Einsweilige verfügung sorgerecht , nach suizidversuch
Guten tag ,
folgendes problem liegt gerade vor , kindeseltern leben nicht mehr zusammen , haben jedoch 2 gemeinsame kinder ( 9 und 4 J. ) die grosse lebt dauerhaft beim vater , die kleine bei der mutter . am 21. 12. 2014 bekam der kindsvater über die feiertage die kleine zu besuch in seinen haushalt und hat somit beide kinder da . Geplant war das die kleine am 03.01.2015 wieder in den haushalt der KM geht , dieses geschah jedoch nicht nachdem der KV , einen anruf von der polizei bekam die kleine bitte länger zu behalten ( hintergrund war eine vergewaltigung der KM auf einer sylvesterparty ) geplant ist nun der aufenthalt der kleinen tochter bis zum 10.01.2015 , jedoch kam am 02.01.2015 ein erneuter anruf , die KM hat einen suizidversuch unternommen mit schmerzmitteln nach einigen stunden aufenthalt im örtlichen KH enliess sich die KM wieder . Nach eigenen angaben der KM , isst sie sehr wenig und traut sich nicht alleine vor die tür , ferner konnte sie nicht eindeutig klar machen das sie mommentan der verantwortung gewachsen ist sich gut um die kleine tochter zu kümmern . Jegliche angebote in richtung therapeutischer hilfe lehnt die KM bis zum jetzigem zeitpunkt ab . Der KV hat bereits kontakt zum zuständigem jugendamt aufgenommen , wo er erfahren hat das bereits eine familienhilfe bei der KM installiert ist . ferner wurde seitens des JA berichtet das die KM schon seit anfang Novermber "14 auffällig in ihrer "stabilität" ist . Der KV möchte nun nach möglichkeit auch die kleine tochter ( zumindest vorerst) in seinem haushalt unbefristet aufnehmen , damit das kindeswohl gesichert ist und die KM ausreichend zeit hat um erlebtes aufzuarbeiten und wieder zu kräften kommen kann . Die KM sprach sich nun aber gegen den vorschlag des KV aus , und beharrt auf den übergabetermien am 10.01. das sorgerecht sowie ABR liegen zu gleichen teilen bei KM und KV . Stellt sich nach dem mommentanen stand die frage ob eine einstweilige verfügung sinn macht ??
7 Antworten
Über eine einstweilige Verfügung entscheiden andere Institutionen, als wir. Außerdem kennen wir den genauen Sachverhalt nicht, da er durch dritte in den meisten Fällen anders, oder teilweise verfälscht wiedergegeben wird.
richtig das gericht. aber er muss ja einen antrag stellen.
die eltern haben gemeinsames sorgerecht. somit kann der vater die übergabe der kinder oder des kindes am 10.1. verweigern, mit hinweis auf kindeswohlgefährdung der mutter. er sollte weiterhin das kind ummelden, die kita informieren, dass kind ab datum xy bei ihm lebt und der mutter nicht mehr auszuhändigen ist. - vielleicht überlegen ob man die einrichtung kurzfristig verlässt und eine neue sucht. vielleicht oma oder tanten invovieren?
weiterhin sollte überlegt werden, ob das abr auf kv alleinig übertragen wird, sollte es seitens der km streitig werden. momentan ergibt sich doch eigentlich aufgrund des gsr und gemeinsamen abr kein grund für eine verfügung. das kind ist ja bei dir und die mutter hat keine handhabe dagegen, es sei denn sie stellt einen antrag von ihrer seite aus. aber nach der geschichte ist eine rückführung des kindes ehr zweifelhaft und dann könnte immer noch ein gegenantrag gestellt werden.
teile der mutter mit, dass das kind ab dato bei dir verbleiben wird. fordere die sachen des kindes zum termin x und räume besuchsrecht in der einrichtung betreut xy ein.
Die kleine ist bei der Kindesmutter momentan GEFÄHRDET, das sollte das Jugendamt einsehen und enschreiten. Und wenn das Jugendamt nichts unternimmt , dann macht diese Verfügung durchauss Sinn. Beim Kindesvater ist die Kleine besser aufgehoben.
die mutter hat einen zusammenbruch hinter sich, suizid vor einigen tagen. sie ist psychisch seit längerer zeit labil, das jugendamt ist involviert. nach der vergewaltigung ist es doch nur noch eine frage der zeit, wann sie es wieder versucht. ist es besser wenn dann ein kind mit in den tod geht?
Ich denke, dass dieses Frageforum vielleicht nicht ganz der richtige Platz ist, um darüber eine sachlich fundierte Auskunft zu erhalten. Hier sind doch eher Laien (und wie Du an den Fragen erkennen kannst, sehr viele Jugendliche). Es wäre schon ein sehr glücklicher Zufall, wenn Du hier einen Familienrechtler antreffen würdest, der Dir darüber eine kompetente Auskunft geben kann.
Es macht IMMER Sinn, sein Kind zu schützen! Wenn die Mutter jede therapeutische Hilfe nach so einem traumatischen Erlebnis ablehnt, ist sie mit der Erziehung und Versorgung eines Kleinkindes mit großer Wahrscheinlichkeit überfordert.
An deiner Stelle würde ich die psychologische Therapie zur Bedingung machen, bevor daran zu denken ist, ihr das Kind zu übergeben. Natürlich musst du dich an das Jugendamt wenden.
Woran erkennst Du die Gefährdung?