Zoll-ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf betrug?
Moin leude,
Und zwar arbeite ich seit etwa 6 Monaten in einer Reinigungsfirma.Meine eltern und ich sind noch bei jobcenter angemeldet, als ich mit den job angefangen habe, habe ich die sache oft verschoben und es kam dazu dass ich erst nach etwa 2 Monaten den jobcenter von meinem job mitgeteilt habe.Sie haben das geld von allen 6 Monaten genau auf den cent erhalten also die 80% von alles über die 100€.Heute kam ein Brief vom Zoll, da steht sachen wie Sie haben geld vom jobcenter bekommen obwohl ihr sohn arbeiten geht (wahrscheinlich leben wir von meine 120 euro aber egal) und jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, wisst ihr wie schlimm es ausfallen kann?wenn eine Geldstrafe dann wie hoch?kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen?und an alle die jetzt was von betrug kommentieren ich hätte schwarz arbeiten können anstatt das geld zu bezahlen. Ich brauche dringend eure Hilfe Leute
3 Antworten
Das ist nun in der Tat Dein Problem, denn etwas zwei Monate nach hinten zu schieben ist sehr unklug gewesen. Es hätte eine einfache eMail oder ein Brief gereicht, das ist ein Aufwand von 10 Minuten.
Die Konsequenz ist nun, dass man Dir einen Sozialbetrug vorwirft, was rechtlich zu beanstanden ist, denn Du hast es absichtlich hinausgezögert wahre Angaben zu machen.
Eine Freiheitsstrafe wird nicht dabei rauskommen, wenn Du Glück hast, wird vielleicht das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld eingestellt, weil ja am Ende doch eine Meldung stattfand.
Ansonsten ist sicherlich eine milde Geldstrafe unter 90 TS möglich.
Hi.
Der Zoll beurteilt Deine "Nichtmiteilung" außerhalb der Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Leistung.
Dabei geht es darum, zu bewerten, wie "schwerwiegend" Dein Verstoß gegen Deine Mitteilungspflichten ist.
2 Monate Überzahlung sind kein langer Zeitraum. Der Rückzahlungsbetrag (Schaden) dürfte wohl halbwegs überschaubar sein. Geschaut wird z.B. auch, ob Du "Wiederholungstäter" bist.
War es ein erstmaliger Verstoß, dann ist sowohl eine Freiheitsstrafe als auch ein Strafverfahren unwahrscheinlich.
Mit Glück wird eine sogenannte "Verwarnung" , vielleicht mit "Verwarngeld" draus.
Schlechtestens könnte nach Deinen Angaben zur Sache ein Bußgeld herauskommen.
Die Höhe wird nach Ermessen das Bearbeiters festgelegt, muss aber im Verhältnis zum Schaden stehen.
Wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort oder ggf. an einen Anwalt: