Darf der Partner mit ins betreute Wohnen ziehen?
Wenn eine Person in ein betreutes Wohnen einzieht, darf der Partner / die Partnerin dann mit einziehen ohne selbst eine Einschränkung zu haben?
Weil es geht um ein Paar, 2 Freunde von mir (22 und 24). Einer davon sitzt im Rollstuhl und benötigt für ein selbstständiges leben totale Barrierefreiheit.
Wenn nicht, darf der Partner sich dann oft dort aufhalten und dort schlafen oder gibt es ein Gesetzt was dies verbietet oder zumindest einschränkt?
Würd mich mal echt interessieren :)
2 Antworten
Betreutes wohnen bedeutet, dass jeder eine eigene Wohnung hat... da darf der Partner auch mit einziehen
Kommt darauf an, was es genau ist.
Ist es ambulant betreutes wohnen, eine betreute Wohngruppe, ein Euphemismus für ein klassisches Heim, oder, oder , oder...?
Total verschiedene Arten von Einrichtungen oder Programmen nennen sich "betreutes Wohnen", daher frage ich.
Sind diese Wohnungen alle im selbern Haus?
Haben sie eigene Küche und Bad?
Jeder hat eine eigene Wohnung mit Küche, Wohnbereich, Schlafzimmer und Bad, alle Wohnungen sind für sich, abet alle in einem Haus
Es ist ein betreutes Wohnen, dort leben Pflegebedürftige Menschen, jeder einzeln in einer eigenen barrierefreien Wohnung. Dort kann man sich einen Pflegedienst von außerhalb herbestellen, ist aber keine Pflicht.