Darf ich jetzt heir fahren?
Hallo Leute!
Ich habe ein Problem. Auf meiner "Haus- und Hofstrecke" haben sie eine Brücke gesperrt. Es ist das Zeichen 262 (Durchfahrtsverbot, 30t im Schild). Ich glaube, das ich mit meinem 40to Sattel-LKW dort nicht fahren darf, Hängerzüge schon. Grund, Hängerzüge werden, meines Wissens, einzeln gewertet und ein Sattel als ein Fahrzeug. Also 26to+14to Hängerzug und 40to Sattelzug.
Jetzt kommt mein Problem,denn auf einer Bürgerversammlung in der Nähe der Brücke kam das Thema zur Sprache und der Bürgermeister meinte: "Was wollt ihr denn, da dürft ihr fahren! Das ist doch nur für die 4 Achser Kipper."
Jetzt hab ich ein wenig gegoogelt und den passenden Gesetzestext zu diesem Schild gefunden, er lautet:
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
Kann mir den Text jemand erklären? Mit einfachen Worten?
Puh, hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten.
LG, Albi.
P.S. Ich habe den Link mit dem Verkehrszeichen unten angehängt. Es ist ziemlich weit unten, bei den Schildern Nr. 36 bzw. Zeichen 262. Nur steht in meinem speziellen Fall ein 30t in der Mitte statt der 5,5t.
4 Antworten
Ich hab auch ein 30t-gesperrt-Schild an der Zufahrtsbrücke zum Industriegebiet. Da mach ich mir aber auch keinen Kopf mit vollgeladenem 4-Achser drüberzufahren.
Zur eigentlichen Frage: Das Gewicht wird Fahrzeugweise gerechnet. Bei 3-Achser mit Hänger also kein Problem, der 3- Achser hat maximal (wir gehen von Gesetzmässig aus) 26t der Hänger 18t als 2-Achser und ich meine 26t bei 3-Achser. Auch Sattel kein Problem da Zugmaschine als 2-Achser 18t und 3-Achser 26t Maximalgewicht hat (Sattelzugmaschine einschliesslich Sattellast). Der Auflieger dürfte zwar deutlich schwerer als die 30t sein, von dem zählen aber nur die vorhandenen Achslasten, also nur das Gewicht abzüglich der Sattellast.
Der Bürgermeister hat recht, nur voll beladene 4-Achser sind von diesem Schild betroffen. Wenn die 4-Achser nicht auf die zulässigen 32t sondern 2t weniger beladen werden dürfen sie ohne weiteres über die Brücke.
Nachtrag:
Ich habe letzte Woche ein Schreiben von meinem Chef bzw. der Landratsamtes bekommen, in dem genau das drin steht. Im wahrsten Sinn des Wortes hab ich´s jetzt mit "Brief und Siegel".
Danke dir, LG Albi.
Es geht um das Gesamtgewicht. Also: Zugmaschine, Hänger, Ladung und du. Wenn das über der angegebenen Höchstlast liegt, soll man die Brücke nicht benutzen. Wahrscheinlich besteht dann Einsturzgefahr oder sowas.
Was fährst du ? 7,5 kg Einkaufswagen oder 40 kg Rollator ?
Machheniker hat das gut erklärt. Sattelfahrzeug plus die Sattellast, also die zGM der Zugmaschine und die Achslast der drei Trailerachsen extra.
Also die Zugmaschine mit 18t und der Auflieger, aber der Auflieger nicht mit dem technisch möglichen Gesamtgewicht oder dem zulässigen Gesamtgewicht werten, sondern mit der tatsächlichen Achslast. Der Rest liegt ja auf der Zugmaschine.
Glaub hab mal irgendwo gelesen daß Du Kieskutscher bist, selbst wenn Du DreiachsMaschine hast, die selbe Rechnung. 26t zGM Zugmaschine und die tatsächliche Achslast der Zeiachskippmulde.
Du darfst also ohne Bedenken drüber fahren.
Das was Du meinst mit einer Einheit beim Sattel, ist wahrscheinlich das, daß lt. ADR das Zusammenladeverbot beachtet werden muß, weil nur eine Ladefläche vorhanden ist oder daß der Sattelzug nur als ganzes eine Einheit bildet, also einen LKW, weil Sattel solo ohne Auflieger kein LKW ist sondern eine Zugmaschine.
Meinst das vielleicht?
Du darfst drüber fahren, den Ausführungen von RainerB76 und Machhehniker ist nicht hinzuzufügen ----Passt.!