Brief von TeschInkasso (Betrug), wie soll ich mich verhalten?

4 Antworten

Hallo Phil Das hört sich tatsächlich ganz und gar nach Betrug an. Wenn Du Dir sicher bist, keinerlei Käufe getätigt zu haben, die das rechtfertigen könnten... Ich nehme an das bist Du. In diesem Fall brauchst Du nichts weiter zu tun! Eine solche Forderung hat keinesfalls Konsequenzen für Dich! Eine seriöse Mahnung sieht definitiv anders aus. Ich habe ebenfalls mal so etwas ähnliches bekommen. Leider passiert sowas immer häufiger... Der Anwalt hat mir damals einen Brief verfasst, was aber nicht nötig gewesen wäre. Diese Leute haben keine Handhabe gegen Dich! Also ruhig Blut. Du müsstest erst reagieren, wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen solltest. Dann geht man zum Anwalt. Das ist aber extrem unwahrscheinlich!! Keine Bange. So weit gehen solche Betrüger normalerweise nicht. Du kannst auch über die Auskunft bei der Verbraucherzentrale anrufen. Die haben Fachleute für alles Mögliche und auch Anwälte. Das ist im Grunde kostenlos. Es werden lediglich ein wenig höhere Telefongebühren fällig, für die Dauer des Telefonats. Dort wird man Dich vernünftig beraten und beruhigen können, falls Dir diese Antwort (en) nicht reicht (reichen). Bleib cool Phil!

Eichbaum1963  17.03.2016, 16:14

Du müsstest erst reagieren, wenn Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen solltest. Dann geht man zum Anwalt.

Nö, erst  wird dem Mahnbescheid (innerhalb von 14 Tagen!) widersprochen. Ein Anwalt wird frühestens dann benötigt, wenn die danach doch Klage einreichen sollten, was aber eher unwahrscheinlich ist. ;)

mepeisen  18.03.2016, 12:52

Ein Detail als Anmerkung neben dem von Eichbaum schon genannten:

Man sollte exakt ein einziges Mal schriftlich der Forderung widersprechen. "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Offenbar liegt hier eine absichtlich durch Sie begangene Personenverwechslung vor., weshalb ich ankündige, bei fortdauernder Belästigung durch ihre Mitarbeiter Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten,"

Ob man wirklich Strafanzeige erstattet, sei dahin gestellt. Solch ein Widerspruch (per Einschreiben verschickt) hat exakt die eine Konsequenz: Es landet nichts bei der Schufa und Co. (=Auskunfteien). Zumindest darf dann nichts mehr landen, bis ein Gericht die Forderung bestätigt hat.

spottdrossel69  21.03.2016, 12:16
@mepeisen

Der Satz ist gut -den merke ich mir für das nächste Mal. Danke!

Bei uns hat halt damals der Anwalt das so erklärt. Daher meine Aussage. Ich meinte mit Anwalt eben den Widerspruch - weil ich den nämlich nicht selbst schreiben wollen würde... Wobei ich jetzt ja das Schreiben vom Anwalt als Vorlage hätte... :-)

Eichbaum1963  21.03.2016, 12:35
@spottdrossel69

Das mit dem Widerspruch, der Vordruck, ist doch beim Mahnbescheid dabei. ;)

spottdrossel69  21.03.2016, 13:28
@Eichbaum1963

Ah so :-)   ... zum Glück noch nie einen bekommen... :-)  

MarkoSchna 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:50

Many thanks!!!

Hallo Phil. Ich würde genau gar nichts machen! Das ist nur eine Masche. Die schicken den Brief an hunderte Menschen. Vielleicht 2% haben Angst und bezahlen "eh was schlimmeres passiert". Genau darauf sind die aus. Wenn nur 10 Leute bezahlen, haben die doch schon gewonnen. Ein Freund von mir hatte mal genau so einen Fall. Da war es nicht ebay, sondern eine dating Seite - wo er sich nie angemeldet hat! Also: Keine Sorgen.

Wenn es dir hilft, wende dich an den Verbraucherschutz in deiner Stadt.

google den Laden einfach  mal..... Das schafft Klarheit. 


MarkoSchna 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:06

Vielen Dank! Der Gedanke kam mir auch, dass die Masche so funktioniert aber es tut gut zu hören, dass du es auch so siehst! 

daniel219  17.03.2016, 15:27
@MarkoSchna

Keine Sorge. Genau so funktioniert das.

  • Negative Festellungsklage.
  • Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht
MarkoSchna 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 15:07

Ich mache mich mal schlau, danke für die schnelle Antwort!

Wende dich an den Verein für Konsumentenschutz.