Zoll-ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf betrug?

3 Antworten

Das ist nun in der Tat Dein Problem, denn etwas zwei Monate nach hinten zu schieben ist sehr unklug gewesen. Es hätte eine einfache eMail oder ein Brief gereicht, das ist ein Aufwand von 10 Minuten.

Die Konsequenz ist nun, dass man Dir einen Sozialbetrug vorwirft, was rechtlich zu beanstanden ist, denn Du hast es absichtlich hinausgezögert wahre Angaben zu machen.

Eine Freiheitsstrafe wird nicht dabei rauskommen, wenn Du Glück hast, wird vielleicht das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld eingestellt, weil ja am Ende doch eine Meldung stattfand.

Ansonsten ist sicherlich eine milde Geldstrafe unter 90 TS möglich.

Hi.

Der Zoll beurteilt Deine "Nichtmiteilung" außerhalb der Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Leistung.

Dabei geht es darum, zu bewerten, wie "schwerwiegend" Dein Verstoß gegen Deine Mitteilungspflichten ist.

2 Monate Überzahlung sind kein langer Zeitraum. Der Rückzahlungsbetrag (Schaden) dürfte wohl halbwegs überschaubar sein. Geschaut wird z.B. auch, ob Du "Wiederholungstäter" bist.

War es ein erstmaliger Verstoß, dann ist sowohl eine Freiheitsstrafe als auch ein Strafverfahren unwahrscheinlich.

Mit Glück wird eine sogenannte "Verwarnung" , vielleicht mit "Verwarngeld" draus.

Schlechtestens könnte nach Deinen Angaben zur Sache ein Bußgeld herauskommen.

Die Höhe wird nach Ermessen das Bearbeiters festgelegt, muss aber im Verhältnis zum Schaden stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort oder ggf. an einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe