Darf mein Sohn mein Auto fahren?
Ich habe einen Citroen Berlingo angemeldet als Lieferwagen bei der HUK, erinnere mich nicht daran etwas zusätzlich angegeben zu haben, dass andere das Auto fahren dürfen. Mein Sohn ist bereits über 25. Leider habe ich gerade keinen Zugriff auf die Unterlagen. Weiss jemand ob er mit dem Auto fahren darf, oder muss das gesondert bei Versicherungsabschluss angegeben werden das auch er fährt? Danke!
5 Antworten
Suche Die Unterlagen raus,ob es eine Fahrerbeschränkung gibt.Aber im Notfall kann auch ein Anderer fahren.Mal! kläre ab was im Vertrag steht.
Der Fahrerkreis ist in den Tarifmerkmalen von Dir festgelegt worden und kann von "einzig der Fahrzeughalter" bis zu "alle" reichen. Ihn einfach mal so fahren zu lassen, könnte daher eine Vertragsverletzung darstellen.
Wenn Du Deine Unterlagen nicht findest, rufe die HUK unter 0800 2 153 153 an (rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei) und frage nach. Wenn er noch nicht zum Fahrerkreis gehört, kannst Du den Tarif noch im selben Telefongespräch umstellen lassen. Da er Dein Sohn und über 24 Jahre alt ist, kostet das vielleicht nicht einmal mehr...
Die meisten Versicherungen machen die Grenze Fahrer unter oder über 25 Jahren als kriterium geltend. Ruf die Hotline deines Versicherers an und kläre das direkt.. So gehst Du Ärger aus dem Weg und bist beruhigter wenn er fährt .. Sollte aber problemlos gehen.. Zulässig ist es allemal doch spätestends morgen den Versicherer informieren.. Joachim
Ich muß Dir wiedersprechen den normale Versicherungen haben üblicherweise bestimmte Ausschlusskriterien.. diese schließen unter Umständen bestimmte Personenkreise zb fahrer unter 25 wegen erhöhten Risiken aus, wurde nix konkretse Vereinbart kann theroretisch jeder fahren.. ist natürlich Vertragsabhängig . Wenn man( Knebelverträge ) Rabatte für Alleinfahrer abschließt ist das klar dann möglich aber mit was für Unternehmen arbeitest Du denn?? ich würde dochmal den Vertrag nachziehen den du unterschrieben hast , ggf nochmal als PDF zusenden lassen. dann kannst Du nachlesen.. ich würde mich schon in den hintern beissen wenn mein bruder oder Nachbar mich nicht mit meinem Wagen zb vom Flughafen abholen könnte und ich ne Taxe nehmen muß ..na ja... . geiz ist halt gei.. Joachim
Ich kenne meinen Vertrag genau. Abgesehen davon, habe ich gar nicht behauptet, so einen zu haben, wo nur ich fahren kann. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe damals während meines Studiums für eine Versicherungsgesellschaft gearbeitet (einem der größten deutschen Versicherungsunternehmen). Von daher kann ich das beurteilen. Man wird ja gefragt, ob es abweichende Fahrer vom Halter gibt. Sagst du nein, darf keiner außer dir fahren. Sagst du ja, musst du angeben ob: Ehepartner, Kind oder Person x oder "alle" (das wird dann teuer). Dann gibt man an, ob ein Fahrer unter 25 fährt oder jemand dee den Führerschein weniger als 2 Jahre hat. (Nochmal teuer). Natürlich lassen Bersicherungen Fahrer unter 25 zu, man muss es nur vertraglich vereinbaren und dafür eine erhöhte Pramie zahlen. Lies dir deine Unterlagen nochmal durch und mach dich erst schlau bevor du antwortesr
Komisch, ich musste bei meiner KFZ-Versicherung nichts über die Fahrer angeben und jeder darf mein Auto fahren. Wie kommt das wohl?
@TETTET: Das kommt womöglich daher, dass Dein Versicherer alle gleichalten Fahrer über einen Kamm schert und deshalb pauschal einen höheren Aufpreis inbegriffen ist. Und zusätzlich spart er sich so die Arbeit, bedarfsoptimierte Policen anzubieten.
Ergo: DEIN Versicherer lässt sich für weniger Arbeit besser bezahlen.
Nö, das kommt hauptsächlich daher, dass mein Tarif alt genug ist, um aus einer Zeit zu stammen, in der es noch nicht dutzende von Merkmalen gab, die eine Beitragsreduzierung von einigen % bewirkten. Auch bei meinem Versicherer gibt es Vergünstigungen bei Einschränkung der Leistung. Aber die 5€ im Jahr zahle ich für meine Freiheit gerne. Im Übrigen habe ich einzig und allein bestritten, dass man immer gefragt wird.
Deine Frage war, woher es wohl kommt, dass Du bei Deiner Kfz-Versicherung nichts angeben musstest. Für heutige Policen stimmt meine Antwort durchaus.
Aber Du hast Glück: Sei dankbar, dass Du noch eine Police aus der "guten, alten Zeit" hast: Heutzutage machen alleine die Fahrermerkmale mit unter 20% aus, und der Preis liegt dann trotzdem noch höher als der mancher älteren Police...
Auch wenn ich es Frage formuliert habe, wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass eine Aussage wie
Man wird ja gefragt, ob es abweichende Fahrer vom Halter gibt.
in der Pauschalität nicht haltbar ist. Mir sind die Zusammenhänge schon klar.
Hallo Guerrilla,
diese Frage wird Dir keiner beantworten können, denn jede Versicherung biete so unendliche viele einzellne Verträge mit den unterschiedlichsten Bedingungen an.
In der Regel wirst Du bei Vertragsabschluss angegeben haben, ob Du der alleinige Fahrer/Fahrerin bist oder ob auch andere fahren dürfen.
Wenn keine Unterlagen zur Hand, ruf bei der Versicherung an, die geben dir eine verbindliche Antwort.
wenn er 17 ist und bereits seinen führerschein hat in begleitung eines erwachsenen, ... ja
DR
Die Antwort ist Quatsch. Wenn bei Vertagsabschluss nicht vereinbart worden ist, dass noch jemand anders außer den Halter fahren darf, dann darf auch sonst niemand fahren. Auch dein Sohn nicht. Sein Alter ist hierbei irrelevant. Hast du jedoch angegeben, dass dein Sohn fahren darf, zahlst du das in deiner Versicherungsprämie mit. Ist der angebene Zweitfahrer unter 25 und hat weniger als 2 Jahre seinen Führerschein, wird die Prämie ganz schön teuer. Aber bei du hast ja nichts der gleichen angegeben, richtig? Dann darf dein Sohn nicht fahren. Du müsstesr erst deinen Vertrag ändern lassen und zahlst dann aber monatlich auch mehr! Die Versicherung nur zu "informieren" ist quatsch! Wenn dein Sohn jetzt fährt, verletzt du deinen Vertrag, lässt du dich erwischen, verlierst du u.U. deinen Versicherungsschutz und musst Strafe zahlen