Sozialhilfe, Pflegestufe und betreutes Wohnen. Wer kann helfen?
Eine Frau (mitte 50) will sich von Ihrem Mann trennen. Durch chronische Krankheiten hat sie 50% Schwerbehinderung und auch gehbehindert. Sie war immer Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen, durch die Krankheiten kann sie nicht arbeiten da wird sie also in Sozialhilfe fallen. Nun möchte sie in ein Wohnkomplex mit betreutem wohnen ziehen. Eine andere Wohnung wäre für sie sehr schwierig da sie jetzt schon Probleme hat den Haushalt alleine zu schaffen. Die Mieten sind da etwas höher als bei gewöhnlichen Wohnungen. Habe erfahren das das Sozialamt eine Kaltmiete von 245€ übernimmt. Wie sieht das aus wenn sie Pflegestufen beantragt? Wird dann der Satz höher den das Sozialamt übernimmt oder weiss jemand sogar wie hoch das ganze sein könnte? Was gibt es noch für Zuschüsse die sie beantragen könnte? Unterhalt vom Ehemann wird wohl nicht sehr viel sein und der wird ja dann auch mit der Sozialhilfe verrechnet.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
6 Antworten
- Die 50% sind lächerlich, ich bin nicht gebehindert und habe 70%. Also da solltet Ihr gleich mal neu eingeben.
- Warum hat sie noch keine EU-Rente beantrag?
- Ich denke, dass ihr Mann da auch etwas dazu zahlen muß.
- Ich würde sagen, sie ist in einem Pflegeheim besser aufgehoben, als im betreuten Wohnen, den dort hätte sie rund um die Uhr Pflege. Betreutes Wohnen ist eigentlich sehr teuer und nicht alles ist kostenlos.
- Ich würde ich den VDK empfehlen, der kümmert sich eigentlich um alles. Ich bin da auch dabei und bin dort hoch zufrieden.
- Natürlich müssen die Ärzte auch etwas dazu tun und entsprechende Atteste ausstellen.
- Wahrscheinlich wird sie auch zum MDK oder einem anderen Gutachter müssen, aber wenn sie auf Grund Ihrer Krankheiten nicht arbeiten kann, ist das ja auch kein Problem.
- Wenn Sie in ein Pflegeheim geht, kommt die Pflegestufe automatisch, wenn nicht, sofort beantragen.
Die beim VDK sagte mir mal, dass es besser ist, wenn man vor einer Reha neu eingibt.
Ob diese Frau in eine betreute oder normale Wohnung zieht, ist in diesem Fall egal. Denn Betreuung heißt nicht, dass die Wohnung geputzt oder Essen zubereitet wird. Was so eine Wohnanlage bietet, ist ein Freizeitangebot oder ein Ansprechpartner, der sich im Notfall um einen Menü- bzw. Pflegedienst kümmert. Deshalb ist genau zu prüfen, was von der Seniorenwohnanlage im Rahmen der Betreuung geleistet wird. Wer den Pflegedienst nicht bezahlen kann, bekommt das Geld vom Sozialamt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt in seinem Gutachten den Pflegebedarf fest, und genau diese Pflegekosten werden bezahlt. Hierzu kann man sich beim zuständigen Sozialamt beraten lassen.
Wenn sie 50% Schwehrbeschädigt ist, muß sie beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen und gleich das Merkzeichen "G" für Gehbehindert mitbeantragen,dann bekommt sie 17% mehr Grundsicherung und hat viele andere Vorteile bei der Wohnungssuche und kann Kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren.Das zuständige Sozialamt(Grundsicherungsamt) hilft ihr auch bei der für sie angemessenen Wohnung.
Begib dich zu nem Arzt oder wende dich direkt an die Pflegeeinrichtungen die in Frage kommen normalerweise sind die leute die Aufnahmen durchführen geschult solche Fragen zu beantworten oder dir die richtigen stellen geben zu können an die du dich wenden musst.
Hier findest du Informationen zu den Pflegestufen:
Das mit der EU-Rente wusste ich nicht. Werde ich gleich weitergeben, genauso wie das mit VDK. Die 50% hat sie nach ihrer letzten Kur bekommen. Da jetzt wieder Kur ansteht ändert sich das vielleicht jetzt.