Brief von TeschInkasso (Betrug), wie soll ich mich verhalten?
Hallo Zusammen!
Habe seit Beginn des Jahres mehrere Briefe der Inkassofirma TeschInkasso erhalten mit einer aberwitzigen Forderung über einen Betrag von über 800 Euro. Wofür genau die Forderung ist, wird aus dem Schreiben nicht deutlich aber die fordernde Partei sei angeblich eBay Europe S.à.r.l. Die ganze Angelegenheit ist offensichtlicher Betrug oder eine sensationelle Verwechslung:
- Mein Vorname ist in dem Brief falsch geschrieben
- Mein Nachname ist in dem Brief falsch geschrieben
- Der angebliche Benutzername ist totaler quatsch (existiert zwar bei Ebay aber wird dort als "kein angemeldeter Nutzer" angezeigt. Ich besitze eine Ebay-Account, dieser ist nicht allerdings nicht im Entferntesten ähnlich zu dem in dem Brief genannten.)
Kann mir jemand vielleicht Hinweise geben, wie ich mich verhalten soll bzw. mit was habe ich zu rechnen? In dem Brief heißt es am Ende immer "Sollten wir bis zum o.g. Datum keinen Zahlungseingang verzeichnen können werden Ihnen zusätzliche Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse zu vermeiden." Ich hätte gerne Gewissheit und auf Dauer vor allem gerne Ruhe. Wäre jedem für seinen Ratschlag in dieser Sache super dankbar!
Liebe Grüße
Phil
4 Antworten
Hallo Phil Das hört sich tatsächlich ganz und gar nach Betrug an. Wenn Du Dir sicher bist, keinerlei Käufe getätigt zu haben, die das rechtfertigen könnten... Ich nehme an das bist Du. In diesem Fall brauchst Du nichts weiter zu tun! Eine solche Forderung hat keinesfalls Konsequenzen für Dich! Eine seriöse Mahnung sieht definitiv anders aus. Ich habe ebenfalls mal so etwas ähnliches bekommen. Leider passiert sowas immer häufiger... Der Anwalt hat mir damals einen Brief verfasst, was aber nicht nötig gewesen wäre. Diese Leute haben keine Handhabe gegen Dich! Also ruhig Blut. Du müsstest erst reagieren, wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen solltest. Dann geht man zum Anwalt. Das ist aber extrem unwahrscheinlich!! Keine Bange. So weit gehen solche Betrüger normalerweise nicht. Du kannst auch über die Auskunft bei der Verbraucherzentrale anrufen. Die haben Fachleute für alles Mögliche und auch Anwälte. Das ist im Grunde kostenlos. Es werden lediglich ein wenig höhere Telefongebühren fällig, für die Dauer des Telefonats. Dort wird man Dich vernünftig beraten und beruhigen können, falls Dir diese Antwort (en) nicht reicht (reichen). Bleib cool Phil!
Du müsstest erst reagieren, wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen solltest. Dann geht man zum Anwalt.
Nö, erst wird dem Mahnbescheid (innerhalb von 14 Tagen!) widersprochen. Ein Anwalt wird frühestens dann benötigt, wenn die danach doch Klage einreichen sollten, was aber eher unwahrscheinlich ist. ;)
Der Satz ist gut -den merke ich mir für das nächste Mal. Danke!
Bei uns hat halt damals der Anwalt das so erklärt. Daher meine Aussage. Ich meinte mit Anwalt eben den Widerspruch - weil ich den nämlich nicht selbst schreiben wollen würde... Wobei ich jetzt ja das Schreiben vom Anwalt als Vorlage hätte... :-)
Das mit dem Widerspruch, der Vordruck, ist doch beim Mahnbescheid dabei. ;)
Ah so :-) ... zum Glück noch nie einen bekommen... :-)
Many thanks!!!
Hallo Phil. Ich würde genau gar nichts machen! Das ist nur eine Masche. Die schicken den Brief an hunderte Menschen. Vielleicht 2% haben Angst und bezahlen "eh was schlimmeres passiert". Genau darauf sind die aus. Wenn nur 10 Leute bezahlen, haben die doch schon gewonnen. Ein Freund von mir hatte mal genau so einen Fall. Da war es nicht ebay, sondern eine dating Seite - wo er sich nie angemeldet hat! Also: Keine Sorgen.
Wenn es dir hilft, wende dich an den Verbraucherschutz in deiner Stadt.
google den Laden einfach mal..... Das schafft Klarheit.
Vielen Dank! Der Gedanke kam mir auch, dass die Masche so funktioniert aber es tut gut zu hören, dass du es auch so siehst!
Keine Sorge. Genau so funktioniert das.
- Negative Festellungsklage.
- Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht
Ich mache mich mal schlau, danke für die schnelle Antwort!
Wende dich an den Verein für Konsumentenschutz.
Ein Detail als Anmerkung neben dem von Eichbaum schon genannten:
Man sollte exakt ein einziges Mal schriftlich der Forderung widersprechen. "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Offenbar liegt hier eine absichtlich durch Sie begangene Personenverwechslung vor., weshalb ich ankündige, bei fortdauernder Belästigung durch ihre Mitarbeiter Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten,"
Ob man wirklich Strafanzeige erstattet, sei dahin gestellt. Solch ein Widerspruch (per Einschreiben verschickt) hat exakt die eine Konsequenz: Es landet nichts bei der Schufa und Co. (=Auskunfteien). Zumindest darf dann nichts mehr landen, bis ein Gericht die Forderung bestätigt hat.