Bin ich verpflichtet alle Kontaktmöglichkeiten zum Kindsvater offen zu halten?
Guten Morgen,
kurze Frage wie oben steht.
Der Vater meiner Tochter und ich sind seit 3 Jahren getrennt und er tut mich ständig über Whatsapp psychisch kaputt machen. Sagt kurzfristig per Whatsapp dass er in 5 Minuten kommt und unsere Tochter holt und erwartet dass ich sofort springe wenn er über Whatsapp pfeift. Mit diesem Mensch ist keine Kommunikation möglich, ich kenne den bereits seit knapp 17 Jahre und er hat sich bis heute kein bisschen geändert. Natürlich habe ich ihm schon mehr als gefühlte 300 mal gesagt er soll bitte rechtzeitig bescheid geben wann er unser Kind nimmt und wieder bringt. Er macht alles wie er will, sagt kurz davor wieder den Termin über Whatsapp ab.
Ich bekomme jedes mal Panik wenn ich sehe eine Whatsapp ist von ihm gekommen. Blockieren bringt auch nix, weil ich dann das Theater über SMS abbekomme.
Das ist schon soweit gekommen jetzt dass ich mir psychologische Hilfe suchen muss, ich geh kaputt durch mein Ex.
Ich wollte nun eben mal wissen ob ich den Kontakt auf E-Mail reduzieren kann? Oder bin ich verpflichtet über Whatsapp SMS Telefon usw. rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen, fall der genädige Herr pfeift?
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht fürs Kind, ich möchte einfach keinen Kontakt mehr mit dem haben, nur noch auf das nötigste was unser Kind betrifft, was man nicht verhindern kann.
Oder kann eine 3. Person den Kontakt übernehmen?
Danke.
5 Antworten
Der Kindesvater hat das Recht auf Umgang. Aber er hat nicht das Recht, dass du auf Abruf bereitstehen musst. Am besten einigt ihr euch auf bestimmte Zeiten. Aber auch wenn ihr das tut, und euch z.B. auf Samstag 14:00 geeinigt habt, musst du nicht noch um 15 Uhr da sitzen und warten. Es sei denn, er hat rechtzeitig vorher angerufen, erklärt, dass er es zeitlich nicht schaffe und ob du etwas dagegen hast, wenn er um 15 Uhr kommt.
Was das Anrufen angeht, so einigt ihr auch auf bestimmte Zeiten. Ich kenne eine Mutter, die sich mit ihrem Mann auf Dienstag und Donnerstag 18:00 Uhr geeinigt hat. Dann kann er mit dem Kind am Telefon reden. Ausnahme wären höchstens lebenswichtige Ereignisse.
Lass dich also nicht tyrannisieren. Du musst auch nicht auf jede SMS antworten.
Wenn du ihn nicht aushältst, kann die Übergabe des Kindes auch jemand Anderes machen. Eine Freundin, eine Verwandte, ein Nachbar, ein Onkel....die Großeltern.
Lass dich nicht tyrannisieren. Das erlaubt das Umgangsrecht nämlich nicht.
eine vernünftige elternebene scheint hier nicht vorhanden zu sein und der kv ist nicht bereit sich auf diese zu begeben. hier wäre eine feste umgangsvereinbarung zwischen den eltern von vorteil, auch um planungssicherheit für die km zu geben. der vater hat umgang und diesen möchte die km gewähren. also suche eine vereinbarung als muster bei google und gestalte sie in form eines kalenders:
- 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerurlaube
lege die zeiten fest: 2-3 nachmittage von 15-19 uhr, fr 16 Uhr bis so 18 uhr etc
das schicke dem vater zu und bitte um unterschrift innerhalb von 14 tagen. änderungswünsche kann er gerne äußern. wenn er keine hat, nichts bewegt oder unterschreibt, gilt umgang als vereinbart wie niedergeschrieben.
somit hat der vater ganz klare zeiten bis wann er sein kind abholen kann. wenn er 15 min. ohne grund und vorher bescheid sagen nicht erscheint, dann verfällt umgang, die tür bleibt zu. nach 1-2 mal wird der vater begriffen und gelernt haben wie er sich zu verhalten hat oder eben nie.
die kommunikation kann kv auf mail oder an deinen briefkasten richten. du musst dich nicht von ihn tyrannisieren lassen und solltest du auch nicht. ignoriere ihn oder blockier ihn bei whatsapp und dann kann er nicht mehr schreiben.
Am besten zum Jugendamt und per Gericht alles ausmachen, wenn er sich dan nicht daran haltet bekommt er gewisse Strafen
Da täuscht du dich aber sehr ;) sieht man das du noch nicht informiert bist, die können mehr als was du denkst, woher weis ich das? Eigene Erfahrung ;)
das Jugendamt kann beim Einigen der Zeiten helfen, aber mehr nicht.
Beim gemeinsamen Sorgerecht wird das schwierig.
nein, der Vater hat das REcht auf Umgang, das ist klar, aber er hat nicht das Recht, seine EX zu tyrannisieren.
Das Familiengericht legt das nur fest, wenn er kein Sorgerecht hat.
Dann bin ich und meine Ex wohl eine Ausnahme! Wir haben beide das Sorgerecht und trotzdem das Gericht hat festgelegt, wann sie ihr Kind sehen kann/darf
Macht doch einfach feste Termine aus... wenn er dann Nichtskönner, soll er absagen. Aber du musst nicht springen wenn er meint, dass er jetzt in 5 Minuten Zeit hat
wieso schwierig? Soll sich per email melden, wenn er das Kind sehen will. Ansonsten gibt es noch den Schritt zum Familiengericht, der festlegt, wann und wie oft er sein Kind sehen darf/will.