Betreutes Wohnen auch bei Grundsicherung?
Ich habe MS, einen Schwerbehindertenausweis mit G und beziehe Grundsicherung. Nun wurde mir meine alte Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt und meine Ärztin hat mir nun empfohlen in ein betreutes Wohnprojekt zu ziehen. Aber niemand vom Amt kann oder will mir sagen ob die Kosten dafür vom Sozialamt übernommen werden müssen.
Vielen lieben Dank Seppi
2 Antworten
Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
- ALG II / Hartz IV
- Grundsicherung im Alter (auch genannt GruSi)
- Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
- Sozialhilfe
Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben.
Bei Dir handelt es sich vermutlich um Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit.
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Weil Deine Ärztin es Dir empfohlen hat, frage sie, ob sie zu dieser Frage etwas weiß. Vielleicht kennt sie andere Patient(inn)en, die diesbezüglich Erfolg hatten.
Frage auch bei entsprechenden Einrichtungen an.
Und lies diese Antworten aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz, Du wende Dich an den für Dich zuständigen Landesverband (einfach googeln mit landesverband + Deinem Bundesland):
http://www.kompass-bonn.de/haeufig-gestellte-fragen/
(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)
Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt / den Ämtern bekommst, lies meinen Tipp:
Umgang mit Sozialbehörden
http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-
Diesen Tipp habe ich insbesondere für diejenigen mit Hartz IV / ALG II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit geschrieben. Der eine und andere Hinweis kann Dir sicherlich auch bei anderen Ämtern hilfreich sein.
Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt.
Hallo, das sollte die Leitung des Wohnprojekts wissen. Wenn die diesbezüglich i einem ersten Infogespräch nicht beraten, würde ich mir was anderes suchen. Sehr verkürzt kann man sagen: Wenn es eine Einrichtung der Eingliederungshilfe ist, wird durch Sozialhilfe finanziert, bei einer Pflegeeinrichtung ist die Pflegeversicherung oder Krankenkasse zuständig.