacht hast. Um die Frage, um eas es in dem "Betreuten Wohnen" schlussendlich gehen soll, habe ich mir ehrlich gesagt, noch keine Gedanken gemacht, werde das aber zeitnah hierzu hinterfragen. Im Augenblick bin ich nur etwas durch den Wind, weil ich mit diesem Wünsch-Dir-Was Problem nicht so richtig up to date war.

Danke.

Vienna1000  02.10.2015, 20:14
@Seppi385

Bitte. Vielleicht noch als Anmerkung: In den Vorgesprächen zu sowas wird durchaus analysiert, wie der "IST" Zustand ist, wie auch die persönlichen Ziele des Klienten sind.. < Mit anderen Worten: Wenn da irgendwas ersichtlich ist, das es "rein ums Geld" geht, ODER um sonstige Vorstellungen die schlichtweg unrealisitsch sind > dann lassen auch diese Einrichtungen die Finger davon. Was du schilderst ist eh schon ein ziemliches Gesamtchaos und sicherlich kein Schaden, wenn da jemand mal "in sein wahres Leben" einsteigt und die Verantwortung dafür übernimmt.

Ein Betreutes Wohnen kostet eine ganze Menge Geld - nein, da kommt man nicht mal eben so rein, nur weil man das möchte.

Deine Tochter kann das gern beantragen, erfolgreich wird sie damit wohl eher nicht sein.
Ein triftiger Grund für eine betreute Wohnform wäre beispielsweise, wenn die Zustände zuhause für sie nicht zumutbar sind oder ihr als Eltern vollkommen überfordert wärt.

Mal davon ab stellt sie sich das ja anscheinen alles sehr nett vor, so läuft ein betreutes Wohnen aber nicht. Ein gewaltbereiter, aggressiver und manipulierender Freund würde da vermutlich nicht einmal über die Türschwelle kommen.

Seppi385 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 11:50

Danke erst einmal für Deine schnelle Antwort. Als Anmerkung noch folgendes:Wir leben auf einem Dof mit einer für Jugendliche sicherlich gering ausgeprägten Infrastruktur.Im Krankenhaus hat sie nun die ganzen Angebote in breiter Palette, Reiten, Schwimmen, Kraftsport usw. Hier lernst sie gerade die andre Seite - hier die schöne und abwechslungsreiche und damit die andere Seite ihres bisherigen dörflichen Lebens kennen. Vor diesem Hintergrund ist für mich der Wunsch danach, nicht wieder in die Einöde zurück zu wollen, nachvollziehbar.Hier geht es mir aber um die tatsächlich Begründetheit solchen Denkens.Noch einmal Dankeschön.

Betreutes Wohnen kostet ordentlich.

Da muß schon ein guter Grund für vorliegen.

Lasst sie doch einfach mal auf die Nase fallen.

Das Jugendamt wird ihr kein betreutes Wohnen finanzieren. Wenn die ablehnen, habt ihr nicht den schwarzen Peter.

Wenn - aus welchen Gründen auch immer - das Jugendamt zu der Meinung gelangt, dass die Tochter im betreuten Wohnen gut aufgehoben ist, dann lasst sie ziehen.

Sie wird sich ganz schnell umschauen, dass es in einer WG wesentlich weniger Geld gibt, als bei Mama und Papa zu Hause.

Jetzt mal ganz ehrlich:

Das betreute Wohnen könnte die Rettung deiner Tochter sein! Sie bekommt dort strenge und unumstößliche Regeln auferlegt, ihr Freund hätte sich äußerst schnell erledigt, sie würde dazu angehalten werden, den Schulabschluss zu machen, wird pädagogisch betreut, lernt sozial angemessenes Verhalten und Selbstständigkeit.
 Warum um alles in der Welt solltet ihr diese Riesenlebenschance für sie ablehnen?

Finanziell gesehen müsst ihr nur normalen Unterhalt und Kindergeld auszahlen, aber das müssen Eltern eben und sie kostet euch dann eh keinen Pfennig mehr. Den Rest übernimmt das Jugendamt.

Der Prozess, bis sie dorthin kommt, dauert, denn der Fall muss überpüft werden. Können schwerwiegende Probleme (muss nicht nur körperliche Gewalt sein, wie viele denken) innerhalb der Familie nachgewiesen werden, erfüllt sie aber die Voraussetzungen für betreutes Wohnen, und wäre nach dem was du geschrieben hast sogar ein ganz klassisches Fallbeispiel.

