Fahren solange der Führerschein auf dem Postweg ist?
Guten Abend zusammen,
wenn ich ein Fahrverbot antrete und den Führerschein per Post an die Behörde schicke, darf ich dann noch fahren solange sich der Lappen auf dem Postweg befindet? Beziehungsweise ist es möglich ein begleitschreiben mitzuschicken ab wann man die Strafe antreten will wie ich es in diesem Forum hier gefunden habe: https://www.juraforum.de/forum/t/fuehrerschein-auf-dem-postweg-darf-ich-auto-fahren.641886/
Ich bin mir nämlich nicht sicher ob das so einfach ist. Bitte daher um Antworten von Leuten mit Fachwissen.
Danke schonmal im vorraus! :)
6 Antworten
Dass der Führerschein am Mann sein muss, ist zwar richtig. Beim Nichtmitführen ist es aber nur eine Ordnungswidrigkeit von 10 €. Ab wann dein Fahrverbot gilt, ist eine spannende Frage. Eventuell, wenn die Behörde den Fall bearbeitet hat und das in die Datenbank eingetragen hat.
Ich hätte sie halt nur nicht dabei. Dafür wären dann die 10€ gebühr fällig.
Ein Fahrverbot beginnt dann, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt.
Soweit, so gut.
Woher aber willst Du wissen, wann das geschieht?
Im Zweifelsfall fährst Du ohne Fahrerlaubnis, ist es das wert?
Frag doch mal bei der Polizei vor Ort nach.
In manchen Bundesländern kann man den Führerschein dort abgeben.
Das wird bestätigt und genau ab diesem Tag zählt das Fahrverbot.
Könnte man auch spätabends machen, wenn man am Tag noch fahren muss.
Dann natürlich nicht mit dem Auto nach Hause fahren, das gab es auch schon...
Grundsätzlich geht es eigentlich um folgendes. Ich hab ab dem 18. Urlaub und würde die Strafe gerne auch ab diesem Tag antreten. Wenn ich also Montag den Führerschein per Post losschicke, müsste er ja Mittwoch spätestens angekommen sein. So könnte ich Montag und dienstag ganz normal zur Arbeit fahren und würde das Auto ab Mittwoch dann eh stehen lassen. Das hätte ich in der Frage vielleicht auch noch deutlich machen sollen.
sobald der FS auf dem Weg ist, hast keinen FS mehr - das wäre ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das ist halt die Frage. Wäre das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder nur fahren ohne Fahrschein? Solange mein Lappen nicht bei der behörde angekommen ist, habe ich ja theoretisch noch einen gültigen Führerschein. Ich hätte ihn halt nur nicht dabei da er auf dem Postweg ist. Ich will ja auch nicht ohne Führerschein fahren, doch das stellt mich nunmal vor eine interpretations Frage. Das eine zieht nämlich ganz andere Strafen nach sich als das andere.
Nein .. der Führerschein muss beim Fahren immer am Mann sein
Das kostet 10€.
nicht in dem Fall, das wird teurer
Nein. Er ist noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wenn er sein Fahrverbot noch nicht angetreten hat.
er hat den FS per Brief auf den Weg gebracht. bei einer Kontrolle kann er keinen FS mehr vorzeigen - in der Regel kostet das "bloss" 10€, er kann aber den FS nicht nachzeigen - damit hat er die A-Karte, dafür hat er nur 10-14 Tage Zeit.
In dem Moment, wo Du den Brief in den Briefkasten wirfst, gilt für Dich das Fahrverbot.
Genau aus dem Grund stelle ich die Frage, denn eigentlich ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis ja grundsätzlich nicht in Ordnung. Da im schreiben allerdings der Satz steht „Die Verbotsfrist beginnt dann mit dem Eingang des Führerscheines.“ bin ich mir allerdings nicht sicher. Meinen die damit das ich noch fahren darf bis sie mir bestätigt haben das mein Führerschein eingetroffen ist, oder das mein Monat halt erst ab dem eintreffen des Führerscheins läuft, was aber ja logisch wäre. Denn solange mein Führerschein auf dem Postweg ist, habe ich ja noch eine gültige Fahrerlaubnis. Erst beim eintreffen wäre die einen Monat lang ungültig.