Mein Sohn ist 10 Tage alt. Muss ich dem Kindsvater den kleinen schon alleine mitgeben?
Mein Sohn hat vor 10 Tagen das Licht der Welt erblickt und seit 7 Tagen bin ich nun Zuhause. Der Kindsvater teilt mit mir das Sorgerecht und hat auch die Vaterschaft anerkannt. Er hat mir heute eröffnet, das er den Kleinen ab nächster Woche dreimal die Woche für 3h ALLEINE haben will. Er hat noch gesagt, das er das Recht dazu haben würde. Er wäre ja schließlich der Vater. Gibt es da eine Gesetzesgrundlage? Oder irgendwas, wo ich mal nachlesen kann? Ich find das ganz schön früh um ohne Mama 3x die Woche irgendwo rumzuwandern. Freue mich über Hilfe und Ratschläge
15 Antworten
Der Mann hat mit Anerkennung der Vaterschaft ein Umgangsrecht.
Wie ihr das regelt (Anzahl, Dauer, Termine der Besuche...), bleibt erstmal völlig euch selbst überlassen, ihr müsst diesbezüglich lediglich aufeinander Rücksicht nehmen, eine "Vorschrift" wäre , dass der Vater selbst für die Abholung/ Zurückbringen des Kindes verantwortlich ist und du das Kind für die Besuche entsprechend auszustatten hast (Wäsche, Windeln usw....mitgeben).
Es ist verständlich, dass du Bedenken hast und genauso verständlich, dass der Vater sein Recht einfordert.
Ihr solltet vor allem im Interesse eures Kindes Rücksicht auf eure gegenseitigen Belange nehmen und aufeinander zugehen - auch wenn das beiden "Seiten" erstmal schwer fällt.
Es würde z.B. nichts dagegen sprechen, den Mann das Kind wickeln zu lassen, wenn er es abholt oder bringt - soviel Zeit sollte er bei dir "durchhalten" können - und du könntest dich von seinen "Vater-Fähigkeiten" überzeugen...
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, sich gemeinsam Rat einzuholen, z.B. beim Jugendamt...
Aus deiner Frage lässt sich jedenfalls herauslesen, dass ihr beide eine gute Grundlage habt, verantwortungsvolle Eltern für euer Kind zu sein, ihm eine glückliche Kindheit zu gestalten.....
Sei doch froh das er sich kümmert.
Wenn ihr zusammen wärt würdest du ihm das kind doch auch für einige Zeit geben.
Das einzige Argument die Zeit zu verkürzen wäre wenn du noch stillst.
Vielleicht sollte er einfach am Anfang in der Nähe bleiben, damit er bei Problemen wieder zurück kommen kann.
Maßgeblich ist bei der Vereinbarung einer Umgangsregelung immer das Kindeswohl. So sind etwa das Alter und die Belastbarkeit des Kindes sowie die Stärke der Bindung an seine Bezugsperson und auch die Distanz der Wohnorte der beiden Elternteile zu berücksichtigen. Ist das Kind z. B. noch sehr klein, sollten seine Besuche beim umgangsberechtigen Elternteil kürzer, dafür aber häufiger sein. Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine feste Umgangsregelung einer flexiblen vorzuziehen ist, da ein Kind klare Strukturen benötigt und ein regelmäßiger Kontakt eine Entfremdung vom Elternteil verhindert.
1 Mal die Woche 3 Stunden halte ich für angebracht, aber nicht alleine bei ihm zu Hause. Sondern bei dir Anfangs mit deiner Begleitung. Zustimmen musst du auf jeden Fall zu gar nichts, auch wenn er das Sorgerecht hat, hier entscheidet das Kindestwohl. Hast du unwohle Gedanken, kannst du eine Beistandschaft beim Jugendamt diesbezüglich beantragen.
Kein Gericht wird dieses urteil so fällen. Ich bin selbst Vater von 4 Kinder, lebe mit keinem der Mutter getrennt, ich kenne was ein Gericht anordnet und was man machen kann ohne Gericht. Selbst als Mann sage ich, in dem Alter nach 7 Tagen zu früh
dann kennst du nicht viel wissensdurst. ich weiß das gerichte es so verordnen würden und tun.
Dann lebe mal weiter in deiner Phantasiewelt. Das mag gehen, wenn die Mutter zustimmt aber nicht ohne den Willen der Mutter.Jeder gute Anwalt zieht ein solches Verfahren in die Länge und dann sieht er sein Kind erst mal nicht. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe in Deutschland.
