Zwei mal zu schnell innerhalb von 2 Wochen geblitzt worden? Muss ich zur MPU?

7 Antworten

Deine Antworten hast Du ja schon. Guter Tipp von mir: Fahr nie mehr als 20 km/h zu schnell. Das halte ich seit über 20 Jahren durch, ohne jemals wieder einen Punkt oder Fahrverbot bekommen zu haben. Und ich hatte damals 10 Punkte! Allerdings gab's da auch noch 18. ;-)

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:15

Danke für den Tipp bin einfach nur blöd gewesen, dass ich dann beim zweiten mal dann noch schneller geblitzt worden bin auch wenn außerorts ist wirklich sehr dumm von mir. Ich werde dein Tip echt gern umsetzen Danke dir

Ich denke nicht dass du zur MPU musst, aber wünsche dir trotzdem viel Glück bei der Angelegenheit :)

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 20:54

Dankeschön :)

Punkte 2 Bußgeld 160 € 1Monat Fahrverbot zu 1

Punkte 2 Bußgeld 200 € 1 Monat Fahrverbot zu 2

bei beiden kommen noch Gebühren von 28,50 hinzu

wegen dem Wiederholungstäter kann ein weiterer Monat angehängt werden - sind wir schon bei 3 Monaten

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert. https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/#wiederholungstaeter_geschwindigkeit_das_sind_die_strafen

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:28

Ja damit habe ich auch gerechnet, aber meine Frage ist ob man in meinem Fall auch eine MPU machen musst weil ich Idiot 2 mal so schnell geblitzt worden bin und trifft das eher viel schlimmere Taten?

peterobm  17.12.2017, 21:32
@Fre88

das hat dir @Crack schon mitgeteilt

dein Kärtchen macht trotzdem einen längeren Urlaub

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:49
@peterobm

Ja 3 Monate sind mit Sicherheit drin.. Wenn die MPU verlangen sollten dann krieg ich den ernst nur dann wenn ich ein erfolgreiches Gutachten vorliegen kann darum gehts mir letztendlich. Mit den 3 Monaten hab ich schon mitgerechnet. Danke für die Antwort

Bist Du noch in der Probezeit?

Dann folgen auch Prozeitmaßmahmen, das wäre dann Stufe 2, die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Eine MPU musst Du nicht befürchten.

Dein erster Punkt wird ganz normal im April/Mai 2018 getilgt, die neuen 2x2 Punkte bleiben aber jeweils 5 Jahre eingetragen.

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:01

Ne bis schon seit 10 Jahren aus der Probezeit, habe halt nur Angst dass ich zur MPU muss, weil sich 4 Punkte innerhalb von 2 Wochen gesammelt haben. :-/

Crack  17.12.2017, 21:12
@Fre88

Nein, keine MPU.

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:16
@Crack

Hoffe ich mal

Nach der Probezeit:

Die gelbe Maßnahmen-Stufe kann mit der gelbe Karte im Fußball verglichen
werden. Dabei bekommen Verkehrssünder, die auf ihrem Punktekonto in
Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung.
Zugleich gibt es den Hinweis, dass man seinen Flensburg Punktestand
durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen
kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:01

kostenpflichtige Ermahnung??? Wie teuer?

Rockuser  17.12.2017, 21:03
@Fre88

Keine Ahnung, habe nur 3.

Fre88 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 21:06