Seppi385 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 12:20

Hallo, noch einmal danke, 

um nicht missverstanden zu werden:

ich lehne diese "Riesenlebenschance" nicht bedingungslos ab, die Frage für mich ist ja nur die, ob aus rein wirtschaftlichen Erwäggründen und aus Gründen - wie bereits schön dargestellt - unkontrolliert und unbeobachtet den Kontakt zu ihrem Freund unterhalten zu können, ohne dieses Thema immer wieder thematisiert zu bekommen - die Inanspruchnahme eines Betreuten Wohnens - zurechtfertigen.

Meine Frau meint dazu, wenn sie 18 ist, dann wird sie sowieso ausziehen, damit muss man leben. Insofern wäre das lediglich nur noch ein kurzer überschaubarer Zeitraum und den könne sie auch noch zu Hause zubringen.

Seppi385 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 11:55

Leider ist das nicht so, sie befindet sich auf einer sogenannten offenen Station und kann dort auch Besuch erhalten. Die Klinik meint dazu,, dass man ihr auch mit mit seinem Kontakten besser helfen könne, weil sie durch die Interaktionen ein besseres Feedback erhielten. Gegenwärtig sei sie sehr glücklich ihn zu sehen und es täte ihr auch gut. Und zum anderen könne man ihr den Umgang nicht verbieten, den. Sie würde ihn ohnehin in ihren Ausgängen dann sehen, so dass ein sogemmates Verbot nicht helfen würde.

Lichtpflicht  02.10.2015, 12:02
@Seppi385

Ach so, ich hatte es so verstanden, dass deine Frau im Krankenhaus sei, nicht sie... oh je :) Verzeihung!

Bei so schwerwiegenden Problemen wird sie sicher nicht in betreutes Wohnen aufgenommen, bzw. nicht so schnell, erst wenn sie wieder stabil ist.

Trotzdem finde ich es immer noch eine gute Idee! Und auf das Urteil der Klinik denke ich, könnt ihr euch verlassen, auch wenn es nicht das ist, was ihr euch wünschen würdet. Sie kann und wird selbst entscheiden, wen sie liebt, da ist eine Einflussnahme kaum möglich und erst Recht nicht als Eltern.

Das hättest auch als Kommentar unter den ersten Teil drunterschreiben können. So ist dein Thema leider auseinandergerissen. Schieben sich andere Threads/ Fragen anderer User dazwischen wird es noch unübersichtlicher.

Topic: Normal? Für das Denken eines Jugendlichen der daheim Regeln hat und nicht komplett frei entscheiden darf (bzw. merkt wo Grenzen sind), ja.

Normal aus der Sicht eines Erwachsenen? Eher weniger.

Also, letztlich entscheidet das Jugendamt ob es wirklich notwendig ist das das Mädel in ein betreutes Wohnen kommen kann. Die Notwendigkeit mag in den Augen von dir und deiner Frau nicht gegeben sein (aus finanziellen Gründen, oder weil doch das Familienleben vorhanden ist, etc). Aber selbst in einer intakten Familie kann es manchmal sinnvoll sein wenn ein Jugendlicher merkt "ich brauch Hilfe, ich kann das nicht alleine, ich schaff es nicht".

Mag sein das es nur ein Befreiungsversuch von ihr ist. Das sie denkt, sie hätte anschließend ein "freies Leben". Doch sie wird schon noch in der Realität ankommen wenn es soweit kommt.

Also mach dir mal noch keine Sorgen. Setzt euch als Eltern mit dem Jugendamt in Verbindung und klärt dort alle eure Fragen. Das ist euch wesentlich hilfreicher als alles theoretische Herumgerätsel.

Seppi385 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 19:57

Ich danke Dir für Deine Antwort recht herzlich und ich werde sie mir versuchen ein bisschen mehr zu verinnerlichen. :-)).

Bezüglich des auseinander gerissenen Frage 1/2 und 2/2: Leider hatte die Anzahl der Buchstaben nicht ausgereicht, diese Problem hier zu thematisieren. Obwohl ich selbst noch einige Korrekturen und Weglassungen vorgenommen habe, reichte die vorgegebene Anzahl an Buchstaben für mein / das Problem nicht aus.

Das soll hier aber keine Rechtsferigung sein, nur ein Versuch, das Problem ein wenig mehr zu vergegenständlichen. also noch einmal danke.

Rockige  02.10.2015, 23:15
@Seppi385

Kein Problem... so mancher User geriet schon an die Grenzen der verfügbaren Zeichen ... Man kann den zweiten Teil der Frage/ Schilderung in den ersten Kommentar packen. So ists nicht komplett auseinandergerissen.