Und nun, schönen Abend.
wenn die mutter nicht zustimmt, wird sie dazu gezwungen. im besten fall mit einem umgangspfleger, im zugespitzten fall zahlt sie irgendwann mit entzug des sorgerechtes. willkommen in der realität sweety.
Unrealistisch. Ich kenne Fälle, da ist das Kind mal krank, dann weint es nur Nachts, wenn es vom Vater zurück kommt. Man kann sich immer geschickt drücken. Thats real Life. Und nun schönen Abend
das probiert mutti 1-2 mal, dann steht der mann mit dem ordnungsgeld vor der tür, ersatzweise handschellen.
Falsch.
Der Kindesvater hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang.
Wie und in welchem Umfang Umgang stattfinden kann, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Maßstab ist das Wohl des Kindes.
Die allgemeinen Erfahrungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Wenn das Kind noch sehr klein ist, ist psychologisch gesehen ein zu langes getrennt sein von der wichtigsten Bezugsperson nicht gut. Je kleiner das Kind ist, desto kürzer ist die Zeit, in der es das "innere Bild" dieser Person festhalten kann. Es ist deshalb besser, öfter, dafür aber nicht so lange den Umgang zu pflegen.
Zu kurz darf die Zeit des Zusammenseins aber nicht sein. Im Allgemeinen werden Zeiten von weniger als drei Stunden nicht sinnvoll sein. Vater und Kind brauchen Zeit, sich aufeinander einzustellen, Kontakt zu finden.
Aus psychologischer Sicht ist zu empfehlen, dass Sie als Mutter bei den ersten Kontakten zwischen Kind und Vater mit anwesend sind. Hierauf sollten Sie bestehen, damit eine Vertrauensbasis entstehen kann.
Viel haben wird der Kindesvater von den Umgängen sicherlich nicht, da das Kind ja noch überwiegend schlafen wird.
-juristendeutsch-
Er möchte nicht, das ich dabei bin. Zu besuchen bei mir zuhause kommentierte er "ich möchte hier nicht länger als nötig bleiben"
da hat er auch recht und um so weniger gewese du dabei machst, um so normaler wird es für das kind von anfang an sein. vertrau ihm einfach und lass ihn machen. sei froh das er sich das zutraut, viele männer wollen sie in dem alter noch nicht mal alleine tragen, geschweige denn mit den würmchen unterwegs sein.
Unverantwortlich und nicht zum Wohl des Kindes !
Ist auch durchaus okay. Warum muss er zu dir nach Hause kommen?
na um das kind abzuholen. es kann doch nicht selbst zum kv laufen^^
Mutter kann es bringen?
ey das kann nur ein mann sagen. die mutter hat ja wohl gerade erst entbunden? das ist gerade erst 10 tage her. sie soll sich ruhig verhalten und heilen. kv is nix von der größe einer melone durch ne öffnung so groß wie ne zitrone gezerrt.
Es ist schon zehn Tage her, da ist eine Autofahrt problemlos möglich.
Das einzige Recht, das er derzeit hat, ist, das Kindeswohl zu berücksichtigen. Was er WILL, ist da ziemlich uninteressant. Und er überschätzt seine Rechte. Ein Kind, das noch gestillt wird, muss nicht herausgegeben werden, es gehört an die Quelle der Mama. Wenn das Kleine abgestillt ist, kann er gerne noch mal mit Dir über die Zeiten sprechen. So lange sollte er sich auf Besuche beschränken, oder Spaziergänge mit dem Kinderwagen, die eine Stunde nicht überschreiten. Biete ihm an, dass er möglichst häufig zu Besuch kommt, damit er eine Bindung zu dem Kind aufbauen kann und das Kind zu ihm. Und sage ihm, dass Du Dich freust, dass er viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, dass das aber jetzt noch nicht so geht. So - und dann würde ich mir mal einen Termin beim Jugendamt machen und die Situation schildern. Dann wird man Dir schon etwas Passendes sagen oder dem jungen Mann.
Zum Kindeswohl gehört auch die Bindung an den Liebenden Vater. Und das sollte früh geschehen.
Da gebe ich Dir so was von 100 % Recht. Aber ein Säuglilng kann nicht so viele Stunden von der Mutter getrennt werden. Eine Bindung kann man auch durch Besuche in der Wohnung des Babys aufbauen, bis es so weit ist, dass es allein bei seinem Papa bleiben kann. Damit tut man dem Kind Gutes und der Vater kann in seine Rolle hineinwachsen. Eine abrupte Trennung von Mutter und Kind richet nur Schaden an, für das Baby ist dieser Vater noch ein Fremder.
Gerade einem frisch geschlüpften Wurm ist es ziemlich egal, wer seine Grundbedürfnisse befriedigt. Solange der Bauch voll, der Popo trocken ist und ihm jemand Nähe spendet, ist seine Welt in Ordnung auch wenn die Mutter meilenweit weg ist. Der fremdelt noch nicht, das kommt später. Du verklärst die Mutterrolle in dem Zusammenhang zu sehr.
Aber ein Säuglilng kann nicht so viele Stunden von der Mutter getrennt werden
Natürlich geht das und ist kein Problem. In vielen Kulturen der Welt und vielen Ländern ist das absolut üblich und überhaupt kein Problem. Nur in Deutschland mit den überbordenden Mutterschutzregelungen geht man davon aus, dass das böse wäre, wenn man früh wieder arbeiten geht. In den USA gehen Eltern nach 2 Wochen wieder arbeiten, weil es da gar keinen bezahlten Mutterschutz gibt.
Von mir aus kann eine Mutter auch schon eine Woche nach der Geburt arbeiten gehen, wenn sie nicht stillt und das Kind bei einer vertrauten Person ist, die eine gefühlsmäßige Bindugn zu dem Kind hat. Ich bin ganz sicher nicht der Meinung, dass Frauen bei ihren Kindern zu Hause bleiben sollen, wenn sie das nicht wollen. Das kann ein Vater, der Schwangerschaft und womöglich Geburt miterlebt hat, genauso gut. Das Kind ist in seiner vertrauten Umgebung bei einem vertrauten Menschen und es ist alles da, was man braucht.
Der Fall liegt hier aber nun einmal anders.
Von wegen, das ist einem "frisch geschlüpften Wurm" alles anders als egal.
Und da geben die Väter ihrem Kind die Brust oder wie ? Wir sprechen hier von einem Säugling, der gestillt wird.
Man kann problemlos Flasche geben (abgepumpte Milch o.ä.) und abwechselnd Stillen.
was er will ist genauso wichtig wie das was die mutter und das kind wollen. mutter und vater haben beide die gleiche gewichtung der wichtigkeit.
umgang ist von anfang an unglaublich wichtig für vater und kind und es gehört dazu. er nimmt den kinderwagen, wechselwäsche und essen mit und zieht mit dem kind los und bringt es drei stunden später wieder. das ist völlig unproblematisch. sobald abgestillt ist, kommen die ersten übernachtungen hinzu.
wenn garnicht gestillt wird, kann bereits jetzt damit angefangen werden.
sie können gerne zum jugendamt gehen, die werden genau das gleich sagen. die idee mit dreimal die woche jeweils drei stunden, klingt ganz nachdem was ein jugendamt einem vater für ein neugeborenes baby das gestillt wird raten würde. nun torll dich.
Das was das Kind möchte, zählt. Und das möchte sicher nicht bei einem Fremden sein, ohne seine Nahungsquelle. Bei einem Fremden, dem seine REchte wichtiger sind, als seinem Kind Schutz und Geborgenheit zu gewähren.
er ist ja kein fremder, er ist der vater. die nahrungsquelle kann vorher aufgesucht werden und wenn kv merkt das kind hunger hat, bringt er kind der nahrungsquelle wieder. wie abwertend du so über eltern sprichst. such dir hilfe.
@dasadi ,
da spricht wohl wieder die feministin ? Sie trauen wohl Väter gar nichts zu, oder ? ER ist der vater und will auch für sein Kind da sein. Es sind lächerliche 9 stunden in der woche. Die restliche Zeit ist das Kind bei der Mutter. Wieviel will sie denn noch ?
Tut mir leid, aber Du hast sie nicht alle.
Feministin ? Dazu kann ich nur sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Du kannst diesen Vorteil für Dich wohl eher nicht in Anspruch nehmen.
Sehr guter Kommentar!!!
Vielen Dank
1 mal die woche 3 stunden ist viel zu wenig. 2-3 mal 3-5 stunden wie kv hier vorhat ist völlig in ordnung und wird dann von monat zu monat weiter ausgedehnt.